Zuwanderung
Das Landesaufnahmegesetz regelt die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und migrationsspezifische soziale Unterstützung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen sowie die Kostenerstattung an die Landkreise und kreisfreien Städte.
Das Landesaufnahmegesetz regelt die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und migrationsspezifische soziale Unterstützung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen sowie die Kostenerstattung an die Landkreise und kreisfreien Städte.
Zuständigkeit
Im Sinne dieses Gesetzes ist das LASV u. a. zuständig für:
- Prüfung der Einhaltung der Mindestbedingungen in den Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die Migrationssozialarbeit
- die Kostenerstattung an die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg
- Erteilung einer Zweitschrift von Vertriebenenausweisen bzw. Spätaussiedlerbescheinigungen gem. § 15 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
Im Sinne dieses Gesetzes ist das LASV u. a. zuständig für:
- Prüfung der Einhaltung der Mindestbedingungen in den Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die Migrationssozialarbeit
- die Kostenerstattung an die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg
- Erteilung einer Zweitschrift von Vertriebenenausweisen bzw. Spätaussiedlerbescheinigungen gem. § 15 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
Zweitschrift eines Vertriebenenausweises
Für in Brandenburg erteilte Vertriebenen- bzw. Flüchtlingsausweise oder Bescheinigungen nach § 15 BVFG werden bei Verlust durch das Landesamt für Soziales und Versorgung auf Antrag Zweitschriften erteilt.
Ein Antrag ist vor Ort beim
Landesamt für Soziales und Versorgung
Lipezker Straße 45 (Haus 6)
03048 Cottbus
zu stellen.
Für in Brandenburg erteilte Vertriebenen- bzw. Flüchtlingsausweise oder Bescheinigungen nach § 15 BVFG werden bei Verlust durch das Landesamt für Soziales und Versorgung auf Antrag Zweitschriften erteilt.
Ein Antrag ist vor Ort beim
Landesamt für Soziales und Versorgung
Lipezker Straße 45 (Haus 6)
03048 Cottbus
zu stellen.