Finanzierungen der Altenpflege- / Altenpflege­hilfe­ausbildung

Mensch am Schreibtisch mit Taschenrechner, Unterlagen, Stift und Laptop (im Hintergrund).
© stock.adobe.com

Das Land Brandenburg gewährt auf der Grundlage der Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zur Finanzierung von Ausbildungsmaßnahmen im Beruf zur Altenpflegerin und zum Altenpfleger oder zur Altenpflegehelferin und zum Altenpflegehelfer und i. V. m. §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung Brandenburg (LHO) mit den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (VV) im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Zuwendungen für staatlich anerkannte Pflegeschulen der Altenpflege/Altenpflegehilfeausbildung für die folgende Maßnahme:

Mensch am Schreibtisch mit Taschenrechner, Unterlagen, Stift und Laptop (im Hintergrund).
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Das Land Brandenburg gewährt auf der Grundlage der Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zur Finanzierung von Ausbildungsmaßnahmen im Beruf zur Altenpflegerin und zum Altenpfleger oder zur Altenpflegehelferin und zum Altenpflegehelfer und i. V. m. §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung Brandenburg (LHO) mit den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (VV) im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Zuwendungen für staatlich anerkannte Pflegeschulen der Altenpflege/Altenpflegehilfeausbildung für die folgende Maßnahme: