Frauenschutzeinrichtungen

2 Frauen am Schreibtisch mit PC-Monitor im Hintergrund.
© stock.adobe.com

Das Land Brandenburg hat ein landesweites Netz von Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen und Zufluchtswohnungen. Die Frauenschutzeinrichtungen bieten ein qualifiziertes Hilfeangebot. Die Frauen finden dort mit ihren Kindern jederzeit und unabhängig vom Wohnort Aufnahme. Sie werden von Sozialarbeiterinnen oder Sozialpädagoginnen beraten und begleitet und bei der Betreuung der Kinder unterstützt.

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Das Land Brandenburg hat ein landesweites Netz von Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen und Zufluchtswohnungen. Die Frauenschutzeinrichtungen bieten ein qualifiziertes Hilfeangebot. Die Frauen finden dort mit ihren Kindern jederzeit und unabhängig vom Wohnort Aufnahme. Sie werden von Sozialarbeiterinnen oder Sozialpädagoginnen beraten und begleitet und bei der Betreuung der Kinder unterstützt.

  • Weiterführende Informationen

    Ein weiteres Aufgabenfeld der Frauenhäuser ist die externe Beratung und Krisenintervention für Frauen, die nicht in ein Frauenhaus gehen wollen. In jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt befindet sich mindestens ein Frauenhaus oder eine Beratungsstelle mit angeschlossener Zufluchtswohnung. Die Einrichtungen werden von Land, Kommunen und Trägern sowie aus Spenden finanziert.

    Frauenhäuser und ihre Unterstützungsangebote sind Schutzräume zur Gewährung von Unterkunft und Hilfe bei Gewalterfahrung. Die Adressen von Frauenhäusern und Notunterkünften sind aus Sicherheitsgründen geschützt.
    Das Land Brandenburg hat ein erhebliches Landesinteresse daran, dass die Kommunen die Strukturen in notwendigem Umfang vorhalten können und das flächendeckende Angebot dieser Unterstützungsangebote gegeben ist.

    Die Frauenhäuser organisieren sich im Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser. Dies stellt auf seinem Internetportal Informationsmaterial zur Verfügung, welches auch in leichter Sprache zugänglich ist.

    Ein weiteres Aufgabenfeld der Frauenhäuser ist die externe Beratung und Krisenintervention für Frauen, die nicht in ein Frauenhaus gehen wollen. In jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt befindet sich mindestens ein Frauenhaus oder eine Beratungsstelle mit angeschlossener Zufluchtswohnung. Die Einrichtungen werden von Land, Kommunen und Trägern sowie aus Spenden finanziert.

    Frauenhäuser und ihre Unterstützungsangebote sind Schutzräume zur Gewährung von Unterkunft und Hilfe bei Gewalterfahrung. Die Adressen von Frauenhäusern und Notunterkünften sind aus Sicherheitsgründen geschützt.
    Das Land Brandenburg hat ein erhebliches Landesinteresse daran, dass die Kommunen die Strukturen in notwendigem Umfang vorhalten können und das flächendeckende Angebot dieser Unterstützungsangebote gegeben ist.

    Die Frauenhäuser organisieren sich im Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser. Dies stellt auf seinem Internetportal Informationsmaterial zur Verfügung, welches auch in leichter Sprache zugänglich ist.

    Das Land Brandenburg gewährt den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg Zuwendungen für anteilige Personal- und Sachausgaben in den Frauenschutzeinrichtungen zur Sicherung einer landesweiten Daseinsvorsorge und zur Sicherung und nachhaltigen Entwicklung qualifizierter Zufluchts- und Beratungsangebote mittels umfassender und flächendeckender Versorgung im Rahmen einer Vorhaltestruktur.

    Weiterführende Informationen zur Förderung finden Sie hier:

    Das Land Brandenburg gewährt den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg Zuwendungen für anteilige Personal- und Sachausgaben in den Frauenschutzeinrichtungen zur Sicherung einer landesweiten Daseinsvorsorge und zur Sicherung und nachhaltigen Entwicklung qualifizierter Zufluchts- und Beratungsangebote mittels umfassender und flächendeckender Versorgung im Rahmen einer Vorhaltestruktur.

    Weiterführende Informationen zur Förderung finden Sie hier: