Ferienzuschüsse für Familien mit geringem Einkommen

4-köpfige Familie auf Feld mit Sonnenaufgang im Hintergrund.
© Jenko Ataman | stock.adobe.com

Das Land Brandenburg unterstützt jedes Jahr Familien aus Brandenburg bei ihrem Urlaub. Ferienzuschüsse können Familien in Anspruch nehmen, die in Brandenburg wohnen und nur über ein geringes Einkommen verfügen. Die Reise soll mindestens 2 Übernachtungen umfassen und wird für maximal 13 Übernachtungen bezuschusst.

4-köpfige Familie auf Feld mit Sonnenaufgang im Hintergrund.
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Das Land Brandenburg unterstützt jedes Jahr Familien aus Brandenburg bei ihrem Urlaub. Ferienzuschüsse können Familien in Anspruch nehmen, die in Brandenburg wohnen und nur über ein geringes Einkommen verfügen. Die Reise soll mindestens 2 Übernachtungen umfassen und wird für maximal 13 Übernachtungen bezuschusst.

  • Weiterführende Informationen

    Die Ferienzuschüsse betragen 10 Euro pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied und werden einmal jährlich gewährt. Gefördert werden Familienferienreisen in Quartiere, die als Beherbergungsbetriebe beziehungsweise Ferienunterkünfte betrieben werden. Weiterhin sind Familienreisen mit gemieteten Wohnwagen bzw. Wohnmobilen sowie auf Zeltplätze förderfähig.

    Ziel der Förderung ist, Familien mit geringem Einkommen Familienferienreisen zu erleichtern. Ein gemeinsamer Urlaub ist wesentlicher Bestandteil des Familienlebens, fördert den Zusammenhalt der Familie und eröffnet neue Perspektiven. Gemeinsame Erlebnisse in der Familie tragen zum Wohlbefinden aller Familienmitglieder bei und leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Gesundheit. Familien sollen - unabhängig von ihrer finanziellen Situation - geeignete Angebote für Familienferienreisen wahrnehmen können.

    Für die Ferienzuschüsse stehen in diesem Jahr 370.000 Euro im Landeshaushalt zur Verfügung.

    Die Ferienzuschüsse betragen 10 Euro pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied und werden einmal jährlich gewährt. Gefördert werden Familienferienreisen in Quartiere, die als Beherbergungsbetriebe beziehungsweise Ferienunterkünfte betrieben werden. Weiterhin sind Familienreisen mit gemieteten Wohnwagen bzw. Wohnmobilen sowie auf Zeltplätze förderfähig.

    Ziel der Förderung ist, Familien mit geringem Einkommen Familienferienreisen zu erleichtern. Ein gemeinsamer Urlaub ist wesentlicher Bestandteil des Familienlebens, fördert den Zusammenhalt der Familie und eröffnet neue Perspektiven. Gemeinsame Erlebnisse in der Familie tragen zum Wohlbefinden aller Familienmitglieder bei und leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Gesundheit. Familien sollen - unabhängig von ihrer finanziellen Situation - geeignete Angebote für Familienferienreisen wahrnehmen können.

    Für die Ferienzuschüsse stehen in diesem Jahr 370.000 Euro im Landeshaushalt zur Verfügung.

  • Kontaktmöglichkeiten

    Service-Center

    Ansprechpartner:
    E-Mail:
    service@­lasv.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 355 2893 800
    Fax:
    +49 331 27548 4523

    Kontakt

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    Familienferien
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