Zufluchts- und Beratungsangebote
Frauenhäuser und ihre Unterstützungsangebote sind Schutzräume zur Gewährung von Unterkunft und Hilfe bei Gewalterfahrung. Das Land Brandenburg hat ein erhebliches Landesinteresse, dass die Kommunen die Strukturen in notwendigem Umfang vorhalten können und das flächendeckende Angebot dieser Unterstützungsangebote gegeben ist.
Frauenhäuser und ihre Unterstützungsangebote sind Schutzräume zur Gewährung von Unterkunft und Hilfe bei Gewalterfahrung. Das Land Brandenburg hat ein erhebliches Landesinteresse, dass die Kommunen die Strukturen in notwendigem Umfang vorhalten können und das flächendeckende Angebot dieser Unterstützungsangebote gegeben ist.
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Weiterführende Informationen
Das Land Brandenburg gewährt den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg Zuwendungen für anteilige Personal- und Sachausgaben in den Frauenschutzeinrichtungen zur Sicherung einer landesweiten Daseinsvorsorge und zur Sicherung und nachhaltigen Entwicklung qualifizierter Zufluchts- und Beratungsangebote mittels umfassender und flächendeckender Versorgung im Rahmen einer Vorhaltestruktur.
Das Land Brandenburg gewährt den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg Zuwendungen für anteilige Personal- und Sachausgaben in den Frauenschutzeinrichtungen zur Sicherung einer landesweiten Daseinsvorsorge und zur Sicherung und nachhaltigen Entwicklung qualifizierter Zufluchts- und Beratungsangebote mittels umfassender und flächendeckender Versorgung im Rahmen einer Vorhaltestruktur.