Mustererklärung zur Barrierefreiheit für Websites

A. Allgemeines

[Öffentliche Stelle] ist bestrebt, seine/ihre [Website(s)] im Einklang mit der jeweils geltenden Fassung des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) und der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (Brandenburgische Barrierefreie Informa-tionstechnik-Verordnung – BbgBITV) barrierefrei zugänglich zu machen. 


A. Allgemeines

[Öffentliche Stelle] ist bestrebt, seine/ihre [Website(s)] im Einklang mit der jeweils geltenden Fassung des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) und der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (Brandenburgische Barrierefreie Informa-tionstechnik-Verordnung – BbgBITV) barrierefrei zugänglich zu machen. 


B. Gegenstand der Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Website(s)

[bitte eintragen, z.B. https://muster.de]


B. Gegenstand der Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Website(s)

[bitte eintragen, z.B. https://muster.de]


C.1. Stand der Vereinbarkeit der unter B. genannten Website(s) mit den Anforderungen 

Diese Website(s) ist/sind

  • vollständig
  • teilweise
  • nicht

 mit den Anforderungen der BbgBITV vereinbar.

C.2. Gründe der Unvereinbarkeit der unter B. genannten Website(s) mit den Anforderungen

  • Unvereinbarkeit mit der BbgBITV

[Beschreiben Sie, soweit möglich in nicht allzu technischer Form, inwiefern der Inhalt nicht barrierefrei ist, und verweisen Sie dabei auf die geltenden Anforderungen der einschlägigen Normen und technischen Spezifikationen, die nicht erfüllt werden]

  • Unverhältnismäßige Belastung nach der BbgBITV

[Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, für die die Ausnahmen aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach der BbgBITV geltend gemacht werden.]

  • Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Vorschriften

[Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen.]

C.3. Alternativen zu den genannten Barrieren

[Bitte geben Sie, sofern vorhanden, Alternativen zu den vorhandenen Barrieren an.]


C.1. Stand der Vereinbarkeit der unter B. genannten Website(s) mit den Anforderungen 

Diese Website(s) ist/sind

  • vollständig
  • teilweise
  • nicht

 mit den Anforderungen der BbgBITV vereinbar.

C.2. Gründe der Unvereinbarkeit der unter B. genannten Website(s) mit den Anforderungen

  • Unvereinbarkeit mit der BbgBITV

[Beschreiben Sie, soweit möglich in nicht allzu technischer Form, inwiefern der Inhalt nicht barrierefrei ist, und verweisen Sie dabei auf die geltenden Anforderungen der einschlägigen Normen und technischen Spezifikationen, die nicht erfüllt werden]

  • Unverhältnismäßige Belastung nach der BbgBITV

[Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, für die die Ausnahmen aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach der BbgBITV geltend gemacht werden.]

  • Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Vorschriften

[Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen.]

C.3. Alternativen zu den genannten Barrieren

[Bitte geben Sie, sofern vorhanden, Alternativen zu den vorhandenen Barrieren an.]


D. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Eine tatsächliche Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit erfolgte anhand: 

  • einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung.
  • einer von Dritten/Externen vorgenommenen Bewertung, und zwar von [Name des Dritten/Externen].
  • einer sonstigen Maßnahme, die von den Mitgliedsstaaten als angemessen erachtet wird und welche die gleiche Gewähr für die Richtigkeit der in dieser Erklärung gemachten Aussagen bietet.

D. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Eine tatsächliche Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit erfolgte anhand: 

  • einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung.
  • einer von Dritten/Externen vorgenommenen Bewertung, und zwar von [Name des Dritten/Externen].
  • einer sonstigen Maßnahme, die von den Mitgliedsstaaten als angemessen erachtet wird und welche die gleiche Gewähr für die Richtigkeit der in dieser Erklärung gemachten Aussagen bietet.

E. Rückmeldefunktion/Feedback

Sofern Sie Anregungen haben, bestehende Barrieren melden möchten oder weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:

Telefon:    [bitte eintragen]

E-Mail:      [bitte eintragen]

Anschrift:  [bitte eintragen]

Ihre E-Mail wird sodann an die genannte Stelle geleitet und Ihr Anliegen bearbeitet. Sie erhalten innerhalb von drei Wochen eine Nachricht.


