Gesundheit

© stock.adobe.com

Alle Brandenburgerinnen und Brandenburg sollen gesund aufwachsen, leben, wohnen, arbeiten, am gesellschaftlichen Leben teilhaben und in Würde sterben können.

© stock.adobe.com

Alle Brandenburgerinnen und Brandenburg sollen gesund aufwachsen, leben, wohnen, arbeiten, am gesellschaftlichen Leben teilhaben und in Würde sterben können.

Weiterführende Informationen

Schwerpunkte der Brandenburger Gesundheitsziele sind die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, die Prävention von Verletzungen durch Unfälle und Gewalt sowie Alter und Gesundheit.

Gesundheitsziele bilden einen gemeinsamen Handlungsrahmen und unterstützen planmäßiges Handeln und Transparenz. Erarbeitet werden Gesundheitsziele im breiten Konsens von Vertreterinnen und Vertretern der Politik, Kostenträgern, Leistungserbringern, Selbsthilfe- und Patientenorganisationen, Wissenschaft und Forschung.

Schwerpunkte der Brandenburger Gesundheitsziele sind die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, die Prävention von Verletzungen durch Unfälle und Gewalt sowie Alter und Gesundheit.

Gesundheitsziele bilden einen gemeinsamen Handlungsrahmen und unterstützen planmäßiges Handeln und Transparenz. Erarbeitet werden Gesundheitsziele im breiten Konsens von Vertreterinnen und Vertretern der Politik, Kostenträgern, Leistungserbringern, Selbsthilfe- und Patientenorganisationen, Wissenschaft und Forschung.

Hebammen erhalten Unterstützung vom Land

Am 4. Juli 2025 ist die „Richtlinie des Ministeriums für Gesundheit und Soziales zur Förderung von Hebammen“ (Hebammenförderrichtlinie) erneut in Kraft getreten. Sie umfasst die drei Förderinstrumente Externatsförderung, Förderung von Praxisgründungen/Wiedereinstieg in die Geburtshilfe und Fortbildungsförderung.

Sie soll zur Sicherstellung einer flächendeckenden Hebammenversorgung im Land Brandenburg durch die Gewinnung von mehr Hebammen und Erhöhung der Attraktivität des Berufs beitragen. Mit ihrer Hilfe sollen Hebammen in ihrer Berufsausübung unterstützt und so mehr Hebammen für Brandenburg gewonnen werden. Ziel der Hebammenförderrichtlinie ist, die Versorgung der Versicherten mit Leistungen der Hebammenhilfe im Land Brandenburg ergänzend zu befördern.

Zuwendungen können gewährt werden für die:

  1. Begleitung von Auszubildenden im Rahmen der praktischen Ausbildung (Hebammenexternat),
  2. die Neu- oder Wiederaufnahme einer freiberuflichen Hebammentätigkeit mit oder ohne klinische oder außerklinische Geburtshilfe, die erstmalige Gründung einer Hebammenpraxis mit oder ohne klinische oder außerklinische Geburtshilfe oder eines Geburtshauses oder den Wiedereinstieg in die klinische oder außerklinische Geburtshilfe,
  3. berufsbezogene Fortbildungen.

Antragsberechtigt sind Hebammen, die im Land Brandenburg ihre Tätigkeit ausüben.

Am 4. Juli 2025 ist die „Richtlinie des Ministeriums für Gesundheit und Soziales zur Förderung von Hebammen“ (Hebammenförderrichtlinie) erneut in Kraft getreten. Sie umfasst die drei Förderinstrumente Externatsförderung, Förderung von Praxisgründungen/Wiedereinstieg in die Geburtshilfe und Fortbildungsförderung.

Sie soll zur Sicherstellung einer flächendeckenden Hebammenversorgung im Land Brandenburg durch die Gewinnung von mehr Hebammen und Erhöhung der Attraktivität des Berufs beitragen. Mit ihrer Hilfe sollen Hebammen in ihrer Berufsausübung unterstützt und so mehr Hebammen für Brandenburg gewonnen werden. Ziel der Hebammenförderrichtlinie ist, die Versorgung der Versicherten mit Leistungen der Hebammenhilfe im Land Brandenburg ergänzend zu befördern.

