Informationsseite zur Online-Abfrage zum Bearbeitungsstand

Das Wort Information im Duden-Stil.
© stock.adobe.com

Für einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) bzw. einen Widerspruch gegen einen Bescheid nach dem SGB IX.

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Für einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) bzw. einen Widerspruch gegen einen Bescheid nach dem SGB IX.

Voraussetzungen für die Abfrage

Für die Nutzung der WEB-Anwendung und eine erfolgreiche Abfrage muss bei der Antragstellung das Feld E-Mail-Adresse mit der E-Mail-Adresse des Abfragenden gefüllt worden sein.

Eine nachträgliche Bekanntgabe dieser E-Mail-Adresse ist in Form einer schriftlichen Information an das Landesamt für Soziales und Versorgung jeder Zeit möglich.

Der Abfragende ist der Antragsteller oder ein bevollmächtigter Betreuer.

Für die Nutzung der WEB-Anwendung und eine erfolgreiche Abfrage muss bei der Antragstellung das Feld E-Mail-Adresse mit der E-Mail-Adresse des Abfragenden gefüllt worden sein.

Eine nachträgliche Bekanntgabe dieser E-Mail-Adresse ist in Form einer schriftlichen Information an das Landesamt für Soziales und Versorgung jeder Zeit möglich.

Der Abfragende ist der Antragsteller oder ein bevollmächtigter Betreuer.

Ablauf der Abfrage

  • Nach der Registrierung und der erfolgreichen Anmeldung am Portal rufen Sie bitte die WEB-Anwendung Bearbeitungsstand auf.
  • Bitte tragen Sie die Daten des abzufragenden Antrages/Widerspruchs ein. Geben Sie beim AZ nur die letzten 8 Ziffern ein.
  • Klicken Sie auf [Anfrage senden].
  • Wenn die Angaben mit einem aktuell in der Bearbeitung befindlichen Antrag/Widerspruch übereinstimmen, wird Ihnen der Bearbeitungsstand Ihres Antrages/Widerspruchs als Bild und Text angezeigt.
  • Der Antrag/Widerspruch befindet sich in der mit Haken gekennzeichneten Bearbeitungsphase.
  • Die Erläuterungen der einzelnen Bearbeitungsschritte finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
  • Das Stellen eines neuen Antrages oder Rückfragen zu einem bestehenden Antrag/Widerspruch sind in dieser Version der Anwendung noch nicht möglich.
  • Nach der Registrierung und der erfolgreichen Anmeldung am Portal rufen Sie bitte die WEB-Anwendung Bearbeitungsstand auf.
  • Bitte tragen Sie die Daten des abzufragenden Antrages/Widerspruchs ein. Geben Sie beim AZ nur die letzten 8 Ziffern ein.
  • Klicken Sie auf [Anfrage senden].
  • Wenn die Angaben mit einem aktuell in der Bearbeitung befindlichen Antrag/Widerspruch übereinstimmen, wird Ihnen der Bearbeitungsstand Ihres Antrages/Widerspruchs als Bild und Text angezeigt.
  • Der Antrag/Widerspruch befindet sich in der mit Haken gekennzeichneten Bearbeitungsphase.
  • Die Erläuterungen der einzelnen Bearbeitungsschritte finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
  • Das Stellen eines neuen Antrages oder Rückfragen zu einem bestehenden Antrag/Widerspruch sind in dieser Version der Anwendung noch nicht möglich.

Bearbeitungsphasen eines Antrages/Widerspruches

Ihr Antrag/Widerspruch wird in mehreren Schritten bearbeitet und durchläuft 6 Bearbeitungsphasen.

1. Antrag/Widerspruch
2. Eingangsbestätigung
3. Sachverhaltsaufklärung
4. Medizinische Prüfung
5. Rechtliche Prüfung
6. Bescheid

Ihr Antrag/Widerspruch wird in mehreren Schritten bearbeitet und durchläuft 6 Bearbeitungsphasen.

1. Antrag/Widerspruch
2. Eingangsbestätigung
3. Sachverhaltsaufklärung
4. Medizinische Prüfung
5. Rechtliche Prüfung
6. Bescheid

  • Bearbeitungsschritt 1: Antrag/Widerspruch

    Ihr Antrag/Widerspruch ist eingegangen und wurde dem zuständigen Bearbeiter übergeben.

