Zuwanderung und Integration
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ist eine Querschnittsaufgabe, die der Bund, das Land und die Kommunen nur gemeinsam meistern können.
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ist eine Querschnittsaufgabe, die der Bund, das Land und die Kommunen nur gemeinsam meistern können.
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Weiterführende Informationen
Wesentliche Faktoren für eine gelingende Integration sind das Erlernen der deutschen Sprache sowie der Zugang zu Bildung und Arbeit.
Integration gelingt nur als wechselseitiger Prozess. Sie setzt die Aufnahmebereitschaft der Mehrheitsgesellschaft voraus, ebenso aber auch die Bereitschaft der Zugewanderten, unsere Verfassungsordnung anzuerkennen und mit ihrer kulturellen Prägung Teil der in Deutschland lebenden Gesellschaft zu werden.
Wesentliche Faktoren für eine gelingende Integration sind das Erlernen der deutschen Sprache sowie der Zugang zu Bildung und Arbeit.
Wesentliche Faktoren für eine gelingende Integration sind das Erlernen der deutschen Sprache sowie der Zugang zu Bildung und Arbeit.
Integration gelingt nur als wechselseitiger Prozess. Sie setzt die Aufnahmebereitschaft der Mehrheitsgesellschaft voraus, ebenso aber auch die Bereitschaft der Zugewanderten, unsere Verfassungsordnung anzuerkennen und mit ihrer kulturellen Prägung Teil der in Deutschland lebenden Gesellschaft zu werden.
Wesentliche Faktoren für eine gelingende Integration sind das Erlernen der deutschen Sprache sowie der Zugang zu Bildung und Arbeit.
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Soziale Arbeit im Feld Zuwanderung und Integration - Fördermöglichkeiten
Im Tätigkeitsfeld „Migration" der sozialen Arbeit führt die Fachkräfteknappheit im Zusammenspiel mit der diskontinuierlichen und kaum prognostizierbaren Zuwanderungsentwicklung dazu, dass sowohl Grundsätze, Standards und Methoden sozialer Arbeit als auch migrationsspezifische Fähigkeiten und Kenntnisse aller Beteiligten laufend praxisbegleitend reflektiert und weiterentwickelt werden müssen.
Die Zuwanderungssituation hat sich in Bezug auf Anzahl, Herkunft, Ressourcen und Bedarfe der Zugewanderten im Vergleich zu früheren Erfahrungen sehr und schnell verändert und wird dies wahrscheinlich weiter tun. Und soziale Arbeit mit Geflüchteten muss sich permanent flexibel darauf einstellen. Das betrifft die migrationsspezifischen Angebote ebenso wie die Regelangebote sozialer Unterstützung, die sich der schnell wachsenden Zahl Geflüchteter mit Schutzstatus öffnen müssen. Aber auch das Leben in Gemeinschaftsunterkünften bleibt eine besondere Herausforderung sowohl für die Bewohnerinnen und Bewohner als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bedarf daher besonderer Aufmerksamkeit bei der Gestaltung der Beziehungen durch soziale Arbeit.
Sicherheit, Orientiertheit und Stabilität sind entscheidende individuelle Rahmenbedingungen, um Lebensperspektiven entwickeln zu können. Dies gilt für geflüchtete Menschen in besonderem Maße.
Deshalb stehen Fragen der bedarfsgerechten und qualifizierten sozialen Beratung und Unterstützung für Geflüchtete unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status im Zentrum der Beurteilung von Aufnahme- und Integrationsbedingungen.
Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Das Antragsformular zur Projektförderung finden Sie ebenfalls auf dieser Seite. Den ausgefüllten Antrag unter Beifügung eines entsprechenden Projektkonzeptes senden Sie per Post an das LASV:
Landesamt für Soziales und Versorgung
Dezernat 53
Lipezker Straße 45
03048 CottbusIm Tätigkeitsfeld „Migration" der sozialen Arbeit führt die Fachkräfteknappheit im Zusammenspiel mit der diskontinuierlichen und kaum prognostizierbaren Zuwanderungsentwicklung dazu, dass sowohl Grundsätze, Standards und Methoden sozialer Arbeit als auch migrationsspezifische Fähigkeiten und Kenntnisse aller Beteiligten laufend praxisbegleitend reflektiert und weiterentwickelt werden müssen.
Die Zuwanderungssituation hat sich in Bezug auf Anzahl, Herkunft, Ressourcen und Bedarfe der Zugewanderten im Vergleich zu früheren Erfahrungen sehr und schnell verändert und wird dies wahrscheinlich weiter tun. Und soziale Arbeit mit Geflüchteten muss sich permanent flexibel darauf einstellen. Das betrifft die migrationsspezifischen Angebote ebenso wie die Regelangebote sozialer Unterstützung, die sich der schnell wachsenden Zahl Geflüchteter mit Schutzstatus öffnen müssen. Aber auch das Leben in Gemeinschaftsunterkünften bleibt eine besondere Herausforderung sowohl für die Bewohnerinnen und Bewohner als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bedarf daher besonderer Aufmerksamkeit bei der Gestaltung der Beziehungen durch soziale Arbeit.
Sicherheit, Orientiertheit und Stabilität sind entscheidende individuelle Rahmenbedingungen, um Lebensperspektiven entwickeln zu können. Dies gilt für geflüchtete Menschen in besonderem Maße.
Deshalb stehen Fragen der bedarfsgerechten und qualifizierten sozialen Beratung und Unterstützung für Geflüchtete unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status im Zentrum der Beurteilung von Aufnahme- und Integrationsbedingungen.
Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Das Antragsformular zur Projektförderung finden Sie ebenfalls auf dieser Seite. Den ausgefüllten Antrag unter Beifügung eines entsprechenden Projektkonzeptes senden Sie per Post an das LASV:
Landesamt für Soziales und Versorgung
Dezernat 53
Lipezker Straße 45
03048 Cottbus -
Integrationsbudget für die Integration von Migrantinnen und Migranten in den Landkreisen und kreisfreien Städten
Das Land Brandenburg gewährt auf Grundlage der Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vom 28. Januar 2022 (veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 6 vom 16. Februar 2022) Zuwendungen an die Landkreise und kreisfreien Städte für Angebote zur Aufnahme, Integration und Unterbringung von Migrantinnen und Migranten auf kommunaler und regionaler Ebene. Ziel der regionalorientierten Landesförderung ist die Unterstützung des gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie der gleichberechtigten gesellschaftlichen Integration und aktiven Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Im Sinne eines umfassenden Ansatzes sind hiervon auch die interkulturelle Öffnung von Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen sowie der Abbau von Vorurteilen und Benachteiligungen aufgrund der Herkunft, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung umfasst. Förderfähig sind Maßnahmen, die im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2024 auf kommunaler oder regionaler Ebene im Land Brandenburg stattfinden.
Das Land Brandenburg gewährt auf Grundlage der Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz vom 28. Januar 2022 (veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 6 vom 16. Februar 2022) Zuwendungen an die Landkreise und kreisfreien Städte für Angebote zur Aufnahme, Integration und Unterbringung von Migrantinnen und Migranten auf kommunaler und regionaler Ebene. Ziel der regionalorientierten Landesförderung ist die Unterstützung des gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie der gleichberechtigten gesellschaftlichen Integration und aktiven Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Im Sinne eines umfassenden Ansatzes sind hiervon auch die interkulturelle Öffnung von Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen sowie der Abbau von Vorurteilen und Benachteiligungen aufgrund der Herkunft, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung umfasst. Förderfähig sind Maßnahmen, die im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2024 auf kommunaler oder regionaler Ebene im Land Brandenburg stattfinden.
Kontaktmöglichkeiten
Dezernatsleiterin
- Ansprechpartner:
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- Vorname:
- Doreen
- Nachname:
- Zernick
- E-Mail:
- doreen.zernick@ lasv.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 355 2893 239
- Fax:
- +49 331 27548 4566
Ansprechpartner: Integrationsbudget
- Ansprechpartner:
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- Vorname:
- Christian
- Nachname:
- Lürmann
- E-Mail:
- Christian.Luermann@ lasv.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 355 2893 217
Ansprechpartner: Integrationsbudget
- Ansprechpartner:
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- Vorname:
- Marcel
- Nachname:
- Stüwert
- E-Mail:
- Marcel.Stuewert@ lasv.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 355 2893 547