Verbraucherinsolvenz

Geeignete Verbraucherinsolvenzberatungsstellen helfen
Überschuldete Menschen können in unserem Land geeignete Verbraucherinsolvenzberatungsstellen aufsuchen und sich dort beraten lassen.
Diese Beratungsstellen bieten eine kostenlose Schuldenregulierung an.
Auf der Grundlage einer persönlichen Beratung und eingehenden Prüfung der Einkommens- und Vermögenverhältnisse der Überschuldeten werden Möglichkeiten erarbeitet, um mit den Gläubigern gemeinsam die Verschuldungssituation zu meistern.
Die Anerkennung, Finanzierung und Kontrolle dieser Verbraucherinsolvenzberatungsstellen erfolgt durch das LASV.

Geeignete Verbraucherinsolvenzberatungsstellen helfen
Überschuldete Menschen können in unserem Land geeignete Verbraucherinsolvenzberatungsstellen aufsuchen und sich dort beraten lassen.
Diese Beratungsstellen bieten eine kostenlose Schuldenregulierung an.
Auf der Grundlage einer persönlichen Beratung und eingehenden Prüfung der Einkommens- und Vermögenverhältnisse der Überschuldeten werden Möglichkeiten erarbeitet, um mit den Gläubigern gemeinsam die Verschuldungssituation zu meistern.
Die Anerkennung, Finanzierung und Kontrolle dieser Verbraucherinsolvenzberatungsstellen erfolgt durch das LASV.
Anerkennung
Wenn Sie als Schuldnerberatungsstelle überschuldete Menschen (Schuldnerinnen und Schuldner) zusätzlich auch im außergerichtlichen Verfahren beraten und mit den Gläubigern verhandeln wollen, können Sie beim LASV die Anerkennung als geeignete Stelle gemäß § 3 Brandenburgisches Gesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung (AGInsO) beantragen.
Antragsberechtigt sind Beratungsstellen in Trägerschaft von Gemeinden oder Landkreisen, sonstigen öffentlichen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen, Verbände der freien Wohlfahrtspflege oder gemeinnützige Ver-eine. Die weiteren Anerkennungsvoraussetzungen zum Personal und der Organisation der Stelle finden Sie in § 3 AGInsO.
Der vom LASV ausgestellte Anerkennungsbescheid gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Die Kontrolle der Anerkennungs- und Finanzierungsvoraussetzungen durch das LASV erfolgt durch Auswerten von regelmäßigen Berichterstattungen und Vor-Ort-Kontrollen.
Wenn Sie als Schuldnerberatungsstelle überschuldete Menschen (Schuldnerinnen und Schuldner) zusätzlich auch im außergerichtlichen Verfahren beraten und mit den Gläubigern verhandeln wollen, können Sie beim LASV die Anerkennung als geeignete Stelle gemäß § 3 Brandenburgisches Gesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung (AGInsO) beantragen.
Antragsberechtigt sind Beratungsstellen in Trägerschaft von Gemeinden oder Landkreisen, sonstigen öffentlichen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen, Verbände der freien Wohlfahrtspflege oder gemeinnützige Ver-eine. Die weiteren Anerkennungsvoraussetzungen zum Personal und der Organisation der Stelle finden Sie in § 3 AGInsO.
Der vom LASV ausgestellte Anerkennungsbescheid gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Die Kontrolle der Anerkennungs- und Finanzierungsvoraussetzungen durch das LASV erfolgt durch Auswerten von regelmäßigen Berichterstattungen und Vor-Ort-Kontrollen.
Finanzierung
Mit der erfolgten Anerkennung können Sie abgeschlossene Beratungen (Beratungsfälle) bei uns zur Finanzierung einreichen. Das Land Brandenburg finanziert monatlich für die Beratungen für Überschuldete mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg Fallpauschalen.
Weitere Voraussetzungen der Finanzierung finden Sie in § 2 der Verordnung über die Finanzierung der Beratung durch geeignete Stellen im Verbraucherinsolvenzverfahren (Verbraucherinsolvenzfinanzierungsverordnung – VInsoFV).
Mit der erfolgten Anerkennung können Sie abgeschlossene Beratungen (Beratungsfälle) bei uns zur Finanzierung einreichen. Das Land Brandenburg finanziert monatlich für die Beratungen für Überschuldete mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg Fallpauschalen.
Weitere Voraussetzungen der Finanzierung finden Sie in § 2 der Verordnung über die Finanzierung der Beratung durch geeignete Stellen im Verbraucherinsolvenzverfahren (Verbraucherinsolvenzfinanzierungsverordnung – VInsoFV).
Hinweis
Mit den Handlungsempfehlungen hat ein Gremium aus Fachleuten erarbeitet, wie die Verbraucherinsolvenzberatungsstelle personell und organisatorisch aufgestellt sein sollte, um eine bestmögliche Beratung gewährleisten zu können.
Mit den Handlungsempfehlungen hat ein Gremium aus Fachleuten erarbeitet, wie die Verbraucherinsolvenzberatungsstelle personell und organisatorisch aufgestellt sein sollte, um eine bestmögliche Beratung gewährleisten zu können.