Weiterentwickelte Richtlinie zur Förderung von Hebammen im Land Brandenburg in Kraft getreten
- Erschienen amUnterstützung für Neu- oder Wiederaufnahme einer freiberuflichen Hebammentätigkeit, Gründung einer Hebammenpraxis, Wiedereinstieg in die Geburtshilfe, Ausbildungsbegleitung und Fortbildung
Um Hebammen beim Einstieg in die Freiberuflichkeit zu unterstützen und gleichzeitig das flächendeckende Angebot von Geburtshilfe im Land Brandenburg weiter zu gewährleisten, hat das Gesundheitsministerium jetzt eine überarbeitete Hebammenförderrichtlinie auf den Weg gebracht. Damit können in Brandenburg tätige Hebammen finanzielle Unterstützung zum Beispiel für die Gründung einer eigenen Praxis, den Wiedereinstieg in die Geburtshilfe oder für Fortbildungen beantragen. Die Förderrichtlinie ist rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Sie ist in ihrer Laufzeit an den Landeshaushalt gebunden und daher bis Ende 2026 befristet. Pro Jahr stehen 250.000 Euro zur Verfügung.
Förderanträge können in Brandenburg tätige Hebammen, die Auszubildende in ihrem Externat begleiten, die eine Praxis oder ein Geburtshaus gründen, sich niederlassen oder die wieder in die Geburtshilfe einsteigen wollen oder die an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, über das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) stellen.