Schulungen und Aufklärungsarbeit

Fröhlich angeregt diskutierende Personengruppe an Besprechungstisch, Flipchart im Hintergrund.
© stock.adobe.com

Das Integrationsamt führt regelmäßig Schulungen und Informationsveranstaltungen durch, um über das Schwerbehindertenrecht zu informieren.

Fröhlich angeregt diskutierende Personengruppe an Besprechungstisch, Flipchart im Hintergrund.
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Das Integrationsamt führt regelmäßig Schulungen und Informationsveranstaltungen durch, um über das Schwerbehindertenrecht zu informieren.

  • Wesentliche Ziele

    Wesentliche Ziele und Inhalte der Veranstaltungen sind die Vermittlung umfassender Kenntnisse für die Wahrnehmung der besonderen Aufgaben der Schwerbehindertenvertretungen sowie auch der Betriebs-/Personalräte. Ein weiterer Schwerpunkt hierbei ist, die Arbeitgeber über die Möglichkeiten des Schwerbehindertenrechts bei der Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu informieren. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenfrei. Lediglich für die An- und Abreise sowie ggf. notwendige Übernachtung und Verpflegung können Kosten entstehen.

    Wesentliche Ziele und Inhalte der Veranstaltungen sind die Vermittlung umfassender Kenntnisse für die Wahrnehmung der besonderen Aufgaben der Schwerbehindertenvertretungen sowie auch der Betriebs-/Personalräte. Ein weiterer Schwerpunkt hierbei ist, die Arbeitgeber über die Möglichkeiten des Schwerbehindertenrechts bei der Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu informieren. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenfrei. Lediglich für die An- und Abreise sowie ggf. notwendige Übernachtung und Verpflegung können Kosten entstehen.

  • Anmeldung zu Schulungen

    Sollte Sie verhindert sein und können daher an Schulungsveranstaltungen nicht mehr teilnehmen, dann melden Sie sich bitte unter folgender E-Mail-Adresse ab: Schulungen.Integrationsamt@lasv.brandenburg.de 

    Sollte Sie verhindert sein und können daher an Schulungsveranstaltungen nicht mehr teilnehmen, dann melden Sie sich bitte unter folgender E-Mail-Adresse ab: Schulungen.Integrationsamt@lasv.brandenburg.de 



    Die Online-Anmeldung für das Kursangebot 2025 ist ab sofort verfügbar. Bitte nutzen Sie ausschließlich diesen Weg.


    Die Online-Anmeldung für das Kursangebot 2025 ist ab sofort verfügbar. Bitte nutzen Sie ausschließlich diesen Weg.

  • Kostenfreie E-Learning-Kurse der BIH-Akademie

    Die BIH-Akademie baut ihr E-Learning-Angebot weiter aus. Und geht diesmal auch ganz neue Wege: So begleitet im Online-Kurs „Inklusionsvereinbarung“ erstmals ein Avatar die Teilnehmenden durch den virtuellen Kurs. Der Anspruch, die umfangreichen Informationen durch eine verständliche und qualitativ hochwertige Aufbereitung möglichst barrierearm zugänglich zu machen, bleibt unverändert bestehen.

    Erstellung, Aufbau und die Arbeit im Integrationsteam – das sind nur drei der zahlreichen Themen, die in dem Online-Kurs zur Inklusionsvereinbarung aufgegriffen und erläutert werden. Eine Inklusionsvereinbarung ist immer dann besonders wirkungsvoll, wenn sie individuell für den Betrieb erarbeitet wurde. Die Kursteilnehmer für ein solches Vorgehen zu ermutigen und ihnen dazu hilfreiche Tipps und Handlungsempfehlungen mit auf den Weg zu geben, stehen dabei im Mittelpunkt dieses E-Learning-Angebots.

    Verständlich und multimedial aufbereitet 

    Auch der neue Selbstlernkurs zur Inklusionsvereinbarung ist barrierearm und interaktiv angelegt. Immer wieder können die Teilnehmenden ihr Wissen etwa in einem kurzen Quiz überprüfen. In Erklärvideos begleiten die Teilnehmenden authentische Protagonisten auf ihrem Weg zu einer wirkungsvollen Inklusionsvereinbarung. Erstmals dabei: Ein Avatar, der als Experte immer wieder wesentliche Inhalte zusammenfasst und konkrete Tipps zur Erarbeitung einer Inklusionsvereinbarung gibt. Außerdem gibt es umfangreiches Zusatzmaterial, welches die Nutzer kostenfrei herunterladen können. Die Arbeit in den Kursen kann jederzeit unterbrochen und an der jeweiligen Stelle fortgesetzt werden.  

