Gesundheit

Therapeutische Personengruppe, von oben fotografiert.
© stock.adobe.com

Alle Brandenburgerinnen und Brandenburg sollen gesund aufwachsen, leben, wohnen, arbeiten, am gesellschaftlichen Leben teilhaben und in Würde sterben können.

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Alle Brandenburgerinnen und Brandenburg sollen gesund aufwachsen, leben, wohnen, arbeiten, am gesellschaftlichen Leben teilhaben und in Würde sterben können.

  • Weiterführende Informationen

    Schwerpunkte der Brandenburger Gesundheitsziele sind die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, die Prävention von Verletzungen durch Unfälle und Gewalt sowie Alter und Gesundheit.

    Gesundheitsziele bilden einen gemeinsamen Handlungsrahmen und unterstützen planmäßiges Handeln und Transparenz. Erarbeitet werden Gesundheitsziele im breiten Konsens von Vertreterinnen und Vertretern der Politik, Kostenträgern, Leistungserbringern, Selbsthilfe- und Patientenorganisationen, Wissenschaft und Forschung.

    Schwerpunkte der Brandenburger Gesundheitsziele sind die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, die Prävention von Verletzungen durch Unfälle und Gewalt sowie Alter und Gesundheit.

    Gesundheitsziele bilden einen gemeinsamen Handlungsrahmen und unterstützen planmäßiges Handeln und Transparenz. Erarbeitet werden Gesundheitsziele im breiten Konsens von Vertreterinnen und Vertretern der Politik, Kostenträgern, Leistungserbringern, Selbsthilfe- und Patientenorganisationen, Wissenschaft und Forschung.

  • Hebammen erhalten Unterstützung vom Land

    Am 1. August 2022 ist die „Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz zur Förderung von Hebammen“ (Hebammenförderrichtlinie) erneut in Kraft getreten. Sie umfasst die drei Förderinstrumente Externatsförderung, Förderung von Praxisgründungen/-erweiterungen und Fortbildungsförderung.

    Sie soll zur Sicherstellung und dauerhaften Stabilisierung einer flächendeckenden Versorgung mit Hebammenhilfe im Land Brandenburg beitragen. Mit ihrer Hilfe sollen Hebammen in ihrer Berufsausübung unterstützt und so mehr Hebammen für Brandenburg gewonnen werden. Ziel der Hebammenförderrichtlinie ist, die Versorgung der Versicherten mit Leistungen der Hebammenhilfe im Land Brandenburg ergänzend zu befördern.

    Zuwendungen können gewährt werden für die:

    1. Begleitung von Auszubildenden im Rahmen der praktischen Ausbildung (Hebammenexternat),
    2. die Neu- oder Wiederaufnahme einer freiberuflichen Hebammentätigkeit für kassenfinanzierte Regelleistungen der Hebammenhilfe, die erstmalige Gründung einer Hebammenpraxis, einer Filiale oder eines Geburtshauses oder die erstmalige Erweiterung des spezifischen Leistungsspektrums zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit als niedergelassene Hebamme für kassenfinanzierte Regelleistungen der Hebammenhilfe und
    3. berufsbezogene Fortbildungen.

    Antragsberechtigt sind Hebammen, die im Land Brandenburg ihre Tätigkeit ausüben.

    Am 1. August 2022 ist die „Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz zur Förderung von Hebammen“ (Hebammenförderrichtlinie) erneut in Kraft getreten. Sie umfasst die drei Förderinstrumente Externatsförderung, Förderung von Praxisgründungen/-erweiterungen und Fortbildungsförderung.

    Sie soll zur Sicherstellung und dauerhaften Stabilisierung einer flächendeckenden Versorgung mit Hebammenhilfe im Land Brandenburg beitragen. Mit ihrer Hilfe sollen Hebammen in ihrer Berufsausübung unterstützt und so mehr Hebammen für Brandenburg gewonnen werden. Ziel der Hebammenförderrichtlinie ist, die Versorgung der Versicherten mit Leistungen der Hebammenhilfe im Land Brandenburg ergänzend zu befördern.

