Zur einheitlichen Rechtsanwendung des Leistungsrechts nach SGB IX und SGB XII erlässt der überörtliche Träger der Eingliederungshilfe/Sozialhilfe empfehlende Rundschreiben.
Zur einheitlichen Rechtsanwendung des Leistungsrechts nach SGB IX und SGB XII erlässt der überörtliche Träger der Eingliederungshilfe/Sozialhilfe empfehlende Rundschreiben.