    Die BIH-Akademie unterstützt mit ihren kostenfreien E-Learning-Formaten die Inklusion von Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt, indem sie Weiterbildung zu verschiedensten Aspekten rund um die berufliche Teilhabe anbietet. Dafür wurde die BIH-Akademie in diesem Jahr auch mit dem Comenius-EduMedia-Award für digitale Bildungsmedien ausgezeichnet.

    Und das E-Learning-Angebot wird weiter ausgebaut: Insgesamt erscheinen zu Beginn des nächsten Jahres mehrere  neue Kurse in der BIH-Akademie, unter anderem zu dem Thema „SBV-Wahl“.  

    Bereits etablierte Selbstlernkurse sind die Kurse zur "Versammlung der schwerbehinderten Menschen" und "SGB IX im Personalmanagement". Im Selbstlernkurs „Versammlung der schwerbehinderten Menschen“ erfahren die Teilnehmenden mehr über die Rechtsgrundlagen, die Vorbereitung und den Ablauf einer Versammlung. Die Vertrauenspersonen Solveig, Andrea und Michael führen durch die Themen. Dabei geben sie auch ganz praktische Moderationstipps und Empfehlungen für Situationen, in denen nicht alles wie geplant läuft.

    Im Selbstlernkurs „SGB IX im Personalmanagement“ geht es um die Rechte von Mitarbeitenden mit Behinderung und die Pflichten des Arbeitgebers. In 7 Schritten erhalten Lernende einen guten Überblick über das Schwerbehindertenrecht im SGB IX, das im Personalmanagement wichtig ist.

    Die Kurse sind abwechslungsreich und praxisnah: Interaktive Lernvideos, 3D-Animationen und vertiefendes Material vermitteln relevante Fachinhalte. Mithilfe von Quiz-Elementen wird das Erlernte immer wieder getestet.

    Die Selbstlernangebote lassen sich bequem in den individuellen Arbeitsalltag integrieren, da der Lernfortschritt gespeichert wird. So können Teilnehmende jederzeit dort weitermachen, wo Sie aufgehört haben.

    Die BIH-Akademie baut ihr E-Learning-Angebot weiter aus. Und geht diesmal auch ganz neue Wege: So begleitet im Online-Kurs „Inklusionsvereinbarung“ erstmals ein Avatar die Teilnehmenden durch den virtuellen Kurs. Der Anspruch, die umfangreichen Informationen durch eine verständliche und qualitativ hochwertige Aufbereitung möglichst barrierearm zugänglich zu machen, bleibt unverändert bestehen.

    Erstellung, Aufbau und die Arbeit im Integrationsteam – das sind nur drei der zahlreichen Themen, die in dem Online-Kurs zur Inklusionsvereinbarung aufgegriffen und erläutert werden. Eine Inklusionsvereinbarung ist immer dann besonders wirkungsvoll, wenn sie individuell für den Betrieb erarbeitet wurde. Die Kursteilnehmer für ein solches Vorgehen zu ermutigen und ihnen dazu hilfreiche Tipps und Handlungsempfehlungen mit auf den Weg zu geben, stehen dabei im Mittelpunkt dieses E-Learning-Angebots.

    Verständlich und multimedial aufbereitet 

    Auch der neue Selbstlernkurs zur Inklusionsvereinbarung ist barrierearm und interaktiv angelegt. Immer wieder können die Teilnehmenden ihr Wissen etwa in einem kurzen Quiz überprüfen. In Erklärvideos begleiten die Teilnehmenden authentische Protagonisten auf ihrem Weg zu einer wirkungsvollen Inklusionsvereinbarung. Erstmals dabei: Ein Avatar, der als Experte immer wieder wesentliche Inhalte zusammenfasst und konkrete Tipps zur Erarbeitung einer Inklusionsvereinbarung gibt. Außerdem gibt es umfangreiches Zusatzmaterial, welches die Nutzer kostenfrei herunterladen können. Die Arbeit in den Kursen kann jederzeit unterbrochen und an der jeweiligen Stelle fortgesetzt werden.  

    Die BIH-Akademie unterstützt mit ihren kostenfreien E-Learning-Formaten die Inklusion von Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt, indem sie Weiterbildung zu verschiedensten Aspekten rund um die berufliche Teilhabe anbietet. Dafür wurde die BIH-Akademie in diesem Jahr auch mit dem Comenius-EduMedia-Award für digitale Bildungsmedien ausgezeichnet.

