Schulungen und Aufklärungsarbeit

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Das Integrationsamt führt regelmäßig Schulungen und Informationsveranstaltungen durch, um über das Schwerbehindertenrecht zu informieren.

Fröhlich angeregt diskutierende Personengruppe an Besprechungstisch, Flipchart im Hintergrund.
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Das Integrationsamt führt regelmäßig Schulungen und Informationsveranstaltungen durch, um über das Schwerbehindertenrecht zu informieren.

Wesentliche Ziele

Wesentliche Ziele und Inhalte der Veranstaltungen sind die Vermittlung umfassender Kenntnisse für die Wahrnehmung der besonderen Aufgaben der Schwerbehindertenvertretungen sowie auch der Betriebs-/Personalräte. Ein weiterer Schwerpunkt hierbei ist, die Arbeitgeber über die Möglichkeiten des Schwerbehindertenrechts bei der Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu informieren. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenfrei. Lediglich für die An- und Abreise sowie ggf. notwendige Übernachtung und Verpflegung können Kosten entstehen.

Wesentliche Ziele und Inhalte der Veranstaltungen sind die Vermittlung umfassender Kenntnisse für die Wahrnehmung der besonderen Aufgaben der Schwerbehindertenvertretungen sowie auch der Betriebs-/Personalräte. Ein weiterer Schwerpunkt hierbei ist, die Arbeitgeber über die Möglichkeiten des Schwerbehindertenrechts bei der Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu informieren. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenfrei. Lediglich für die An- und Abreise sowie ggf. notwendige Übernachtung und Verpflegung können Kosten entstehen.

Anmeldung zu Schulungen

Sollten Sie verhindert sein und können daher an Schulungsveranstaltungen nicht mehr teilnehmen, dann melden Sie sich bitte unter folgender E-Mail-Adresse ab: Schulungen.Integrationsamt@lasv.brandenburg.de 

Sollten Sie verhindert sein und können daher an Schulungsveranstaltungen nicht mehr teilnehmen, dann melden Sie sich bitte unter folgender E-Mail-Adresse ab: Schulungen.Integrationsamt@lasv.brandenburg.de 



Die Online-Anmeldung für das Kursangebot 2026 ist ab sofort verfügbar. Bitte nutzen Sie ausschließlich diesen Weg.


Die Online-Anmeldung für das Kursangebot 2026 ist ab sofort verfügbar. Bitte nutzen Sie ausschließlich diesen Weg.

Kostenfreie E-Learning-Kurse der BIH-Akademie

Multimediales Lernerlebnis

Die Online-Selbstlernkurse der BIH-Akademie sind interaktiv und barrierearm, das heißt, sie sind für den Screenreader optimiert und können auch über die Tastatur gesteuert werden. Regelmäßig können die Lernenden kleine Aufgaben lösen oder ihr Wissen in einem Quiz überprüfen. In Videos zeigen anschauliche Beispiele, wie Barrierefreiheit am Arbeitsplatz umgesetzt werden kann. Die Lernzeit ist flexibel: Die Arbeit in den Kursen kann jederzeit unterbrochen und an der jeweiligen Stelle wiederaufgenommen werden. Und wer den Kurs durchgearbeitet hat, erhält eine Teilnahmebescheinigung.

Umfangreiches Selbstlern-Angebot

Die BIH-Akademie unterstützt mit ihren kostenfreien E-Learning-Formaten die Inklusion von Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt, in dem sie Weiterbildung zu verschiedensten Aspekten rund um die berufliche Teilhabe anbietet. Das E-Learning-Angebot wird weiter ausgebaut. Aktuell gibt es bereits Kurse zu den Themen „SGB IX im Personalmanagement“, „Inklusionsvereinbarung“, „Versammlung der schwerbehinderten Beschäftigten“ sowie drei Kurse zur „Wahl der Schwerbehindertenvertretung“.

