Förderrichtlinie "Integrationsbudget für die Landkreise und kreisfreien Städte" veröffentlicht
- Erschienen amDie Förderrichtlinie „Integrationsbudget für die Landkreise und kreisfreien Städte“ vom Ministerium für Soziales, Integration, Gesundheit und Verbraucherschutz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2022 tritt in Kraft und läuft bis Ende 2024. Damit können weiter insgesamt bis zu 8,9 Millionen Euro pro Jahr für kommunale Angebote zur Integration von Migrantinnen und Migranten eingesetzt werden.
Im Rahmen der Neuauflage der Förderrichtlinie ist jetzt ein 30-prozentiger Eigenanteil der Landkreise und kreisfreien Städte vorgesehen. Der Landesanteil beträgt 70 Prozent bzw. rund 6,23 Millionen Euro pro Jahr. Im vergangenen Jahr kamen die rund 8,9 Millionen Euro vollständig aus dem Landeshaushalt.
Ziel der Landesförderung ist die Unterstützung des gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie der gleichberechtigten gesellschaftlichen Integration und aktiven Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Gefördert werden zum Beispiel die Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten, Sicherung und nachhaltige Entwicklung ehrenamtlicher und hauptamtlicher Integrationsarbeit, Arbeitsmarktintegration, Förderung der Integration in Kitas und Schulen oder Renovierung und Ausstattung von Unterbringungsplätzen und Gemeinschaftsräumen.
Förderfähig sind Maßnahmen, die im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2024 auf kommunaler oder regionaler Ebene im Land Brandenburg stattfinden. Antragsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg. Die Verteilung der Haushaltsmittel aus dem Integrationsbudget erfolgt nach einer Verteilquote entsprechend des Verteilerschlüssels nach der Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung.
Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) zu stellen.
Weitere Informationen zur Richtlinie entnehmen Sie dem Amtsblatt für Brandenburg. Das Antragsformular finden Sie auf dieser Informationsseite des LASV.