    Und das E-Learning-Angebot wird weiter ausgebaut: Insgesamt erscheinen zu Beginn des nächsten Jahres mehrere  neue Kurse in der BIH-Akademie, unter anderem zu dem Thema „SBV-Wahl“.  

    Bereits etablierte Selbstlernkurse sind die Kurse zur "Versammlung der schwerbehinderten Menschen" und "SGB IX im Personalmanagement". Im Selbstlernkurs „Versammlung der schwerbehinderten Menschen“ erfahren die Teilnehmenden mehr über die Rechtsgrundlagen, die Vorbereitung und den Ablauf einer Versammlung. Die Vertrauenspersonen Solveig, Andrea und Michael führen durch die Themen. Dabei geben sie auch ganz praktische Moderationstipps und Empfehlungen für Situationen, in denen nicht alles wie geplant läuft.

    Im Selbstlernkurs „SGB IX im Personalmanagement“ geht es um die Rechte von Mitarbeitenden mit Behinderung und die Pflichten des Arbeitgebers. In 7 Schritten erhalten Lernende einen guten Überblick über das Schwerbehindertenrecht im SGB IX, das im Personalmanagement wichtig ist.

    Die Kurse sind abwechslungsreich und praxisnah: Interaktive Lernvideos, 3D-Animationen und vertiefendes Material vermitteln relevante Fachinhalte. Mithilfe von Quiz-Elementen wird das Erlernte immer wieder getestet.

    Die Selbstlernangebote lassen sich bequem in den individuellen Arbeitsalltag integrieren, da der Lernfortschritt gespeichert wird. So können Teilnehmende jederzeit dort weitermachen, wo Sie aufgehört haben.

  • Informationen zu Inhouse Schulungen

    Allgemeines
    Inhouse-Veranstaltungen und Inhouse-Schulungen werden nur zur Verfügung gestellt, wenn die finanziellen, zeitlichen und personellen Ressourcen zur Verfügung stehen.

    Die Veranstaltung wird nur durchgeführt, wenn der Veranstaltungsort im Bundesland Brandenburg liegt und die anfragende Organisation ihren Sitz im Bundesland Brandenburg hat.

    Bei Organisationen, die bundesweit tätig sind, wird eine Schulung dann als Inhouse-Schulung des Landes Brandenburg durchgeführt, wenn der Tagungsort in Brandenburg liegt.

    Die Inhouse-Schulung sowie eine Inhouse-Veranstaltung kann vom LASV nur unterstützt werden, wenn eine Teilnehmerzahl von mindestens 10 Personen aus dem Kreis der betrieblichen Interessenvertretungen, derArbeitgebenden oder Inklusionsbeauftragten erreicht wird (s.u.).

    Anfragen sind mindestens 3 Monate vor der Veranstaltung an das Integrationsamt beim LASV zu richten. Der Anfrage sind der Termin, das Thema, der Veranstaltungsort sowie die Anzahl der geplanten Teilnehmer (bei Inhouse-Schulungen namentlich und mit Funktionsbezeichnung) beizufügen.

    Die Organisation und die Auswahl eines Referenten / einer Referentin erfolgt über das Integrationsamt beim LASV.
    Das LASV-Integrationsamt versendet keine Einladungen und gibt keine Teilnahmebescheinigungen für Inhouse-Schulungen aus. Dies liegt im Aufgabenbereich der anfragenden Organisation.

    Kostenübernahme
    Das Integrationsamt beim LASV trägt die Honorar- und Fahrtkosten des Referenten / der Referentin. Sofern Kosten für eine Unterbringung und Seminarpauschalen anfallen, werden die für den Referenten / die Referentin durch das LASV-Integrationsamt übernommen.
    Alle darüber hinaus anfallenden Kosten, insbesondere Kosten für die Unterbringung / Verpflegung der Teilnehmenden, Raummieten und Tagungstechnik sind durch die anfragende Organisation zu übernehmen.

    Inhouse-Veranstaltungen
    Bei einer Inhouse-Veranstaltung handelt es sich z.B. um die Versammlung der schwerbehinderten Menschen im Betrieb oder der Dienststelle. Diese werden von der anfragenden Organisation eigenständig geplant. Präsenz-Veranstaltungen finden in den eigenen Räumlichkeiten der anfragenden Organisation statt bzw. werden
    durch die anfragende Organisation angemietet und finanziert. Ebenfalls besteht die Möglichkeit an OnlineVeranstaltungen der anfragenden Organisation teilzunehmen.

    Innerbetriebliche Veranstaltungen, die von den Betrieben und Dienststellen selbst organisiert werden, können durch das Integrationsamt beim LASV durch kurze Fachvorträge zu unseren Kernthemen aus dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) unterstützt werden.
    Das Integrationsamt stellt den Referenten / die Referentin zur Verfügung.

    Inhouse-Schulungen
    Bei Inhouse-Schulungen handelt es sich um vollständige Seminare aus dem Kursprogramm des LASV-Integrationsamtes. Die verschiedenen Schulungen sind nicht miteinander kombinierbar und pro Inhouse-Schulung kann nur eine Veranstaltung angeboten werden. Inhouse-Schulungen werden ausschließlich zu den Kursen mit Inhalten des SGB IX (Grundlagen der Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung (2 Tage), BEM-Grundlagen (1 Tag), die Wahlen der Schwerbehindertenvertretung (1 Tag), SGB IX im Personalmangement (1 Tag) und Inklusionsvereinbarung (1 Tag)) angeboten.
    Die anfragende Organisation plant Inhouse-Schulungen eigenständig. Sie organisiert und finanziert die Räumlichkeiten im Unternehmen bzw. in einer externen Tagungsstätte. Die anfragende Organisation ist für eine barrierefreie / barrierearme Durchführung der Veranstaltung verantwortlich. Die Schulungsveranstaltungen können online oder in Präsenz durchgeführt werden.
    Es ist eine Teilnehmerzahl von mindestens 10 Personen, aus der durch das LASV-Integrationsamt zu schulenden Zielgruppe (SBV, BR/PR, Inklusionsbeauftragte) mit Beantragung der Inhouse-Schulung namentlich und mit Funktionsbezeichnung vorzulegen. Im Anschluss an die Schulung erhält das Integrationsamt beim LASV eine unterschriebene Teilnehmerliste mit Funktionsbezeichnung.
    Aufgrund von Gruppenarbeiten beträgt die maximale Teilnehmergröße des Grundkurses für Vertrauenspersonen maximal 16 Teilnehmende. Am Grundkurs dürfen nur Teilnehmende der vom Integrationsamt zu schulenden Zielgruppe (SBV, BR/PR, Inklusionsbeauftragte(r)) teilnehmen. Der Kurs SGB IX im Personalmanagement richtet sich exklusiv an die Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebenden.  

    Bei den reinen Informationsveranstaltungen (BEM, Wahl der SBV, Inklusionsvereinbarung) sind auch größere Gruppen möglich. Hier können ab dem 11. Teilnehmer, auch andere Funktionsträger des Betriebes / der Dienststelle (z.B. BEM-Beauftragte) an der Veranstaltung teilnehmen.
    Das LASV-Integrationsamt stellt für Inhouse-Schulungen den Referenten / die Referentin.

    Allgemeines
    Inhouse-Veranstaltungen und Inhouse-Schulungen werden nur zur Verfügung gestellt, wenn die finanziellen, zeitlichen und personellen Ressourcen zur Verfügung stehen.

    Die Veranstaltung wird nur durchgeführt, wenn der Veranstaltungsort im Bundesland Brandenburg liegt und die anfragende Organisation ihren Sitz im Bundesland Brandenburg hat.

    Bei Organisationen, die bundesweit tätig sind, wird eine Schulung dann als Inhouse-Schulung des Landes Brandenburg durchgeführt, wenn der Tagungsort in Brandenburg liegt.

    Die Inhouse-Schulung sowie eine Inhouse-Veranstaltung kann vom LASV nur unterstützt werden, wenn eine Teilnehmerzahl von mindestens 10 Personen aus dem Kreis der betrieblichen Interessenvertretungen, derArbeitgebenden oder Inklusionsbeauftragten erreicht wird (s.u.).

    Anfragen sind mindestens 3 Monate vor der Veranstaltung an das Integrationsamt beim LASV zu richten. Der Anfrage sind der Termin, das Thema, der Veranstaltungsort sowie die Anzahl der geplanten Teilnehmer (bei Inhouse-Schulungen namentlich und mit Funktionsbezeichnung) beizufügen.

    Die Organisation und die Auswahl eines Referenten / einer Referentin erfolgt über das Integrationsamt beim LASV.
    Das LASV-Integrationsamt versendet keine Einladungen und gibt keine Teilnahmebescheinigungen für Inhouse-Schulungen aus. Dies liegt im Aufgabenbereich der anfragenden Organisation.

    Kostenübernahme
    Das Integrationsamt beim LASV trägt die Honorar- und Fahrtkosten des Referenten / der Referentin. Sofern Kosten für eine Unterbringung und Seminarpauschalen anfallen, werden die für den Referenten / die Referentin durch das LASV-Integrationsamt übernommen.
    Alle darüber hinaus anfallenden Kosten, insbesondere Kosten für die Unterbringung / Verpflegung der Teilnehmenden, Raummieten und Tagungstechnik sind durch die anfragende Organisation zu übernehmen.

    Inhouse-Veranstaltungen
    Bei einer Inhouse-Veranstaltung handelt es sich z.B. um die Versammlung der schwerbehinderten Menschen im Betrieb oder der Dienststelle. Diese werden von der anfragenden Organisation eigenständig geplant. Präsenz-Veranstaltungen finden in den eigenen Räumlichkeiten der anfragenden Organisation statt bzw. werden
    durch die anfragende Organisation angemietet und finanziert. Ebenfalls besteht die Möglichkeit an OnlineVeranstaltungen der anfragenden Organisation teilzunehmen.

    Innerbetriebliche Veranstaltungen, die von den Betrieben und Dienststellen selbst organisiert werden, können durch das Integrationsamt beim LASV durch kurze Fachvorträge zu unseren Kernthemen aus dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) unterstützt werden.
    Das Integrationsamt stellt den Referenten / die Referentin zur Verfügung.

    Inhouse-Schulungen
    Bei Inhouse-Schulungen handelt es sich um vollständige Seminare aus dem Kursprogramm des LASV-Integrationsamtes. Die verschiedenen Schulungen sind nicht miteinander kombinierbar und pro Inhouse-Schulung kann nur eine Veranstaltung angeboten werden. Inhouse-Schulungen werden ausschließlich zu den Kursen mit Inhalten des SGB IX (Grundlagen der Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung (2 Tage), BEM-Grundlagen (1 Tag), die Wahlen der Schwerbehindertenvertretung (1 Tag), SGB IX im Personalmangement (1 Tag) und Inklusionsvereinbarung (1 Tag)) angeboten.
    Die anfragende Organisation plant Inhouse-Schulungen eigenständig. Sie organisiert und finanziert die Räumlichkeiten im Unternehmen bzw. in einer externen Tagungsstätte. Die anfragende Organisation ist für eine barrierefreie / barrierearme Durchführung der Veranstaltung verantwortlich. Die Schulungsveranstaltungen können online oder in Präsenz durchgeführt werden.
    Es ist eine Teilnehmerzahl von mindestens 10 Personen, aus der durch das LASV-Integrationsamt zu schulenden Zielgruppe (SBV, BR/PR, Inklusionsbeauftragte) mit Beantragung der Inhouse-Schulung namentlich und mit Funktionsbezeichnung vorzulegen. Im Anschluss an die Schulung erhält das Integrationsamt beim LASV eine unterschriebene Teilnehmerliste mit Funktionsbezeichnung.
    Aufgrund von Gruppenarbeiten beträgt die maximale Teilnehmergröße des Grundkurses für Vertrauenspersonen maximal 16 Teilnehmende. Am Grundkurs dürfen nur Teilnehmende der vom Integrationsamt zu schulenden Zielgruppe (SBV, BR/PR, Inklusionsbeauftragte(r)) teilnehmen. Der Kurs SGB IX im Personalmanagement richtet sich exklusiv an die Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebenden.  

    Bei den reinen Informationsveranstaltungen (BEM, Wahl der SBV, Inklusionsvereinbarung) sind auch größere Gruppen möglich. Hier können ab dem 11. Teilnehmer, auch andere Funktionsträger des Betriebes / der Dienststelle (z.B. BEM-Beauftragte) an der Veranstaltung teilnehmen.
    Das LASV-Integrationsamt stellt für Inhouse-Schulungen den Referenten / die Referentin.