Die BIH-Akademie unterstützt mit ihren kostenfreien E-Learning-Formaten die Inklusion von Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt, indem sie Weiterbildung zu verschiedensten Aspekten rund um die berufliche Teilhabe anbietet. Dafür wurde die BIH-Akademie auch mit dem Comenius-EduMedia-Award für digitale Bildungsmedien ausgezeichnet.

Die Kurse sind abwechslungsreich und praxisnah: Interaktive Lernvideos, 3D-Animationen und vertiefendes Material vermitteln relevante Fachinhalte. Mithilfe von Quiz-Elementen wird das Erlernte immer wieder getestet.

Die Selbstlernangebote lassen sich bequem in den individuellen Arbeitsalltag integrieren, da der Lernfortschritt gespeichert wird. So können Teilnehmende jederzeit dort weitermachen, wo Sie aufgehört haben.

Multimediales Lernerlebnis

Die Online-Selbstlernkurse der BIH-Akademie sind interaktiv und barrierearm, das heißt, sie sind für den Screenreader optimiert und können auch über die Tastatur gesteuert werden. Regelmäßig können die Lernenden kleine Aufgaben lösen oder ihr Wissen in einem Quiz überprüfen. In Videos zeigen anschauliche Beispiele, wie Barrierefreiheit am Arbeitsplatz umgesetzt werden kann. Die Lernzeit ist flexibel: Die Arbeit in den Kursen kann jederzeit unterbrochen und an der jeweiligen Stelle wiederaufgenommen werden. Und wer den Kurs durchgearbeitet hat, erhält eine Teilnahmebescheinigung.

Umfangreiches Selbstlern-Angebot

Die BIH-Akademie unterstützt mit ihren kostenfreien E-Learning-Formaten die Inklusion von Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt, in dem sie Weiterbildung zu verschiedensten Aspekten rund um die berufliche Teilhabe anbietet. Das E-Learning-Angebot wird weiter ausgebaut. Aktuell gibt es bereits Kurse zu den Themen „SGB IX im Personalmanagement“, „Inklusionsvereinbarung“, „Versammlung der schwerbehinderten Beschäftigten“ sowie drei Kurse zur „Wahl der Schwerbehindertenvertretung“.

Die BIH-Akademie unterstützt mit ihren kostenfreien E-Learning-Formaten die Inklusion von Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt, indem sie Weiterbildung zu verschiedensten Aspekten rund um die berufliche Teilhabe anbietet. Dafür wurde die BIH-Akademie auch mit dem Comenius-EduMedia-Award für digitale Bildungsmedien ausgezeichnet.

Die Kurse sind abwechslungsreich und praxisnah: Interaktive Lernvideos, 3D-Animationen und vertiefendes Material vermitteln relevante Fachinhalte. Mithilfe von Quiz-Elementen wird das Erlernte immer wieder getestet.

Die Selbstlernangebote lassen sich bequem in den individuellen Arbeitsalltag integrieren, da der Lernfortschritt gespeichert wird. So können Teilnehmende jederzeit dort weitermachen, wo Sie aufgehört haben.

Informationen zu Inhouse Schulungen

Aufgrund der derzeit begrenzten personellen Ressourcen weist das Integrationsamt beim LASV vorrangig auf die Schulungsangebote der BIH-Akademie sowie auf das eigene Schulungsprogramm hin. Diese Angebote stehen den Zielgruppen landesweit zur Verfügung und ermöglichen eine effiziente Nutzung der vorhandenen Kapazitäten.

Vor der Beantragung einer Inhouse-Schulung wird daher empfohlen zu prüfen, ob für die gewünschten Inhalte  im regulären Kursprogramm oder bei der BIH-Akademie verfügbar sind. Freie Plätze im bestehenden Kursprogramm sollen nach Möglichkeit vorrangig genutzt werden. Die Durchführung von Inhouse-Schulungen kann erst dann in Betracht gezogen werden, wenn die vorhandenen Schulungsangebote den Bedarf nicht abdecken oder besondere organisatorische Gründe eine Inhouse-Durchführung erforderlich machen.