    Zuwendungen können gewährt werden für die:

    1. Begleitung von Auszubildenden im Rahmen der praktischen Ausbildung (Hebammenexternat),
    2. die Neu- oder Wiederaufnahme einer freiberuflichen Hebammentätigkeit für kassenfinanzierte Regelleistungen der Hebammenhilfe, die erstmalige Gründung einer Hebammenpraxis, einer Filiale oder eines Geburtshauses oder die erstmalige Erweiterung des spezifischen Leistungsspektrums zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit als niedergelassene Hebamme für kassenfinanzierte Regelleistungen der Hebammenhilfe und
    3. berufsbezogene Fortbildungen.

    Antragsberechtigt sind Hebammen, die im Land Brandenburg ihre Tätigkeit ausüben.


    Allgemeines
    Allgemeines
    Praxisgründungsförderung
    Praxisgründungsförderung
    Externatsförderung
    Externatsförderung
    Fortbildungsförderung
    Fortbildungsförderung
  • Suchtprävention und Suchthilfe

    Der Konsum von Alkohol, Zigaretten und anderen Drogen sowie Glücksspiel können die Gesundheit gefährden. Über das Risiko sind sich immer mehr Menschen bewusst.

    Jedes Jahr sterben mehrere Tausend Brandenburgerinnen und Brandenburger vorzeitig durch Tabak und Alkohol. Es gibt gute Gründe für ein gemeinschaftliches Engagement gegen Sucht und Missbrauch.

    Durch Suchtprävention und Suchthilfe lassen sich riskanter Drogen-Konsum und deren Krankheitsfolgen positiv beeinflussen.

    Das Land Brandenburg gewährt auf Grundlage der Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vom 12. Juli 2023 Zuwendungen zur Suchtprävention und Suchthilfe. Übergreifende Ziele der Förderung sind die Prävention und Bekämpfung von Suchtkrankheiten und gesundheitsschädlichem Konsum von Suchtmitteln durch eine koordinierende Zentralstelle und ein flächendeckendes Netz von überregionalen Suchtpräventionsfachstellen im Land Brandenburg.

    Weitere Informationen zu den Förderkonditionen können Sie der Richtlinie entnehmen:

    Der Konsum von Alkohol, Zigaretten und anderen Drogen sowie Glücksspiel können die Gesundheit gefährden. Über das Risiko sind sich immer mehr Menschen bewusst.

    Jedes Jahr sterben mehrere Tausend Brandenburgerinnen und Brandenburger vorzeitig durch Tabak und Alkohol. Es gibt gute Gründe für ein gemeinschaftliches Engagement gegen Sucht und Missbrauch.

    Durch Suchtprävention und Suchthilfe lassen sich riskanter Drogen-Konsum und deren Krankheitsfolgen positiv beeinflussen.

    Das Land Brandenburg gewährt auf Grundlage der Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vom 12. Juli 2023 Zuwendungen zur Suchtprävention und Suchthilfe. Übergreifende Ziele der Förderung sind die Prävention und Bekämpfung von Suchtkrankheiten und gesundheitsschädlichem Konsum von Suchtmitteln durch eine koordinierende Zentralstelle und ein flächendeckendes Netz von überregionalen Suchtpräventionsfachstellen im Land Brandenburg.

    Weitere Informationen zu den Förderkonditionen können Sie der Richtlinie entnehmen:

  • Brandenburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V.

    Die Brandenburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V. arbeitet als landesweite Koordinationsstelle in den Bereichen Suchthilfe, Suchtselbsthilfe und Suchtprävention. Sie wird vom Gesundheitsministerium MSGIV gefördert. Aufgabe ist die Weiterentwicklung, Förderung und Koordination von Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe im Land Brandenburg in Kooperation mit allen relevanten Institutionen und Akteuren.