E. Rückmeldefunktion/Feedback

Sofern Sie Anregungen haben, bestehende Barrieren melden möchten oder weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:

Telefon:    [bitte eintragen]

E-Mail:      [bitte eintragen]

Anschrift:  [bitte eintragen]

Ihre E-Mail wird sodann an die genannte Stelle geleitet und Ihr Anliegen bearbeitet. Sie erhalten innerhalb von drei Wochen eine Nachricht.


F. Hinweis auf das Durchsetzungsverfahren

Sofern Sie innerhalb von drei Wochen keine Antwort erhalten oder mit der Antwort nicht zufrieden sind, können Sie einen Antrag bei der Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit auf Durchführung eines Durchsetzungsverfahrens stellen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Postadresse:

Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit bei der Beauftragten Person der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen

Henning-von-Tresckow-Straße 2-13

14467 Potsdam

E-Mail:

durchsetzung.bit@masgz.brandenburg.de

Telefon:

0331/866-5048


F. Hinweis auf das Durchsetzungsverfahren

Sofern Sie innerhalb von drei Wochen keine Antwort erhalten oder mit der Antwort nicht zufrieden sind, können Sie einen Antrag bei der Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit auf Durchführung eines Durchsetzungsverfahrens stellen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Postadresse:

Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit bei der Beauftragten Person der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen

Henning-von-Tresckow-Straße 2-13

14467 Potsdam

E-Mail:

durchsetzung.bit@masgz.brandenburg.de

Telefon:

0331/866-5048


G. Ausstellungsdatum

Diese Erklärung wurde am  [Datum bitte eintragen] erstellt/überarbeitet.

G. Ausstellungsdatum

Diese Erklärung wurde am  [Datum bitte eintragen] erstellt/überarbeitet.

Hinweise zur Nutzung der Mustererklärung

Gemäß BbgBITV ist jede öffentliche Stelle verpflichtet, eine Erklärung zur Barrierefreiheit abzugeben. Diese Erklärung soll den Stand der Umsetzung der Anforderungen an die Barrierefreiheit der Websites der öffentlichen Stellen abbilden.

Die Überwachungsstelle stellt dazu eine Mustererklärung zur Verfügung. Das vorliegende Merkblatt soll bei der Abgabe der Erklärung unterstützen. Bitte berücksichtigen Sie beim Ausfüllen die kenntlich gemachten Differenzierungen zwischen „Website(s)“ und „mobile Anwendung“.

Bitte beachten Sie noch Folgendes:

Die Erklärung zur Barrierefreiheit muss für den Benutzer leicht zu finden sein. Ein Link zu der Erklärung zur Barrierefreiheit sollte an hervorgehobener Stelle auf der Startseite der Website angezeigt werden oder auf jeder Webseite vorhanden sein, z. B. in einer statischen Kopf- oder Fußzeile. Der Aufruf der Erklärung zur Barrierefreiheit kann über eine standardisierte URL erfolgen.

Gemäß BbgBITV ist jede öffentliche Stelle verpflichtet, eine Erklärung zur Barrierefreiheit abzugeben. Diese Erklärung soll den Stand der Umsetzung der Anforderungen an die Barrierefreiheit der Websites der öffentlichen Stellen abbilden.

Die Überwachungsstelle stellt dazu eine Mustererklärung zur Verfügung. Das vorliegende Merkblatt soll bei der Abgabe der Erklärung unterstützen. Bitte berücksichtigen Sie beim Ausfüllen die kenntlich gemachten Differenzierungen zwischen „Website(s)“ und „mobile Anwendung“.

Bitte beachten Sie noch Folgendes:

Die Erklärung zur Barrierefreiheit muss für den Benutzer leicht zu finden sein. Ein Link zu der Erklärung zur Barrierefreiheit sollte an hervorgehobener Stelle auf der Startseite der Website angezeigt werden oder auf jeder Webseite vorhanden sein, z. B. in einer statischen Kopf- oder Fußzeile. Der Aufruf der Erklärung zur Barrierefreiheit kann über eine standardisierte URL erfolgen.

Hilfe zu den Punkten A bis G

zu A. Allgemeines

Bitte ersetzen Sie das Feld [Öffentliche Stelle] durch die genaue Bezeichnung der öffentlichen Stelle.