Zuwendungen können gewährt werden für die:

  1. Begleitung von Auszubildenden im Rahmen der praktischen Ausbildung (Hebammenexternat),
  2. die Neu- oder Wiederaufnahme einer freiberuflichen Hebammentätigkeit mit oder ohne klinische oder außerklinische Geburtshilfe, die erstmalige Gründung einer Hebammenpraxis mit oder ohne klinische oder außerklinische Geburtshilfe oder eines Geburtshauses oder den Wiedereinstieg in die klinische oder außerklinische Geburtshilfe,
  3. berufsbezogene Fortbildungen.

Antragsberechtigt sind Hebammen, die im Land Brandenburg ihre Tätigkeit ausüben.


Allgemeines
Allgemeines
Praxisgründungsförderung
Praxisgründungsförderung
Externatsförderung
Externatsförderung
Fortbildungsförderung
Fortbildungsförderung

Suchtprävention und Suchthilfe

Der Konsum von Alkohol, Zigaretten und anderen Drogen sowie Glücksspiel können die Gesundheit gefährden. Über das Risiko sind sich immer mehr Menschen bewusst.

Jedes Jahr sterben mehrere Tausend Brandenburgerinnen und Brandenburger vorzeitig durch Tabak und Alkohol. Es gibt gute Gründe für ein gemeinschaftliches Engagement gegen Sucht und Missbrauch.

Durch Suchtprävention und Suchthilfe lassen sich riskanter Drogen-Konsum und deren Krankheitsfolgen positiv beeinflussen.

Das Land Brandenburg gewährt auf Grundlage der Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vom 12. Juli 2023 Zuwendungen zur Suchtprävention und Suchthilfe. Übergreifende Ziele der Förderung sind die Prävention und Bekämpfung von Suchtkrankheiten und gesundheitsschädlichem Konsum von Suchtmitteln durch eine koordinierende Zentralstelle und ein flächendeckendes Netz von überregionalen Suchtpräventionsfachstellen im Land Brandenburg.

Weitere Informationen zu den Förderkonditionen können Sie der Richtlinie entnehmen:

Der Konsum von Alkohol, Zigaretten und anderen Drogen sowie Glücksspiel können die Gesundheit gefährden. Über das Risiko sind sich immer mehr Menschen bewusst.

Jedes Jahr sterben mehrere Tausend Brandenburgerinnen und Brandenburger vorzeitig durch Tabak und Alkohol. Es gibt gute Gründe für ein gemeinschaftliches Engagement gegen Sucht und Missbrauch.

Durch Suchtprävention und Suchthilfe lassen sich riskanter Drogen-Konsum und deren Krankheitsfolgen positiv beeinflussen.

Das Land Brandenburg gewährt auf Grundlage der Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vom 12. Juli 2023 Zuwendungen zur Suchtprävention und Suchthilfe. Übergreifende Ziele der Förderung sind die Prävention und Bekämpfung von Suchtkrankheiten und gesundheitsschädlichem Konsum von Suchtmitteln durch eine koordinierende Zentralstelle und ein flächendeckendes Netz von überregionalen Suchtpräventionsfachstellen im Land Brandenburg.

Weitere Informationen zu den Förderkonditionen können Sie der Richtlinie entnehmen:

Brandenburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V.

Die Brandenburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V. arbeitet als landesweite Koordinationsstelle in den Bereichen Suchthilfe, Suchtselbsthilfe und Suchtprävention. Sie wird vom Gesundheitsministerium MGS gefördert. Aufgabe ist die Weiterentwicklung, Förderung und Koordination von Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe im Land Brandenburg in Kooperation mit allen relevanten Institutionen und Akteuren.

Die Brandenburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V. arbeitet als landesweite Koordinationsstelle in den Bereichen Suchthilfe, Suchtselbsthilfe und Suchtprävention. Sie wird vom Gesundheitsministerium MGS gefördert. Aufgabe ist die Weiterentwicklung, Förderung und Koordination von Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe im Land Brandenburg in Kooperation mit allen relevanten Institutionen und Akteuren.