  • Netzwerk der Schwerbehindertenvertretungen im Land Brandenburg

    Mehr als 90 Schwerbehindertenvertretungen öffentlicher und nichtöffentlicher Stellen mit Sitz oder Wirkungsbereich im Land Brandenburg haben sich zu einem informellen Netzwerk zusammengeschlossen. Zweck des Netzwerkes ist die gegenseitige Bereitstellung von Informationen, der Austausch zu aktuellen Themen und zur Rechtsprechung, die Erstellung von Arbeitshilfen, die Diskussion über Regelungsbedarfe und die Erarbeitung von Empfehlungen. Das Netzwerk trifft sich 2 bis 3 mal im Jahr, vorzugsweise in Präsenz. Schwerbehindertenvertretungen, die ihren Sitz oder Wirkungsbereich im Land Brandenburg und Interesse an der Mitarbeit haben, können sich gern an eine/-n der folgenden Ansprechpartner/-innen wenden:

    Mehr als 90 Schwerbehindertenvertretungen öffentlicher und nichtöffentlicher Stellen mit Sitz oder Wirkungsbereich im Land Brandenburg haben sich zu einem informellen Netzwerk zusammengeschlossen. Zweck des Netzwerkes ist die gegenseitige Bereitstellung von Informationen, der Austausch zu aktuellen Themen und zur Rechtsprechung, die Erstellung von Arbeitshilfen, die Diskussion über Regelungsbedarfe und die Erarbeitung von Empfehlungen. Das Netzwerk trifft sich 2 bis 3 mal im Jahr, vorzugsweise in Präsenz. Schwerbehindertenvertretungen, die ihren Sitz oder Wirkungsbereich im Land Brandenburg und Interesse an der Mitarbeit haben, können sich gern an eine/-n der folgenden Ansprechpartner/-innen wenden:

    Ansprechpartner:
    Vorname:
    Katharina
    Nachname:
    Hübner
    E-Mail:
    sbv@­cottbus.de
    Telefon:
    +49 355 612991
    Ansprechpartner:
    Vorname:
    Ramona
    Nachname:
    Kossack
    E-Mail:
    ramona.kossack@­kbs.de
    Telefon:
    +49 355 355 77970
    Ansprechpartner:
    Vorname:
    Ute
    Nachname:
    Peschek
    E-Mail:
    ute.peschek@­dachser.com
    Telefon:
    +49 1716216921
    Ansprechpartner:
    Vorname:
    Theodor
    Nachname:
    Kubusch
    E-Mail:
    sbv@­cottbus.de
    Telefon:
    +49 355-612944
  • Bestellmöglichkeit Publikationen

    Anfragen für Printausgaben senden Sie bitte an jeanette.raden@lasv.brandenburg.de. Printausgaben werden ausschließlich an die Interessensvertretungen der schwerbehinderten Menschen im Betrieb, Inklusionsbeauftragte und Betriebs- und Personalratsmitglieder versendet. Die maximale Abgabemenge beträgt 5 Exemplare.

    Anfragen für Printausgaben senden Sie bitte an jeanette.raden@lasv.brandenburg.de. Printausgaben werden ausschließlich an die Interessensvertretungen der schwerbehinderten Menschen im Betrieb, Inklusionsbeauftragte und Betriebs- und Personalratsmitglieder versendet. Die maximale Abgabemenge beträgt 5 Exemplare.

  • Publikationen: BIH

    Publikationen: ZB Lexikon

    Publikationen: ZB Lexikon

    Publikationen: ZB Gesetze

    Publikationen: ZB Gesetze

    Publikationen: ZB Ratgeber

    Publikationen: ZB Ratgeber

    Publikationen: ZB Spezial

    Publikationen: ZB Spezial

    Publikationen: ZB Info

    Publikationen: ZB Info

    Publikation: ZB Digitalmagazin

    Das ZB Digitalmagazin ist die virtuelle Variante der Printausgabe der „ZB Behinderung und Beruf“. Darin finden sich zahlreiche Informationen, Arbeitshilfen und Praxisbeispiele rund um das Thema berufliche Teilhabe.

    Publikation: ZB Digitalmagazin

    Das ZB Digitalmagazin ist die virtuelle Variante der Printausgabe der „ZB Behinderung und Beruf“. Darin finden sich zahlreiche Informationen, Arbeitshilfen und Praxisbeispiele rund um das Thema berufliche Teilhabe.

  • Kontaktmöglichkeiten

    Ansprechpartner:
    Vorname:
    Jeanette
    Nachname:
    Raden
    E-Mail:
    jeanette.raden@­lasv.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 355 2893 238
    Ansprechpartner:
    Nachname:
    Schulungstelefon
    E-Mail:
    Schulungen.Integrationsamt@­lasv.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 355 2893 143