Brandenburg-Paket

Das „Brandenburg-Paket“ ist ein Entlastungspaket auf Landesebene. Es beinhaltet eine Summe von Entlastungsmaßnahmen zur Abmilderung der Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der Energiekrise im Land Brandenburg.

Das „Brandenburg-Paket“ ist ein Entlastungspaket auf Landesebene. Es beinhaltet eine Summe von Entlastungsmaßnahmen zur Abmilderung der Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der Energiekrise im Land Brandenburg.
-
Weiterführende Informationen
Es weist einen Gesamtumfang von zwei Milliarden Euro auf, die aus einer Kreditaufnahme des Landes Brandenburg stammen. Die Kreditaufnahmemöglichkeit wurde durch den Notlagenbeschluss am 16. Dezember 2022 im Landtag ermöglicht. Aufgrund der geltenden Schuldenbremse ist ein solcher Beschluss zwingende Voraussetzung für eine Kreditaufnahme, die ansonsten nicht vorgesehen ist. Das Paket und somit die enthaltenen Entlastungsmaßnahmen sind auf zwei Jahre begrenzt, das heißt, sie gelten nur in den Jahren 2023 und 2024.
Es weist einen Gesamtumfang von zwei Milliarden Euro auf, die aus einer Kreditaufnahme des Landes Brandenburg stammen. Die Kreditaufnahmemöglichkeit wurde durch den Notlagenbeschluss am 16. Dezember 2022 im Landtag ermöglicht. Aufgrund der geltenden Schuldenbremse ist ein solcher Beschluss zwingende Voraussetzung für eine Kreditaufnahme, die ansonsten nicht vorgesehen ist. Das Paket und somit die enthaltenen Entlastungsmaßnahmen sind auf zwei Jahre begrenzt, das heißt, sie gelten nur in den Jahren 2023 und 2024.
-
Tafeln-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie
Das Land Brandenburg unterstützt die Tafeln mit Billigkeitsleistungen als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form eines pauschalen Mehrbelastungsausgleichs für Sachkosten zum Ausgleich von Energiepreissteigerungen und für Sachkosten zum Ausgleich der erhöhten Inanspruchnahme des Tafelangebots.
Antragsberechtigt sind die Träger der Tafeln. Die Antragsberechtigten erhalten für das laufende Haushaltsjahr einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von höchstens 10.000,00 Euro pro Tafel.
Für die Tafeln stehen in diesem Jahr insgesamt 500.000,00 Euro zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Land Brandenburg unterstützt die Tafeln mit Billigkeitsleistungen als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form eines pauschalen Mehrbelastungsausgleichs für Sachkosten zum Ausgleich von Energiepreissteigerungen und für Sachkosten zum Ausgleich der erhöhten Inanspruchnahme des Tafelangebots.
Antragsberechtigt sind die Träger der Tafeln. Die Antragsberechtigten erhalten für das laufende Haushaltsjahr einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von höchstens 10.000,00 Euro pro Tafel.
Für die Tafeln stehen in diesem Jahr insgesamt 500.000,00 Euro zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie hier.
-
Energiesperren-Soforthilfe
Aufgrund deutlich gestiegener Energiekosten fallen Strom- und Gasrechnungen unerwartet hoch aus. Für Betroffene von angedrohten oder bereits vollzogenen Energiesperren wurde im Rahmen des Brandenburg-Pakets die Energiesperren-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie erlassen.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Aufgrund deutlich gestiegener Energiekosten fallen Strom- und Gasrechnungen unerwartet hoch aus. Für Betroffene von angedrohten oder bereits vollzogenen Energiesperren wurde im Rahmen des Brandenburg-Pakets die Energiesperren-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie erlassen.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Ansprechpartnerin (Billigkeitsrichtlinie Tafeln):
Petra Hille | +49 355 2893 940 | +49 331 27548 4564 |
Ansprechpartnerin (Billigkeitsrichtlinie Tafeln):
Petra Hille | +49 355 2893 940 | +49 331 27548 4564 |