Im Tätigkeitsfeld „Migration" der sozialen Arbeit führt die Fachkräfteknappheit im Zusammenspiel mit der diskontinuierlichen und kaum prognostizierbaren Zuwanderungsentwicklung dazu, dass sowohl Grundsätze, Standards und Methoden sozialer Arbeit als auch migrationsspezifische Fähigkeiten und Kenntnisse aller Beteiligten laufend praxisbegleitend reflektiert und weiterentwickelt werden müssen.
Die Zuwanderungssituation hat sich in Bezug auf Anzahl, Herkunft, Ressourcen und Bedarfe der Zugewanderten im Vergleich zu früheren Erfahrungen sehr und schnell verändert und wird dies wahrscheinlich weiter tun. Und soziale Arbeit mit Geflüchteten muss sich permanent flexibel darauf einstellen. Das betrifft die migrationsspezifischen Angebote ebenso wie die Regelangebote sozialer Unterstützung, die sich der schnell wachsenden Zahl Geflüchteter mit Schutzstatus öffnen müssen. Aber auch das Leben in Gemeinschaftsunterkünften bleibt eine besondere Herausforderung sowohl für die Bewohnerinnen und Bewohner als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bedarf daher besonderer Aufmerksamkeit bei der Gestaltung der Beziehungen durch soziale Arbeit.
Sicherheit, Orientiertheit und Stabilität sind entscheidende individuelle Rahmenbedingungen, um Lebensperspektiven entwickeln zu können. Dies gilt für geflüchtete Menschen in besonderem Maße.
Deshalb stehen Fragen der bedarfsgerechten und qualifizierten sozialen Beratung und Unterstützung für Geflüchtete unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status im Zentrum der Beurteilung von Aufnahme- und Integrationsbedingungen.
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Das Antragsformular zur Projektförderung finden Sie ebenfalls auf dieser Seite. Den ausgefüllten Antrag unter Beifügung eines entsprechenden Projektkonzeptes senden Sie per Post an das LASV:
Landesamt für Soziales und Versorgung
Dezernat 53
Lipezker Straße 45
03048 Cottbus