Allgemeines:

Inhouse-Veranstaltungen und Inhouse-Schulungen des Integrationsamtes beim LASV werden grundsätzlich nur dann angeboten, wenn die erforderlichen finanziellen, zeitlichen und personellen Ressourcen zur Verfügung stehen. Voraussetzung für eine Unterstützung ist, dass sowohl der Veranstaltungsort als auch der Sitz der anfragenden Organisation im Land Brandenburg liegen. Bei bundesweit tätigen Organisationen gilt eine Schulung als Inhouse-Schulung des Landes Brandenburg, sofern sie in Brandenburg durchgeführt wird.

Für die Durchführung einer Inhouse-Veranstaltung oder Inhouse-Schulung ist eine Mindestteilnehmerzahl von zehn Personen erforderlich. Die Teilnehmenden müssen dem Kreis der betrieblichen Interessenvertretungen, der Arbeitgebenden oder der Inklusionsbeauftragten angehören. Anfragen sind spätestens drei Monate vor dem geplanten Termin an das Integrationsamt beim LASV zu richten. Dabei sind der Veranstaltungstermin, das Thema, der Veranstaltungsort sowie die Anzahl der vorgesehenen Teilnehmenden anzugeben. Bei Inhouse-Schulungen sind die Teilnehmenden zusätzlich namentlich mit ihrer jeweiligen Funktion zu benennen.

Die Auswahl und Beauftragung der Referentin oder des Referenten erfolgt durch das Integrationsamt beim LASV. Die anfragende Organisation ist hingegen für die organisatorische Durchführung verantwortlich. Dazu gehören insbesondere die Einladung der Teilnehmenden sowie die Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen. Diese Aufgaben werden nicht vom LASV übernommen.

Kostenübernahme:

Das Integrationsamt trägt die Honorar-, Fahrt- sowie gegebenenfalls anfallende Übernachtungs- und Seminarpauschalkosten der Referentin oder des Referenten. Sämtliche darüber hinausgehenden Kosten, insbesondere für Räumlichkeiten, Tagungstechnik sowie die Verpflegung und Unterbringung der Teilnehmenden, sind von der anfragenden Organisation zu finanzieren.

Inhouse-Veranstaltungen:

Inhouse-Veranstaltungen werden von der anfragenden Organisation eigenständig geplant und organisiert. Sie können in den eigenen Räumlichkeiten, in angemieteten Veranstaltungsstätten oder als Online-Veranstaltungen durchgeführt werden. Das Integrationsamt unterstützt solche Veranstaltungen durch Fachvorträge zu seinen Kernthemen aus dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) und stellt hierfür die Referentin oder den Referenten zur Verfügung.

Inhouse-Schulungen:

Bei Inhouse-Schulungen handelt es sich um vollständige Seminare aus dem Kursprogramm des LASV-Integrationsamtes. Es werden keine individuellen Schulungsinhalte angeboten. Eine Kombination verschiedener Schulungen ist nicht möglich. Angeboten werden ausschließlich die Schulungen  „BEM-Grundlagen“ (4 Microlearnings in der BIH-Akademie abrufbar), „SGB IX im Personalmanagement“ (eigenes vollständiges E-Learning in der BIH-Akademie, wird durch Referiende des LASV-Integrationsamtes nur online angeboten) sowie „Inklusionsvereinbarung“ (eigenes vollständiges E-Learning in der BIH-Akademie). Die anfragende Organisation organisiert und finanziert die Räumlichkeiten selbst und ist für eine barrierefreie beziehungsweise barrierearme Durchführung verantwortlich. Die Schulungen können sowohl in Präsenz als auch online stattfinden.

