Assistierte Ausbildung Brandenburg

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Die Förderung der Assistierten Ausbildung Brandenburg ergänzt die von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Assistierte Ausbildung (BA-AsA) mit dem Ziel, förderungsbedürftige junge Menschen, insbesondere geflüchtete junge Menschen, langfristig in eine Ausbildung zu integrieren. Die Maßnahmen der AsA Brandenburg können aus einer vorgeschalteten ausbildungsvorbereitenden Phase (Phase I) und/oder einer ausbildungsbegleitenden Phase (Phase II) bestehen.

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Die Förderung der Assistierten Ausbildung Brandenburg ergänzt die von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Assistierte Ausbildung (BA-AsA) mit dem Ziel, förderungsbedürftige junge Menschen, insbesondere geflüchtete junge Menschen, langfristig in eine Ausbildung zu integrieren. Die Maßnahmen der AsA Brandenburg können aus einer vorgeschalteten ausbildungsvorbereitenden Phase (Phase I) und/oder einer ausbildungsbegleitenden Phase (Phase II) bestehen.

Weiterführende Informationen

Die Landesförderung richtet sich an junge Menschen, die ihren Wohnsitz in Brandenburg haben, die Ausbildungsreife und Berufseignung besitzen und

  • zum Bedarfszeitpunkt für eine Förderung im Rahmen der BA-AsA-Phase I nicht in Vollzeit zur Verfügung stehen oder die Fördervoraussetzungen der regulären BA-AsA nicht erfüllen. Dabei handelt es sich unter anderem um:
    • Geflüchtete junge Menschen (u .a. Schülerinnen und Schüler des Berufsgrundbildungsjahr Plus an Oberstufenzentren (OSZ) in Brandenburg).
    • Junge Mütter und Väter, deren Betreuungspflichten sich so gestalten, dass sie auch in Teilzeit an der regulären BA-AsA-Phase I nicht teilnehmen können (unter der Voraussetzung, dass die Betreuung bis zum Ausbildungsbeginn soweit gesichert ist, dass zumindest eine Berufsausbildung in Teilzeit in Betracht kommt).
    • Junge Menschen, die Angehörige pflegen und aus diesem Grund auch in Teilzeit an der regulären BA-AsA-Phase I nicht teilnehmen können (unter der Voraussetzung, dass die Pflege ihrer Angehörigen bis zum Ausbildungsbeginn soweit gesichert ist, dass zumindest eine Berufsausbildung in Teilzeit in Betracht kommt.).
    • Junge Menschen mit einer Nebenerwerbstätigkeit in einem Umfang, der den Besuch der regulären BA-AsA-Phase I in Vollzeit nicht zulässt.
    • Teilnehmende (TN) in einer Einstiegsqualifizierung (EQ).
    • Junge Menschen, die eine Berufsausbildung insbesondere in der Altenpflegehilfe oder eine andere schulische Berufsausbildung im Bereich der Gesundheitsberufe anstreben (d. h. vor Beginn der Ausbildung).
  • eine einjährige, landesrechtliche Altenpflegehilfeausbildung aufgenommen haben.
  • Auszubildende in der Gesundheits- und Krankenpflege und während der einjährigen landesrechtlichen Krankenpflegehilfeausbildung (Ausschluss von der regulären BA-AsA-Phase II).

Die Landesförderung richtet sich an junge Menschen, die ihren Wohnsitz in Brandenburg haben, die Ausbildungsreife und Berufseignung besitzen und

  • zum Bedarfszeitpunkt für eine Förderung im Rahmen der BA-AsA-Phase I nicht in Vollzeit zur Verfügung stehen oder die Fördervoraussetzungen der regulären BA-AsA nicht erfüllen. Dabei handelt es sich unter anderem um:
    • Geflüchtete junge Menschen (u .a. Schülerinnen und Schüler des Berufsgrundbildungsjahr Plus an Oberstufenzentren (OSZ) in Brandenburg).
    • Junge Mütter und Väter, deren Betreuungspflichten sich so gestalten, dass sie auch in Teilzeit an der regulären BA-AsA-Phase I nicht teilnehmen können (unter der Voraussetzung, dass die Betreuung bis zum Ausbildungsbeginn soweit gesichert ist, dass zumindest eine Berufsausbildung in Teilzeit in Betracht kommt).
    • Junge Menschen, die Angehörige pflegen und aus diesem Grund auch in Teilzeit an der regulären BA-AsA-Phase I nicht teilnehmen können (unter der Voraussetzung, dass die Pflege ihrer Angehörigen bis zum Ausbildungsbeginn soweit gesichert ist, dass zumindest eine Berufsausbildung in Teilzeit in Betracht kommt.).
    • Junge Menschen mit einer Nebenerwerbstätigkeit in einem Umfang, der den Besuch der regulären BA-AsA-Phase I in Vollzeit nicht zulässt.
    • Teilnehmende (TN) in einer Einstiegsqualifizierung (EQ).
    • Junge Menschen, die eine Berufsausbildung insbesondere in der Altenpflegehilfe oder eine andere schulische Berufsausbildung im Bereich der Gesundheitsberufe anstreben (d. h. vor Beginn der Ausbildung).
  • eine einjährige, landesrechtliche Altenpflegehilfeausbildung aufgenommen haben.
  • Auszubildende in der Gesundheits- und Krankenpflege und während der einjährigen landesrechtlichen Krankenpflegehilfeausbildung (Ausschluss von der regulären BA-AsA-Phase II).

Das Programm "Assistierte Ausbildung Brandenburg" wird aus Mitteln des Landes Brandenburg gefördert.

Das Programm "Assistierte Ausbildung Brandenburg" wird aus Mitteln des Landes Brandenburg gefördert.

Anträge/Formulare

Das Antragsformular wird Ihnen per E-Mail zugesandt. Wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: Nadine.Eikemper@lasv.brandenburg.de.

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