Ambulante Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke (BBS) u. Kontakt -und Beratungsstellen für psychisch Kranke (KBS)

Das Land Brandenburg unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte durch Zuwendungen zur Förderung der ambulanten Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke (BBS) und für Kontakt- und Beratungsstellen für psychisch Kranke (KBS). Mitfinanziert werden anteilige Personalkosten der BBS und KBS. Ziel der Förderung ist eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung durch Beratungsstellen, die eine hohe Qualität bieten und festgelegte Standards erfüllen.

Das Land Brandenburg unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte durch Zuwendungen zur Förderung der ambulanten Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke (BBS) und für Kontakt- und Beratungsstellen für psychisch Kranke (KBS). Mitfinanziert werden anteilige Personalkosten der BBS und KBS. Ziel der Förderung ist eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung durch Beratungsstellen, die eine hohe Qualität bieten und festgelegte Standards erfüllen.


Pathologisches Glücksspiel

Pathologisches Glücksspiel beginnt meist am Geldspielautomaten. Aber auch staatliche Glücksspielangebote, wie Lotto, Sportwetten und Spielbanken, können der Beginn für Pathologisches Glücksspiel sein. Deswegen gibt es mit dem Glücksspielstaatsvertrag strenge Regeln. Von einem problematischen Spielverhalten oder sogar von Pathologischem Glücksspiel spricht man, wenn das Spiel – ob am Automaten, am Spieltisch oder am Computer – im Leben eines Menschen den Mittelpunkt einnimmt.

Im Rahmen von Präventionsmaßnahmen gegen die Glücksspielsucht sind nach dem Brandenburgischen Spielhallengesetz Betreiber von Spielhallen dazu verpflichtet, das Aufsichtspersonal der Spielhalle zum Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit und nachfolgend einmal pro Jahr in der Früherkennung problematischen und pathologischen Spielverhaltens schulen zu lassen.

Pathologisches Glücksspiel beginnt meist am Geldspielautomaten. Aber auch staatliche Glücksspielangebote, wie Lotto, Sportwetten und Spielbanken, können der Beginn für Pathologisches Glücksspiel sein. Deswegen gibt es mit dem Glücksspielstaatsvertrag strenge Regeln. Von einem problematischen Spielverhalten oder sogar von Pathologischem Glücksspiel spricht man, wenn das Spiel – ob am Automaten, am Spieltisch oder am Computer – im Leben eines Menschen den Mittelpunkt einnimmt.

Im Rahmen von Präventionsmaßnahmen gegen die Glücksspielsucht sind nach dem Brandenburgischen Spielhallengesetz Betreiber von Spielhallen dazu verpflichtet, das Aufsichtspersonal der Spielhalle zum Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit und nachfolgend einmal pro Jahr in der Früherkennung problematischen und pathologischen Spielverhaltens schulen zu lassen.

Landärzteprogramm

Das Land Brandenburg vergibt Zuwendungen in Form von Stipendien an Studierende der Humanmedizin, die sich verpflichten, nach Abschluss ihres Studiums und ihrer Facharztweiterbildung in ländlichen Regionen Brandenburgs tätig zu sein. Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 1.000,00 €. Die Zuwendung kann bis zum Ende des Medizinstudiums, dem Bestehen des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung, jedoch längstens für 75 Monate gewährt werden. 

Ziel der Förderung ist es eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung der Bevölkerung im Land Brandenburg flächendeckend und nachhaltig sicher zu stellen.


Antragsberechtigte

Das Stipendium richtet sich an Studierende der Humanmedizin, die an einer Hochschule in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) immatrikuliert sind und ohne aufenthalts- und arbeitsrechtliche Einschränkungen in Deutschland leben und arbeiten dürfen. 

Ausgeschlossen von der Förderung sind Studierende, die eine studienbezogene
Förderung von einem Krankenhausträger oder einer Kommune erhalten und sich im Rahmen der Förderung zu einer ärztlichen Tätigkeit nach ihrer Facharztweiterbildung verpflichtet haben.

Näheres ist der Richtlinie 2026 zu entnehmen, sobald diese veröffentlicht wurde.


