Alltagsunterstützende Angebote

Junge Person hilft lächelnd einer älteren Person beim Ausfüllen von Formularen.
© Robert Kneschke | stock.adobe.com

Angebote zur Unterstützung im Alltag (bisher „Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote“ genannt) ermöglichen Pflegebedürftigen ein möglichst langes Verbleiben in ihrer häuslichen Umgebung. Sie unterstützen Pflegebedürftige ihren Alltag möglichst selbständig zu bewältigen, soziale Kontakte aufrecht zu erhalten und tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten.

Junge Person hilft lächelnd einer älteren Person beim Ausfüllen von Formularen.
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Angebote zur Unterstützung im Alltag (bisher „Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote“ genannt) ermöglichen Pflegebedürftigen ein möglichst langes Verbleiben in ihrer häuslichen Umgebung. Sie unterstützen Pflegebedürftige ihren Alltag möglichst selbständig zu bewältigen, soziale Kontakte aufrecht zu erhalten und tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten.

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag

    Betreuungsangebote

    Angebote, in denen insbesondere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinen oder mit besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen.

    Angebote zur Entlastung im Alltag von Pflegenden

    Angebote, die der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende dienen.

    Angebote zur Entlastung im Alltag

    Dies sind Angebote, die dazu dienen, die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung, oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen zu unterstützen.

    Betreuungsangebote

    Angebote, in denen insbesondere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinen oder mit besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen.

    Angebote zur Entlastung im Alltag von Pflegenden

    Angebote, die der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende dienen.

    Angebote zur Entlastung im Alltag

    Dies sind Angebote, die dazu dienen, die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung, oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen zu unterstützen.

  • Informationen für Pflegebedürftige

    Ab dem 01.Januar 2017 haben häuslich gepflegte Pflegebedürftige aller Pflegegrade, zusätzlich zu sonstigen Pflegeleistungen, Anspruch auf einen Betrag von bis zu 125 € monatlich (Entlastungsbetrag). Dieser Betrag ist zweckgebunden u. a. für die Angebote zur Unterstützung im Alltag einzusetzen. Darüber hinaus können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 auf Antrag 40 v. H. des Sachleistungsbudgets zur Finanzierung der Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden.

    Bitte beachten Sie: Für die Inanspruchnahme der Beträge gilt das Kostenerstattungsprinzip. D. h., nach Vorlage entsprechender Belege werden Ihnen die für die Nutzung der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag entstandenen Kosten von der Pflegekasse erstattet.

    Informationen zu allen anerkannten Angeboten erhalten Sie von Ihrer Pflegeversicherung, insbesondere über den „Der AOK-Pflegenavigator: Die AOK-Suche nach Unterstützung: Einfach Unterstützung im Alltag finden“ der AOK Nordost im Internet.

    Ab dem 01.Januar 2017 haben häuslich gepflegte Pflegebedürftige aller Pflegegrade, zusätzlich zu sonstigen Pflegeleistungen, Anspruch auf einen Betrag von bis zu 125 € monatlich (Entlastungsbetrag). Dieser Betrag ist zweckgebunden u. a. für die Angebote zur Unterstützung im Alltag einzusetzen. Darüber hinaus können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 auf Antrag 40 v. H. des Sachleistungsbudgets zur Finanzierung der Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden.

    Bitte beachten Sie: Für die Inanspruchnahme der Beträge gilt das Kostenerstattungsprinzip. D. h., nach Vorlage entsprechender Belege werden Ihnen die für die Nutzung der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag entstandenen Kosten von der Pflegekasse erstattet.

    Informationen zu allen anerkannten Angeboten erhalten Sie von Ihrer Pflegeversicherung, insbesondere über den „Der AOK-Pflegenavigator: Die AOK-Suche nach Unterstützung: Einfach Unterstützung im Alltag finden“ der AOK Nordost im Internet.

  • Informationen für Anbieter

    Sie möchten Ihr Angebot als „Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI“ anerkennen lassen?

    Zuständig für die Anerkennung von Angeboten im Land Brandenburg ist das Landesamt für Soziales und Versorgung Cottbus. Auf Antrag wird eine Anerkennung ausgesprochen, wenn alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Rechtsgrundlage ist die Landesverordnung der Anerkennung niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsangebote (Anerkennungsverordnung - NBEA - AnerkV), die am 09.01.2016 in Kraft getreten ist.

    Ein schriftlicher Antrag mit aussagefähigem Leistungskonzept und geeigneten Nachweisen (siehe Download-Kasten) ist erforderlich. Das Anerkennungsverfahren hat das Ziel, die Qualität der Angebote zu sichern.

    Erst wenn Ihr Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt ist, können Pflegebedürftige die von Ihnen erbrachte Leistung mit der zuständigen Pflegekasse abrechnen.

    Sie möchten Ihr Angebot als „Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI“ anerkennen lassen?

    Zuständig für die Anerkennung von Angeboten im Land Brandenburg ist das Landesamt für Soziales und Versorgung Cottbus. Auf Antrag wird eine Anerkennung ausgesprochen, wenn alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Rechtsgrundlage ist die Landesverordnung der Anerkennung niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsangebote (Anerkennungsverordnung - NBEA - AnerkV), die am 09.01.2016 in Kraft getreten ist.

    Ein schriftlicher Antrag mit aussagefähigem Leistungskonzept und geeigneten Nachweisen (siehe Download-Kasten) ist erforderlich. Das Anerkennungsverfahren hat das Ziel, die Qualität der Angebote zu sichern.

    Erst wenn Ihr Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt ist, können Pflegebedürftige die von Ihnen erbrachte Leistung mit der zuständigen Pflegekasse abrechnen.


Gert Hirsch

Ansprechpartner:
E-Mail:
Gert.Hirsch@­lasv.brandenburg.de
Telefon:
+49 355 2893 906
Fax:
+49 331 27548 4533

Doreen Fentrohs

Ansprechpartner:
E-Mail:
Doreen.Fentrohs@­lasv.Brandenburg.de
Telefon:
+49 355 2893 429
Fax:
+49 331 27548 4533