     

    Ihr Antrag/Widerspruch ist eingegangen und wurde dem zuständigen Bearbeiter übergeben.

     
  • Bearbeitungsschritt 2: Eingangsbestätigung

    Zu Ihrem Antrag/Widerspruch wurde die Eingangsbestätigung, ggf. mit notwendigen Rückfragen versendet. Bitte prüfen Sie inwieweit Rückfragen zu beantworten sind.

     

    Zu Ihrem Antrag/Widerspruch wurde die Eingangsbestätigung, ggf. mit notwendigen Rückfragen versendet. Bitte prüfen Sie inwieweit Rückfragen zu beantworten sind.

     
  • Bearbeitungsschritt 3: Sachverhaltsaufklärung

    Diese Phase des Verwaltungsverfahrens erfordert den höchsten Zeitaufwand.

    Gemäß Ihren Antragsangaben im Antrag/Widerspruch wurden zur Aufklärung des Sachverhaltes die erforderlichen medizinischen Unterlagen angefordert. Soweit diese nicht zeitnah beantwortet wurden, erfolgen entsprechende Aktivitäten (z.B. Mahnung).

    Nach Vorliegen aller erforderlichen medizinischen Unterlagen prüft Ihr Bearbeiter, ob diese für eine Bewertung durch den Versorgungsmedizinischen Dienst ausreichend sind.

     

    Diese Phase des Verwaltungsverfahrens erfordert den höchsten Zeitaufwand.

    Gemäß Ihren Antragsangaben im Antrag/Widerspruch wurden zur Aufklärung des Sachverhaltes die erforderlichen medizinischen Unterlagen angefordert. Soweit diese nicht zeitnah beantwortet wurden, erfolgen entsprechende Aktivitäten (z.B. Mahnung).

    Nach Vorliegen aller erforderlichen medizinischen Unterlagen prüft Ihr Bearbeiter, ob diese für eine Bewertung durch den Versorgungsmedizinischen Dienst ausreichend sind.

     
  • Bearbeitungsschritt 4: Medizinische Prüfung

    Ihr Vorgang wurde dem Versorgungsmedizinischen Dienst vorgelegt.

    Hier erfolgt die Auswertung der beigezogenen Unterlagen und die Bewertung nach der Versorgungsmedizin - Verordnung (VersMedV). Sofern durch den Versorgungsmedizinischen Dienst festgestellt wird, dass eine weitere Sachverhaltsaufklärung notwendig ist, erfolgt die Rückgabe des Vorgangs an Ihren Bearbeiter.

     

    Ihr Vorgang wurde dem Versorgungsmedizinischen Dienst vorgelegt.

    Hier erfolgt die Auswertung der beigezogenen Unterlagen und die Bewertung nach der Versorgungsmedizin - Verordnung (VersMedV). Sofern durch den Versorgungsmedizinischen Dienst festgestellt wird, dass eine weitere Sachverhaltsaufklärung notwendig ist, erfolgt die Rückgabe des Vorgangs an Ihren Bearbeiter.

     
  • Bearbeitungsschritt 5: Rechtliche Prüfung

    Die abschließende Prüfung Ihres Antrags/Widerspruchs erfolgt durch Ihren Bearbeiter anhand der gesetzlichen Bestimmungen. Sofern die Prüfung eine weitere Beiziehung von Unterlagen erfordert, wird Entsprechendes veranlasst.

     

    Die abschließende Prüfung Ihres Antrags/Widerspruchs erfolgt durch Ihren Bearbeiter anhand der gesetzlichen Bestimmungen. Sofern die Prüfung eine weitere Beiziehung von Unterlagen erfordert, wird Entsprechendes veranlasst.

     
  • Bearbeitungsschritt 6: Bescheid

    Der Bescheid wird erteilt und versendet.

     

    Der Bescheid wird erteilt und versendet.

     
Grafik zum Bearbeitungsstand eines Schwerbehinderungsantrages
Grafik zum Bearbeitungsstand eines Schwerbehinderungsantrages