Verkündung der Verordnung über die Zuständigkeiten im Sozialen Entschädigungsrecht und im Schwerbehindertenrecht für das Land Brandenburg
- Erschienen amAm 27.09.2023 wurde von der Landesregierung das LASV als zuständige Behörde für die Durchführung des vierzehnten Sozialgesetzbuchs (SGB XIV) bestimmt (Link zum Gesetz- und Verordnungsblatt: Landesrechtsportal Brandenburg | Gesetz- und Verordnungsblatt).
Mit großen Schritten nähert sich das vollständige Inkrafttreten des Vierzehnten Sozialgesetzbuchs zum 01.01.2024. Das vierzehnte Sozialgesetzbuch in Deutschland regelt die Unterstützung für Menschen, die durch ein schädigendes Ereignis, für das die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung trägt, eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, bei der Bewältigung der dadurch entstandenen Folgen (§ 1 Abs. 1 SGB XIV). Es ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialrechts.
Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im LASV bereiten sich mit der neuen Rechtsgrundlage schon seit über einem Jahr auf die Umstellung vor. Das interne Projekt arbeitet in elf Teilprojektgruppen „Fachliche Umsetzung SGB XIV“, sechs Teilprojektgruppen „IT-Umsetzung“ und drei Teilprojektgruppen „Aufbau- und Ablauforganisation“ an neuen und modernen Prozessabläufen, damit Ihre Leistungen und Anträge bearbeitet werden können. Zur Fachseite des Sozialen Entschädigungsrechts mit allen Informationen zur Antragsstellung gelangen Sie hier: Soziales Entschädigungsrecht | LASV (brandenburg.de)