Soforthilfeprogramm Green Care and Hospital

Naturbild mit 6 gestaplten Holzwürfeln und grünen Piktogrammen.
© Pcess609 | stock.adobe.com

Die Energiekrise hat Einrichtungen der sozialen und gesundheitlichen Infrastruktur wirtschaftlich stark unter Druck gesetzt. Die Abkehr von fossilen Brennstoffen und die Investition in energiesparende oder energieeffiziente Lösungen ist u. a. wichtig, um die Kosten zukünftig zu minimieren. 


Aktuell ist keine Antragstellung im Rahmen der Green-Care-and-Hospital-Billigkeitsrichtlinie möglich, da derzeit die zur Verfügung stehenden Mittel für weitere Anträge ausgeschöpft sind.

Sollten Sie für bereits gestellte Anträge Unterlagen (bspw. die Bestätigung der Energieagentur Brandenburg) nachreichen wollen, nutzen Sie bitte folgende Mailadresse: gch@LASV.Brandenburg.de.


Naturbild mit 6 gestaplten Holzwürfeln und grünen Piktogrammen.
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Die Energiekrise hat Einrichtungen der sozialen und gesundheitlichen Infrastruktur wirtschaftlich stark unter Druck gesetzt. Die Abkehr von fossilen Brennstoffen und die Investition in energiesparende oder energieeffiziente Lösungen ist u. a. wichtig, um die Kosten zukünftig zu minimieren. 


Aktuell ist keine Antragstellung im Rahmen der Green-Care-and-Hospital-Billigkeitsrichtlinie möglich, da derzeit die zur Verfügung stehenden Mittel für weitere Anträge ausgeschöpft sind.

Sollten Sie für bereits gestellte Anträge Unterlagen (bspw. die Bestätigung der Energieagentur Brandenburg) nachreichen wollen, nutzen Sie bitte folgende Mailadresse: gch@LASV.Brandenburg.de.


  • Weiterführende Informationen

    Mit dem Soforthilfeprogramm Green Care and Hospital aus dem Brandenburg-Paket werden Einrichtungen aus diesem Sektor dabei unterstützt.

    Das LASV ist zuständige Behörde für die Antragsprüfung, Bewilligung und Auszahlungen im Rahmen des Soforthilfeprogramms Green Care and Hospital.

    Mit dem Soforthilfeprogramm Green Care and Hospital aus dem Brandenburg-Paket werden Einrichtungen aus diesem Sektor dabei unterstützt.

    Das LASV ist zuständige Behörde für die Antragsprüfung, Bewilligung und Auszahlungen im Rahmen des Soforthilfeprogramms Green Care and Hospital.

  • Antragsberechtigte

    • Träger von Krankenhäusern und Schulen für Gesundheitsberufe nach dem Vierten Krankenhausplan des Landes Brandenburg
    • Träger von Diensten und Einrichtungen der Pflege, unterstützenden Wohnformen sowie staatlich anerkannten Pflegeschulen
    • Träger von Angeboten der Eingliederungshilfe
    • Träger von Krankenhäusern und Schulen für Gesundheitsberufe nach dem Vierten Krankenhausplan des Landes Brandenburg
    • Träger von Diensten und Einrichtungen der Pflege, unterstützenden Wohnformen sowie staatlich anerkannten Pflegeschulen
    • Träger von Angeboten der Eingliederungshilfe
  • Gegenstand der Soforthilfe

    • Gemäß Nr. 3.1 a) Investitionen an Gebäuden, Gebäudekomplexen oder Grundstücken
    • Gemäß Nr. 3.1 b) Investitionen für weitere Maßnahmen
    • Gemäß Nr. 3.1 c) Kosten für Beratung, Schulung und Fortbildung von Personal

    Näheres entnehmen Sie bitte den Hinweisen zur Antragstellung.

    • Gemäß Nr. 3.1 a) Investitionen an Gebäuden, Gebäudekomplexen oder Grundstücken
    • Gemäß Nr. 3.1 b) Investitionen für weitere Maßnahmen
    • Gemäß Nr. 3.1 c) Kosten für Beratung, Schulung und Fortbildung von Personal

    Näheres entnehmen Sie bitte den Hinweisen zur Antragstellung.