Für Inhouse-Schulungen ist eine Teilnehmerliste mit mindestens zehn Personen aus der vorgesehenen Zielgruppe vorzulegen. Hierzu zählen insbesondere Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie Inklusionsbeauftragte. Nach Abschluss der Schulung ist dem Integrationsamt eine unterschriebene Teilnehmerliste mit den jeweiligen Funktionsbezeichnungen zu übermitteln. 

Das LASV-Integrationsamt stellt für Inhouse-Schulungen die Referentin oder den Referenten zur Verfügung und unterstützt damit die fachliche Qualifizierung der beteiligten Zielgruppen im Land Brandenburg.

Aufgrund der derzeit begrenzten personellen Ressourcen weist das Integrationsamt beim LASV vorrangig auf die Schulungsangebote der BIH-Akademie sowie auf das eigene Schulungsprogramm hin. Diese Angebote stehen den Zielgruppen landesweit zur Verfügung und ermöglichen eine effiziente Nutzung der vorhandenen Kapazitäten.

Vor der Beantragung einer Inhouse-Schulung wird daher empfohlen zu prüfen, ob für die gewünschten Inhalte  im regulären Kursprogramm oder bei der BIH-Akademie verfügbar sind. Freie Plätze im bestehenden Kursprogramm sollen nach Möglichkeit vorrangig genutzt werden. Die Durchführung von Inhouse-Schulungen kann erst dann in Betracht gezogen werden, wenn die vorhandenen Schulungsangebote den Bedarf nicht abdecken oder besondere organisatorische Gründe eine Inhouse-Durchführung erforderlich machen.

Allgemeines:

Inhouse-Veranstaltungen und Inhouse-Schulungen des Integrationsamtes beim LASV werden grundsätzlich nur dann angeboten, wenn die erforderlichen finanziellen, zeitlichen und personellen Ressourcen zur Verfügung stehen. Voraussetzung für eine Unterstützung ist, dass sowohl der Veranstaltungsort als auch der Sitz der anfragenden Organisation im Land Brandenburg liegen. Bei bundesweit tätigen Organisationen gilt eine Schulung als Inhouse-Schulung des Landes Brandenburg, sofern sie in Brandenburg durchgeführt wird.

Für die Durchführung einer Inhouse-Veranstaltung oder Inhouse-Schulung ist eine Mindestteilnehmerzahl von zehn Personen erforderlich. Die Teilnehmenden müssen dem Kreis der betrieblichen Interessenvertretungen, der Arbeitgebenden oder der Inklusionsbeauftragten angehören. Anfragen sind spätestens drei Monate vor dem geplanten Termin an das Integrationsamt beim LASV zu richten. Dabei sind der Veranstaltungstermin, das Thema, der Veranstaltungsort sowie die Anzahl der vorgesehenen Teilnehmenden anzugeben. Bei Inhouse-Schulungen sind die Teilnehmenden zusätzlich namentlich mit ihrer jeweiligen Funktion zu benennen.

Die Auswahl und Beauftragung der Referentin oder des Referenten erfolgt durch das Integrationsamt beim LASV. Die anfragende Organisation ist hingegen für die organisatorische Durchführung verantwortlich. Dazu gehören insbesondere die Einladung der Teilnehmenden sowie die Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen. Diese Aufgaben werden nicht vom LASV übernommen.

Kostenübernahme:

Das Integrationsamt trägt die Honorar-, Fahrt- sowie gegebenenfalls anfallende Übernachtungs- und Seminarpauschalkosten der Referentin oder des Referenten. Sämtliche darüber hinausgehenden Kosten, insbesondere für Räumlichkeiten, Tagungstechnik sowie die Verpflegung und Unterbringung der Teilnehmenden, sind von der anfragenden Organisation zu finanzieren.

Inhouse-Veranstaltungen:

Inhouse-Veranstaltungen werden von der anfragenden Organisation eigenständig geplant und organisiert. Sie können in den eigenen Räumlichkeiten, in angemieteten Veranstaltungsstätten oder als Online-Veranstaltungen durchgeführt werden. Das Integrationsamt unterstützt solche Veranstaltungen durch Fachvorträge zu seinen Kernthemen aus dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) und stellt hierfür die Referentin oder den Referenten zur Verfügung.