    Die Brandenburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V. arbeitet als landesweite Koordinationsstelle in den Bereichen Suchthilfe, Suchtselbsthilfe und Suchtprävention. Sie wird vom Gesundheitsministerium MSGIV gefördert. Aufgabe ist die Weiterentwicklung, Förderung und Koordination von Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe im Land Brandenburg in Kooperation mit allen relevanten Institutionen und Akteuren.

  • Ambulante Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke (BBS) u. Kontakt -und Beratungsstellen für psychisch Kranke (KBS)

    Das Land Brandenburg unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte durch Zuwendungen zur Förderung der ambulanten Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke (BBS) und für Kontakt- und Beratungsstellen für psychisch Kranke (KBS). Mitfinanziert werden anteilige Personalkosten der BBS und KBS. Ziel der Förderung ist eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung durch Beratungsstellen, die eine hohe Qualität bieten und festgelegte Standards erfüllen.

    Das Land Brandenburg unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte durch Zuwendungen zur Förderung der ambulanten Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke (BBS) und für Kontakt- und Beratungsstellen für psychisch Kranke (KBS). Mitfinanziert werden anteilige Personalkosten der BBS und KBS. Ziel der Förderung ist eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung durch Beratungsstellen, die eine hohe Qualität bieten und festgelegte Standards erfüllen.


  • Pathologisches Glücksspiel

    Pathologisches Glücksspiel beginnt meist am Geldspielautomaten. Aber auch staatliche Glücksspielangebote, wie Lotto, Sportwetten und Spielbanken, können der Beginn für Pathologisches Glücksspiel sein. Deswegen gibt es mit dem Glücksspielstaatsvertrag strenge Regeln. Von einem problematischen Spielverhalten oder sogar von Pathologischem Glücksspiel spricht man, wenn das Spiel – ob am Automaten, am Spieltisch oder am Computer – im Leben eines Menschen den Mittelpunkt einnimmt.

    Im Rahmen von Präventionsmaßnahmen gegen die Glücksspielsucht sind nach dem Brandenburgischen Spielhallengesetz Betreiber von Spielhallen dazu verpflichtet, das Aufsichtspersonal der Spielhalle zum Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit und nachfolgend einmal pro Jahr in der Früherkennung problematischen und pathologischen Spielverhaltens schulen zu lassen.

    Pathologisches Glücksspiel beginnt meist am Geldspielautomaten. Aber auch staatliche Glücksspielangebote, wie Lotto, Sportwetten und Spielbanken, können der Beginn für Pathologisches Glücksspiel sein. Deswegen gibt es mit dem Glücksspielstaatsvertrag strenge Regeln. Von einem problematischen Spielverhalten oder sogar von Pathologischem Glücksspiel spricht man, wenn das Spiel – ob am Automaten, am Spieltisch oder am Computer – im Leben eines Menschen den Mittelpunkt einnimmt.

    Im Rahmen von Präventionsmaßnahmen gegen die Glücksspielsucht sind nach dem Brandenburgischen Spielhallengesetz Betreiber von Spielhallen dazu verpflichtet, das Aufsichtspersonal der Spielhalle zum Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit und nachfolgend einmal pro Jahr in der Früherkennung problematischen und pathologischen Spielverhaltens schulen zu lassen.

  • Kontaktinformationen

    Kontakt

    Ansprechpartner:
    Vorname:
    Doreen
    Nachname:
    Zernick
    Position:
    Dezernatsleiterin
    E-Mail:
    doreen.zernick@­lasv.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 355 2893 239
    Fax:
    +49 331 27548 4566

    Ina Jandt

    Ansprechpartner:
    E-Mail:
    ina.jandt@­lasv.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 355 2893 240
    Fax:
    +49 331 27548 4564

    Kontakt

    Ansprechpartner:
    Vorname:
    Erika
    Nachname:
    Pfennig
    E-Mail:
    Erika.Pfennig@­lasv.Brandenburg.de
    Telefon:
    +49 355 2893 652
    Fax:
    +49 331 27548 4564