Bitte ersetzen Sie das Feld [Website(s)] durch die Bezeichnung der Website(s) oder URL(s).


zu B. Gegenstand der Erklärung 

Bitte tragen Sie die genaue Bezeichnung der Website(s) der öffentlichen Stelle ein.

Bitte ersetzen Sie das Feld [bitte eintragen, z.B. https://muster.de] die URL.


zu C.1. Stand der Vereinbarkeit der unter B genannten Website(s) mit den Anforderungen 

Wählen Sie eine der folgenden Optionen, z. B. 1.,2. oder 3., und entfernen Sie die nichtzutreffenden Optionen:

1. vollständig

2. teilweise

3. nicht

mit den Anforderungen der BbgBITV vereinbar. 

Wählen Sie die Option „vollständig“ nur, wenn alle Anforderungen der Normen oder technischen Spezifikationen vollständig und ausnahmslos erfüllt sind.
Wählen Sie die Option „teilweise“, wenn die meisten Anforderungen (mehr als 50 Prozent) der Normen oder technischen Spezifikationen mit einigen wenigen Ausnahmen erfüllt sind.
Wählen Sie die Option „nicht“, wenn die meisten Anforderungen der Normen oder technischen Spezifikationen nicht erfüllt sind.

Im Folgenden sind die Gründe für die Unvereinbarkeiten zu nennen.

zu C.2. Gründe für die aufgeführten Unvereinbarkeiten

Bitte nichtzutreffende Gründe löschen:


1. Unvereinbarkeit mit der BbgBITV

Beschreiben Sie, soweit möglich in nicht allzu technischer Form, inwiefern der Inhalt nicht barrierefrei ist, und verweisen Sie dabei auf die geltenden Anforderungen der einschlägigen Normen und technischen Spezifikationen, die nicht erfüllt werden, z. B.: „Das Login-Formular der Anwendung für den Dokumentenaustausch ist per Tastatur nicht vollständig nutzbar (Anforderung Nr. XXX (falls zutreffend))

Möglichkeit 1,

„Nicht alle grafischen Objekte verfügen über einen ausreichenden Kontrast. (Anforderung 9.1.4.11 – Kontrast)“,

Möglichkeit 2,

„Alternativtexte: Nicht alle grafischen Bedienelemente, verlinkten Grafiken oder Fotos haben Alternativtexte oder aussagekräftige Alternativtexte.“.

2. Unverhältnismäßige Belastung

Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, für die die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach BbgBITV geltend gemacht werden.

3. Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Vorschriften

Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen.

zu C.3. Alternativen zu den genannten Barrieren
Bitte geben Sie, sofern vorhanden, Alternativen zu den vorhandenen Barrieren an. Falls keine bestehen, löschen Sie diesen Punkt bitte komplett.


zu D. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Zur Erstellung der Erklärung wurde folgende Methode verwendet: 
Alle nicht gewählten Methoden können gelöscht werden.


zu E. Rückmeldefunktion/Feedback

Bitte ersetzen Sie [bitte eintragen] durch die entsprechende Telefonnummer.

Bitte ersetzen Sie [bitte eintragen] durch die entsprechende E-Mailadresse. 

Bitte ersetzen Sie [bitte eintragen] durch die entsprechende Anschrift der öffentlichen Stelle.

Nennen Sie die Kontaktangaben der Stelle(n)/Abteilung(en)/Person(en), die für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen zuständig ist/sind.

Beachten Sie bitte, dass Sie gemäß BbgBITV auf Mitteilungen und Anfragen spätestens innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Anfrage antworten müssen.


zu F. Hinweis auf das Durchsetzungsverfahren

Die Regelungen zum Durchsetzungsverfahren sind im Land Brandenburg identisch und können in der hier dargestellten Form übernommen werden.


zu G. Ausstellungsdatum

Bitte ersetzen Sie [Datum bitte eintragen] durch das Datum der Erstellung oder der Überarbeitung der Erklärung. Die Aktualisierung des Datums ist wichtig und erforderlich, da die öffentlichen Stellen verpflichtet sind, die Erklärung mindestens einmal innerhalb der letzten 12 Monate zu prüfen und zu aktualisieren.

zu A. Allgemeines

Bitte ersetzen Sie das Feld [Öffentliche Stelle] durch die genaue Bezeichnung der öffentlichen Stelle.

Bitte ersetzen Sie das Feld [Website(s)] durch die Bezeichnung der Website(s) oder URL(s).


zu B. Gegenstand der Erklärung 

Bitte tragen Sie die genaue Bezeichnung der Website(s) der öffentlichen Stelle ein.

Bitte ersetzen Sie das Feld [bitte eintragen, z.B. https://muster.de] die URL.


zu C.1. Stand der Vereinbarkeit der unter B genannten Website(s) mit den Anforderungen 

Wählen Sie eine der folgenden Optionen, z. B. 1.,2. oder 3., und entfernen Sie die nichtzutreffenden Optionen:

1. vollständig

2. teilweise

3. nicht

mit den Anforderungen der BbgBITV vereinbar. 

Wählen Sie die Option „vollständig“ nur, wenn alle Anforderungen der Normen oder technischen Spezifikationen vollständig und ausnahmslos erfüllt sind.
Wählen Sie die Option „teilweise“, wenn die meisten Anforderungen (mehr als 50 Prozent) der Normen oder technischen Spezifikationen mit einigen wenigen Ausnahmen erfüllt sind.
Wählen Sie die Option „nicht“, wenn die meisten Anforderungen der Normen oder technischen Spezifikationen nicht erfüllt sind.

Im Folgenden sind die Gründe für die Unvereinbarkeiten zu nennen.

zu C.2. Gründe für die aufgeführten Unvereinbarkeiten

Bitte nichtzutreffende Gründe löschen:


1. Unvereinbarkeit mit der BbgBITV

Beschreiben Sie, soweit möglich in nicht allzu technischer Form, inwiefern der Inhalt nicht barrierefrei ist, und verweisen Sie dabei auf die geltenden Anforderungen der einschlägigen Normen und technischen Spezifikationen, die nicht erfüllt werden, z. B.: „Das Login-Formular der Anwendung für den Dokumentenaustausch ist per Tastatur nicht vollständig nutzbar (Anforderung Nr. XXX (falls zutreffend))

Möglichkeit 1,

„Nicht alle grafischen Objekte verfügen über einen ausreichenden Kontrast. (Anforderung 9.1.4.11 – Kontrast)“,

Möglichkeit 2,

„Alternativtexte: Nicht alle grafischen Bedienelemente, verlinkten Grafiken oder Fotos haben Alternativtexte oder aussagekräftige Alternativtexte.“.

2. Unverhältnismäßige Belastung

Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, für die die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach BbgBITV geltend gemacht werden.

3. Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Vorschriften

Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen.

zu C.3. Alternativen zu den genannten Barrieren
Bitte geben Sie, sofern vorhanden, Alternativen zu den vorhandenen Barrieren an. Falls keine bestehen, löschen Sie diesen Punkt bitte komplett.


zu D. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Zur Erstellung der Erklärung wurde folgende Methode verwendet: 
Alle nicht gewählten Methoden können gelöscht werden.


zu E. Rückmeldefunktion/Feedback

Bitte ersetzen Sie [bitte eintragen] durch die entsprechende Telefonnummer.

Bitte ersetzen Sie [bitte eintragen] durch die entsprechende E-Mailadresse. 

Bitte ersetzen Sie [bitte eintragen] durch die entsprechende Anschrift der öffentlichen Stelle.

Nennen Sie die Kontaktangaben der Stelle(n)/Abteilung(en)/Person(en), die für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen zuständig ist/sind.

Beachten Sie bitte, dass Sie gemäß BbgBITV auf Mitteilungen und Anfragen spätestens innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Anfrage antworten müssen.


zu F. Hinweis auf das Durchsetzungsverfahren

Die Regelungen zum Durchsetzungsverfahren sind im Land Brandenburg identisch und können in der hier dargestellten Form übernommen werden.


zu G. Ausstellungsdatum

Bitte ersetzen Sie [Datum bitte eintragen] durch das Datum der Erstellung oder der Überarbeitung der Erklärung. Die Aktualisierung des Datums ist wichtig und erforderlich, da die öffentlichen Stellen verpflichtet sind, die Erklärung mindestens einmal innerhalb der letzten 12 Monate zu prüfen und zu aktualisieren.