Inhouse-Schulungen:

Bei Inhouse-Schulungen handelt es sich um vollständige Seminare aus dem Kursprogramm des LASV-Integrationsamtes. Es werden keine individuellen Schulungsinhalte angeboten. Eine Kombination verschiedener Schulungen ist nicht möglich. Angeboten werden ausschließlich die Schulungen  „BEM-Grundlagen“ (4 Microlearnings in der BIH-Akademie abrufbar), „SGB IX im Personalmanagement“ (eigenes vollständiges E-Learning in der BIH-Akademie, wird durch Referiende des LASV-Integrationsamtes nur online angeboten) sowie „Inklusionsvereinbarung“ (eigenes vollständiges E-Learning in der BIH-Akademie). Die anfragende Organisation organisiert und finanziert die Räumlichkeiten selbst und ist für eine barrierefreie beziehungsweise barrierearme Durchführung verantwortlich. Die Schulungen können sowohl in Präsenz als auch online stattfinden.

Für Inhouse-Schulungen ist eine Teilnehmerliste mit mindestens zehn Personen aus der vorgesehenen Zielgruppe vorzulegen. Hierzu zählen insbesondere Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie Inklusionsbeauftragte. Nach Abschluss der Schulung ist dem Integrationsamt eine unterschriebene Teilnehmerliste mit den jeweiligen Funktionsbezeichnungen zu übermitteln. 

Das LASV-Integrationsamt stellt für Inhouse-Schulungen die Referentin oder den Referenten zur Verfügung und unterstützt damit die fachliche Qualifizierung der beteiligten Zielgruppen im Land Brandenburg.

Netzwerk der Schwerbehindertenvertretungen im Land Brandenburg

Mehr als 90 Schwerbehindertenvertretungen öffentlicher und nichtöffentlicher Stellen mit Sitz oder Wirkungsbereich im Land Brandenburg haben sich zu einem informellen Netzwerk zusammengeschlossen. Zweck des Netzwerkes ist die gegenseitige Bereitstellung von Informationen, der Austausch zu aktuellen Themen und zur Rechtsprechung, die Erstellung von Arbeitshilfen, die Diskussion über Regelungsbedarfe und die Erarbeitung von Empfehlungen. Das Netzwerk trifft sich 2 bis 3 mal im Jahr, vorzugsweise in Präsenz. Schwerbehindertenvertretungen, die ihren Sitz oder Wirkungsbereich im Land Brandenburg und Interesse an der Mitarbeit haben, können sich gern an eine/-n der folgenden Ansprechpartner/-innen wenden:

Mehr als 90 Schwerbehindertenvertretungen öffentlicher und nichtöffentlicher Stellen mit Sitz oder Wirkungsbereich im Land Brandenburg haben sich zu einem informellen Netzwerk zusammengeschlossen. Zweck des Netzwerkes ist die gegenseitige Bereitstellung von Informationen, der Austausch zu aktuellen Themen und zur Rechtsprechung, die Erstellung von Arbeitshilfen, die Diskussion über Regelungsbedarfe und die Erarbeitung von Empfehlungen. Das Netzwerk trifft sich 2 bis 3 mal im Jahr, vorzugsweise in Präsenz. Schwerbehindertenvertretungen, die ihren Sitz oder Wirkungsbereich im Land Brandenburg und Interesse an der Mitarbeit haben, können sich gern an eine/-n der folgenden Ansprechpartner/-innen wenden:

