Assistierte Ausbildung Brandenburg

Jüngere zugewandte Person, mit freundlichem Gesicht, erläutert älterer abgewandter Person einen Sachverhalt.
© stock.adobe.com

Die Förderung der Assistierten Ausbildung Brandenburg ergänzt die von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Assistierte Ausbildung (BA-AsA) mit dem Ziel, förderungsbedürftige junge Menschen, insbesondere geflüchtete junge Menschen, langfristig in eine Ausbildung zu integrieren. Die Maßnahmen der AsA Brandenburg können aus einer vorgeschalteten ausbildungsvorbereitenden Phase (Phase I) und/oder einer ausbildungsbegleitenden Phase (Phase II) bestehen.

Jüngere zugewandte Person, mit freundlichem Gesicht, erläutert älterer abgewandter Person einen Sachverhalt.
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Die Förderung der Assistierten Ausbildung Brandenburg ergänzt die von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Assistierte Ausbildung (BA-AsA) mit dem Ziel, förderungsbedürftige junge Menschen, insbesondere geflüchtete junge Menschen, langfristig in eine Ausbildung zu integrieren. Die Maßnahmen der AsA Brandenburg können aus einer vorgeschalteten ausbildungsvorbereitenden Phase (Phase I) und/oder einer ausbildungsbegleitenden Phase (Phase II) bestehen.

  • Weiterführende Informationen

    Die Landesförderung richtet sich an junge Menschen, die ihren Wohnsitz in Brandenburg haben, die Ausbildungsreife und Berufseignung besitzen und

    • zum Bedarfszeitpunkt für eine Förderung im Rahmen der BA-AsA-Phase I nicht in Vollzeit zur Verfügung stehen oder die Fördervoraussetzungen der regulären BA-AsA nicht erfüllen. Dabei handelt es sich unter anderem um:
      • Geflüchtete junge Menschen (u .a. Schülerinnen und Schüler des Berufsgrundbildungsjahr Plus an Oberstufenzentren (OSZ) in Brandenburg).
      • Junge Mütter und Väter, deren Betreuungspflichten sich so gestalten, dass sie auch in Teilzeit an der regulären BA-AsA-Phase I nicht teilnehmen können (unter der Voraussetzung, dass die Betreuung bis zum Ausbildungsbeginn soweit gesichert ist, dass zumindest eine Berufsausbildung in Teilzeit in Betracht kommt).
      • Junge Menschen, die Angehörige pflegen und aus diesem Grund auch in Teilzeit an der regulären BA-AsA-Phase I nicht teilnehmen können (unter der Voraussetzung, dass die Pflege ihrer Angehörigen bis zum Ausbildungsbeginn soweit gesichert ist, dass zumindest eine Berufsausbildung in Teilzeit in Betracht kommt.).
      • Junge Menschen mit einer Nebenerwerbstätigkeit in einem Umfang, der den Besuch der regulären BA-AsA-Phase I in Vollzeit nicht zulässt.
      • Teilnehmende (TN) in einer Einstiegsqualifizierung (EQ).
      • Junge Menschen, die eine Berufsausbildung insbesondere in der Altenpflegehilfe oder eine andere schulische Berufsausbildung im Bereich der Gesundheitsberufe anstreben (d. h. vor Beginn der Ausbildung).
    • eine einjährige, landesrechtliche Altenpflegehilfeausbildung aufgenommen haben.
    • Auszubildende in der Gesundheits- und Krankenpflege und während der einjährigen landesrechtlichen Krankenpflegehilfeausbildung (Ausschluss von der regulären BA-AsA-Phase II).

    Im Rahmen dieser Fördermaßnahme wird auch die KAUSA-Landesstelle Brandenburg gefördert.

    Die KAUSA-Landesstelle Brandenburg ist eine landesweit ausgerichtete Informations- und Beratungsstelle für junge Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund und deren Eltern sowie für Unternehmen, die ausbilden wollen. Damit führt das Projekt die Arbeit der "KAUSA Servicestelle Brandenburg" direkt fort. Menschen, die neu nach Deutschland gekommen sind, sollen nachhaltig durch zukunftsträchtige Arbeitsverhältnisse integriert werden und so den Fachkräftebedarf der Unternehmen sichern.