Verpflichtungen der Stipendiaten

  • Abschluss eines Studiums nach der Approbationsordnung für Ärzte entsprechend den Vorgaben der Bundesärzteordnung, der ärztlichen Approbationsordnung und ggf. weiterer einschlägiger Ausbildungsvorschriften innerhalb Regelstudienzeit
  • Absolvierung einer mindestens 4-wöchigen Famulatur im Land Brandenburg
  • nach Möglichkeit Teilnahme am jährlichen Stipendiatentreffen
  • Beginn der Facharztweiterbildung innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Medizinstudiums
  • Absolvierung des ambulanten Teils der Facharztweiterbildung im Land Brandenburg
  • Erreichen der Facharztanerkennung innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Weiterbildung und danach innerhalb weiterer 6 Monate Aufnahme der Tätigkeit in einem geförderten Fachgebiet 
  • Mindestens fünfjährige ärztliche Tätigkeit in ländlichen Regionen in der ambulanten Versorgung

Sobald das Bewerbungsverfahren für das Jahr 2026 startet, finden Sie hier nähere Informationen.


Richtlinien

Das Land Brandenburg vergibt Zuwendungen in Form von Stipendien an Studierende der Humanmedizin, die sich verpflichten, nach Abschluss ihres Studiums und ihrer Facharztweiterbildung in ländlichen Regionen Brandenburgs tätig zu sein. Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 1.000,00 €. Die Zuwendung kann bis zum Ende des Medizinstudiums, dem Bestehen des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung, jedoch längstens für 75 Monate gewährt werden. 

Ziel der Förderung ist es eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung der Bevölkerung im Land Brandenburg flächendeckend und nachhaltig sicher zu stellen.


Antragsberechtigte

Das Stipendium richtet sich an Studierende der Humanmedizin, die an einer Hochschule in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) immatrikuliert sind und ohne aufenthalts- und arbeitsrechtliche Einschränkungen in Deutschland leben und arbeiten dürfen. 

Ausgeschlossen von der Förderung sind Studierende, die eine studienbezogene
Förderung von einem Krankenhausträger oder einer Kommune erhalten und sich im Rahmen der Förderung zu einer ärztlichen Tätigkeit nach ihrer Facharztweiterbildung verpflichtet haben.

Näheres ist der Richtlinie 2026 zu entnehmen, sobald diese veröffentlicht wurde.


Verpflichtungen der Stipendiaten

  • Abschluss eines Studiums nach der Approbationsordnung für Ärzte entsprechend den Vorgaben der Bundesärzteordnung, der ärztlichen Approbationsordnung und ggf. weiterer einschlägiger Ausbildungsvorschriften innerhalb Regelstudienzeit
  • Absolvierung einer mindestens 4-wöchigen Famulatur im Land Brandenburg
  • nach Möglichkeit Teilnahme am jährlichen Stipendiatentreffen
  • Beginn der Facharztweiterbildung innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Medizinstudiums
  • Absolvierung des ambulanten Teils der Facharztweiterbildung im Land Brandenburg
  • Erreichen der Facharztanerkennung innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Weiterbildung und danach innerhalb weiterer 6 Monate Aufnahme der Tätigkeit in einem geförderten Fachgebiet 
  • Mindestens fünfjährige ärztliche Tätigkeit in ländlichen Regionen in der ambulanten Versorgung

Sobald das Bewerbungsverfahren für das Jahr 2026 startet, finden Sie hier nähere Informationen.


Richtlinien



Ansprechpartner: 

Ansprechpartner: 

Ansprechpartner:
Vorname:
Sandra
Nachname:
Haubenestel
Telefon:
+49 355 2893 441
Ansprechpartner:
Vorname:
Liane
Nachname:
Hermann
Telefon:
+49 355 2893 179
Ansprechpartner:
Vorname:
Marie-Sophie
Nachname:
Heinrich
Telefon:
+49 355 2893 918

Kontaktmöglichkeiten

Kontakt

Ansprechpartner:
Vorname:
Doreen
Nachname:
Zernick
Position:
Dezernatsleiterin
E-Mail:
doreen.zernick@­lasv.brandenburg.de
Telefon:
+49 355 2893 239
Fax:
+49 331 27548 4564

Ina Jandt

Ansprechpartner:
E-Mail:
ina.jandt@­lasv.brandenburg.de
Telefon:
+49 355 2893 240
Fax:
+49 331 27548 4564

Liane Hermann

Ansprechpartner:
E-Mail:
Liane.Hermann@­lasv.brandenburg.de
Telefon:
+49 355 2893 179
Fax:
+49 331 27548 4564