Ansprechpartner:
Vorname:
Katharina
Nachname:
Hübner
E-Mail:
sbv@­cottbus.de
Telefon:
+49 355 6122991
Ansprechpartner:
Vorname:
Ramona
Nachname:
Kossack
E-Mail:
ramona.kossack@­kbs.de
Telefon:
+49 355 355 77970
Ansprechpartner:
Vorname:
Ute
Nachname:
Peschek
E-Mail:
ute.peschek@­dachser.com
Telefon:
+49 1716216921
Ansprechpartner:
Vorname:
Theodor
Nachname:
Kubusch
E-Mail:
sbv@­cottbus.de
Telefon:
+49 355-6122944

Bestellmöglichkeit Publikationen

Anfragen für Printausgaben senden Sie bitte an jeanette.raden@lasv.brandenburg.de. Printausgaben werden ausschließlich an die Interessensvertretungen der schwerbehinderten Menschen im Betrieb, Inklusionsbeauftragte und Betriebs- und Personalratsmitglieder versendet. Die maximale Abgabemenge beträgt 5 Exemplare.

Anfragen für Printausgaben senden Sie bitte an jeanette.raden@lasv.brandenburg.de. Printausgaben werden ausschließlich an die Interessensvertretungen der schwerbehinderten Menschen im Betrieb, Inklusionsbeauftragte und Betriebs- und Personalratsmitglieder versendet. Die maximale Abgabemenge beträgt 5 Exemplare.

Publikationen: BIH zum Download

Publikationen: ZB Lexikon

Publikationen: ZB Lexikon

Publikationen: ZB Gesetze

Publikationen: ZB Gesetze

Publikationen: ZB Ratgeber

Publikationen: ZB Ratgeber

Publikationen: ZB Spezial

Publikationen: ZB Spezial

Publikationen: ZB Info

Publikationen: ZB Info

Publikation: ZB Digitalmagazin

Das ZB Digitalmagazin ist die virtuelle Variante der Printausgabe der „ZB Behinderung und Beruf“. Darin finden sich zahlreiche Informationen, Arbeitshilfen und Praxisbeispiele rund um das Thema berufliche Teilhabe.

Publikation: ZB Digitalmagazin

Das ZB Digitalmagazin ist die virtuelle Variante der Printausgabe der „ZB Behinderung und Beruf“. Darin finden sich zahlreiche Informationen, Arbeitshilfen und Praxisbeispiele rund um das Thema berufliche Teilhabe.

BIH YouTube-Kanal

Welche Förderungen und Leistungen bieten die Inklusions- und Integrationsämter? Wie funktioniert ein gut aufgestelltes Betriebliches Eingliederungsmanagement? Und was macht eigentlich die BIH?

Antworten auf diese und weitere Fragen gibt der neue Youtube-Kanal der BIH. Der Kanal richtet sich an alle Akteurinnen und Akteure rund um die berufliche Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderung. Hier finden Sie ein umfangreiches Videoangebot aus Erklärfilmen, Kurzreportagen und Expertenstatements.

Regelmäßig werden neue Videos veröffentlicht, also lohnt es sich, den Kanal zu abonnieren und dranzubleiben!

Klicken Sie gleich rein und teilen Sie den BIH-Kanal mit weiteren Interessierten!

Welche Förderungen und Leistungen bieten die Inklusions- und Integrationsämter? Wie funktioniert ein gut aufgestelltes Betriebliches Eingliederungsmanagement? Und was macht eigentlich die BIH?

Antworten auf diese und weitere Fragen gibt der neue Youtube-Kanal der BIH. Der Kanal richtet sich an alle Akteurinnen und Akteure rund um die berufliche Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderung. Hier finden Sie ein umfangreiches Videoangebot aus Erklärfilmen, Kurzreportagen und Expertenstatements.

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Kontaktmöglichkeiten

Ansprechpartner:
Vorname:
Jeanette
Nachname:
Raden
E-Mail:
jeanette.raden@­lasv.brandenburg.de
Telefon:
+49 355 2893 238
Ansprechpartner:
Nachname:
Schulungstelefon
E-Mail:
Schulungen.Integrationsamt@­lasv.brandenburg.de
Telefon:
+49 355 2893 143