Umsatzsteuerbefreiung

Ausschnitt eines Steuerformulars mit Stift und Bargeld.
© stock.adobe.com

Sofern Sie als private Schule oder andere allgemein- oder berufsbildende Einrichtung unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen anbieten, können Sie nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz (UStG) eine Befreiung von der Umsatzsteuer beantragen.

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Sofern Sie als private Schule oder andere allgemein- oder berufsbildende Einrichtung unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen anbieten, können Sie nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz (UStG) eine Befreiung von der Umsatzsteuer beantragen.

Weiterführende Informationen

Die Leistungen sind in der Regel dann steuerfrei, wenn das LASV bescheinigt, dass die Einrichtungen Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung erbringt. Sie erhalten eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt. 

Der Antrag ist gebührenpflichtig.

Die Leistungen sind in der Regel dann steuerfrei, wenn das LASV bescheinigt, dass die Einrichtungen Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung erbringt. Sie erhalten eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt. 

Der Antrag ist gebührenpflichtig.