Assistierte Ausbildung Brandenburg
Die Förderung der Assistierten Ausbildung Brandenburg ergänzt die von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Assistierte Ausbildung (BA-AsA) mit dem Ziel, förderungsbedürftige junge Menschen, insbesondere geflüchtete junge Menschen, langfristig in eine Ausbildung zu integrieren. Die Maßnahmen der AsA Brandenburg können aus einer vorgeschalteten ausbildungsvorbereitenden Phase (Phase I) und/oder einer ausbildungsbegleitenden Phase (Phase II) bestehen.
Die Förderung der Assistierten Ausbildung Brandenburg ergänzt die von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Assistierte Ausbildung (BA-AsA) mit dem Ziel, förderungsbedürftige junge Menschen, insbesondere geflüchtete junge Menschen, langfristig in eine Ausbildung zu integrieren. Die Maßnahmen der AsA Brandenburg können aus einer vorgeschalteten ausbildungsvorbereitenden Phase (Phase I) und/oder einer ausbildungsbegleitenden Phase (Phase II) bestehen.
Weiterführende Informationen
Die Landesförderung richtet sich an junge Menschen, die ihren Wohnsitz in Brandenburg haben, die Ausbildungsreife und Berufseignung besitzen und
- zum Bedarfszeitpunkt für eine Förderung im Rahmen der BA-AsA-Phase I nicht in Vollzeit zur Verfügung stehen oder die Fördervoraussetzungen der regulären BA-AsA nicht erfüllen. Dabei handelt es sich unter anderem um:
- Geflüchtete junge Menschen (u .a. Schülerinnen und Schüler des Berufsgrundbildungsjahr Plus an Oberstufenzentren (OSZ) in Brandenburg).
- Junge Mütter und Väter, deren Betreuungspflichten sich so gestalten, dass sie auch in Teilzeit an der regulären BA-AsA-Phase I nicht teilnehmen können (unter der Voraussetzung, dass die Betreuung bis zum Ausbildungsbeginn soweit gesichert ist, dass zumindest eine Berufsausbildung in Teilzeit in Betracht kommt).
- Junge Menschen, die Angehörige pflegen und aus diesem Grund auch in Teilzeit an der regulären BA-AsA-Phase I nicht teilnehmen können (unter der Voraussetzung, dass die Pflege ihrer Angehörigen bis zum Ausbildungsbeginn soweit gesichert ist, dass zumindest eine Berufsausbildung in Teilzeit in Betracht kommt.).
- Junge Menschen mit einer Nebenerwerbstätigkeit in einem Umfang, der den Besuch der regulären BA-AsA-Phase I in Vollzeit nicht zulässt.
- Teilnehmende (TN) in einer Einstiegsqualifizierung (EQ).
- Junge Menschen, die eine Berufsausbildung insbesondere in der Altenpflegehilfe oder eine andere schulische Berufsausbildung im Bereich der Gesundheitsberufe anstreben (d. h. vor Beginn der Ausbildung).
- eine einjährige, landesrechtliche Altenpflegehilfeausbildung aufgenommen haben.
- Auszubildende in der Gesundheits- und Krankenpflege und während der einjährigen landesrechtlichen Krankenpflegehilfeausbildung (Ausschluss von der regulären BA-AsA-Phase II).
Die Landesförderung richtet sich an junge Menschen, die ihren Wohnsitz in Brandenburg haben, die Ausbildungsreife und Berufseignung besitzen und
- zum Bedarfszeitpunkt für eine Förderung im Rahmen der BA-AsA-Phase I nicht in Vollzeit zur Verfügung stehen oder die Fördervoraussetzungen der regulären BA-AsA nicht erfüllen. Dabei handelt es sich unter anderem um:
- Geflüchtete junge Menschen (u .a. Schülerinnen und Schüler des Berufsgrundbildungsjahr Plus an Oberstufenzentren (OSZ) in Brandenburg).
- Junge Mütter und Väter, deren Betreuungspflichten sich so gestalten, dass sie auch in Teilzeit an der regulären BA-AsA-Phase I nicht teilnehmen können (unter der Voraussetzung, dass die Betreuung bis zum Ausbildungsbeginn soweit gesichert ist, dass zumindest eine Berufsausbildung in Teilzeit in Betracht kommt).
- Junge Menschen, die Angehörige pflegen und aus diesem Grund auch in Teilzeit an der regulären BA-AsA-Phase I nicht teilnehmen können (unter der Voraussetzung, dass die Pflege ihrer Angehörigen bis zum Ausbildungsbeginn soweit gesichert ist, dass zumindest eine Berufsausbildung in Teilzeit in Betracht kommt.).
- Junge Menschen mit einer Nebenerwerbstätigkeit in einem Umfang, der den Besuch der regulären BA-AsA-Phase I in Vollzeit nicht zulässt.
- Teilnehmende (TN) in einer Einstiegsqualifizierung (EQ).
- Junge Menschen, die eine Berufsausbildung insbesondere in der Altenpflegehilfe oder eine andere schulische Berufsausbildung im Bereich der Gesundheitsberufe anstreben (d. h. vor Beginn der Ausbildung).
- eine einjährige, landesrechtliche Altenpflegehilfeausbildung aufgenommen haben.
- Auszubildende in der Gesundheits- und Krankenpflege und während der einjährigen landesrechtlichen Krankenpflegehilfeausbildung (Ausschluss von der regulären BA-AsA-Phase II).
Das Programm "Assistierte Ausbildung Brandenburg" wird aus Mitteln des Landes Brandenburg gefördert.
Das Programm "Assistierte Ausbildung Brandenburg" wird aus Mitteln des Landes Brandenburg gefördert.
Anträge/Formulare
Das Antragsformular wird Ihnen per E-Mail zugesandt. Wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: Nadine.Eikemper@lasv.brandenburg.de.
Das Antragsformular wird Ihnen per E-Mail zugesandt. Wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: Nadine.Eikemper@lasv.brandenburg.de.