Sozialpädagogische Begleitung für die Altenpflegehilfeschüler
Das Land Brandenburg finanziert jährlich zwei Vollzeitstellen zur Umsetzung der sozialpädagogischen Begleitung im Rahmen der Förderung der Regelausbildung in der Altenpflegehilfe.
Das Land Brandenburg finanziert jährlich zwei Vollzeitstellen zur Umsetzung der sozialpädagogischen Begleitung im Rahmen der Förderung der Regelausbildung in der Altenpflegehilfe.
-
Weiterführende Informationen
Gefördert wird die Durchführung der sozialpädagogischen Begleitung durch Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen für die Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen der Altenpflegehilfeausbildung ausgebildet werden. Die Förderung umfasst die Durchführung der sozialpädagogischen Begleitung an der eigenen Schule sowie weiterer, zugewiesenen Altenpflegeschulen der jeweiligen Region. Sie dient der Unterstützung der Umsetzung des Landesfachkonzepts „Assistierte Ausbildung“ im Rahmen der Altenpflegehilfeausbildung.
Gefördert wird die Durchführung der sozialpädagogischen Begleitung durch Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen für die Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen der Altenpflegehilfeausbildung ausgebildet werden. Die Förderung umfasst die Durchführung der sozialpädagogischen Begleitung an der eigenen Schule sowie weiterer, zugewiesenen Altenpflegeschulen der jeweiligen Region. Sie dient der Unterstützung der Umsetzung des Landesfachkonzepts „Assistierte Ausbildung“ im Rahmen der Altenpflegehilfeausbildung.