    Basis für die Arbeit der KAUSA-Landesstelle Brandenburg ist ein gutes Netzwerk, die landesweite und regionale Zusammenarbeit mit Behörden, Gemeinden und Landkreisen, Bildungsinstitutionen und anderen Trägern. Durch Kooperation und gemeinsame Aktivitäten mit Akteuren, die ähnliche Ziele verfolgen, werden mehr Menschen erreicht.

    Die Landesförderung richtet sich an junge Menschen, die ihren Wohnsitz in Brandenburg haben, die Ausbildungsreife und Berufseignung besitzen und

    • zum Bedarfszeitpunkt für eine Förderung im Rahmen der BA-AsA-Phase I nicht in Vollzeit zur Verfügung stehen oder die Fördervoraussetzungen der regulären BA-AsA nicht erfüllen. Dabei handelt es sich unter anderem um:
      • Geflüchtete junge Menschen (u .a. Schülerinnen und Schüler des Berufsgrundbildungsjahr Plus an Oberstufenzentren (OSZ) in Brandenburg).
      • Junge Mütter und Väter, deren Betreuungspflichten sich so gestalten, dass sie auch in Teilzeit an der regulären BA-AsA-Phase I nicht teilnehmen können (unter der Voraussetzung, dass die Betreuung bis zum Ausbildungsbeginn soweit gesichert ist, dass zumindest eine Berufsausbildung in Teilzeit in Betracht kommt).
      • Junge Menschen, die Angehörige pflegen und aus diesem Grund auch in Teilzeit an der regulären BA-AsA-Phase I nicht teilnehmen können (unter der Voraussetzung, dass die Pflege ihrer Angehörigen bis zum Ausbildungsbeginn soweit gesichert ist, dass zumindest eine Berufsausbildung in Teilzeit in Betracht kommt.).
      • Junge Menschen mit einer Nebenerwerbstätigkeit in einem Umfang, der den Besuch der regulären BA-AsA-Phase I in Vollzeit nicht zulässt.
      • Teilnehmende (TN) in einer Einstiegsqualifizierung (EQ).
      • Junge Menschen, die eine Berufsausbildung insbesondere in der Altenpflegehilfe oder eine andere schulische Berufsausbildung im Bereich der Gesundheitsberufe anstreben (d. h. vor Beginn der Ausbildung).
    • eine einjährige, landesrechtliche Altenpflegehilfeausbildung aufgenommen haben.
    • Auszubildende in der Gesundheits- und Krankenpflege und während der einjährigen landesrechtlichen Krankenpflegehilfeausbildung (Ausschluss von der regulären BA-AsA-Phase II).

    Im Rahmen dieser Fördermaßnahme wird auch die KAUSA-Landesstelle Brandenburg gefördert.

    Die KAUSA-Landesstelle Brandenburg ist eine landesweit ausgerichtete Informations- und Beratungsstelle für junge Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund und deren Eltern sowie für Unternehmen, die ausbilden wollen. Damit führt das Projekt die Arbeit der "KAUSA Servicestelle Brandenburg" direkt fort. Menschen, die neu nach Deutschland gekommen sind, sollen nachhaltig durch zukunftsträchtige Arbeitsverhältnisse integriert werden und so den Fachkräftebedarf der Unternehmen sichern.

    Basis für die Arbeit der KAUSA-Landesstelle Brandenburg ist ein gutes Netzwerk, die landesweite und regionale Zusammenarbeit mit Behörden, Gemeinden und Landkreisen, Bildungsinstitutionen und anderen Trägern. Durch Kooperation und gemeinsame Aktivitäten mit Akteuren, die ähnliche Ziele verfolgen, werden mehr Menschen erreicht.

  • Anträge/Formulare

    Das Antragsformular wird Ihnen per E-Mail zugesandt. Wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: Nadine.Eikemper@lasv.brandenburg.de.

    Das Antragsformular wird Ihnen per E-Mail zugesandt. Wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: Nadine.Eikemper@lasv.brandenburg.de.