Sachkundelehrgang

2 Personen am Tisch. Eine Person legt beschwichtigend der anderen Person die Hände auf. Mit Richterhammer im Bild.
© stock.adobe.com

Seit dem 01. Januar 2023 ist, gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 5 des Brandenburgischen Betreuungsorganisationsausführungsgesetz (BbgAGBtOG), das Landesamt für Soziales und Versorgung als überörtliche Betreuungsbehörde zuständig für die Anerkennung von Studien-, Aus- und Weiterbildungsgängen sowie von Sachkundelehrgängen nach der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) vom 13. Juli 2022.

2 Personen am Tisch. Eine Person legt beschwichtigend der anderen Person die Hände auf. Mit Richterhammer im Bild.
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Seit dem 01. Januar 2023 ist, gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 5 des Brandenburgischen Betreuungsorganisationsausführungsgesetz (BbgAGBtOG), das Landesamt für Soziales und Versorgung als überörtliche Betreuungsbehörde zuständig für die Anerkennung von Studien-, Aus- und Weiterbildungsgängen sowie von Sachkundelehrgängen nach der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) vom 13. Juli 2022.

  • Weiterführende Informationen

    Der Anbieter kann die entsprechende Anerkennung beim Landesamt für Soziales und Versorgung beantragen, sofern der Studien-, Aus- oder Weiterbildungsgang bzw. der Anbieter eines Sachkundelehrgangs seinen Hauptsitz in Brandenburg hat.

    Im Rahmen der Anerkennung fallen Gebühren gemäß Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz – GebOMSGIV an.

    Das Antragsformular für die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs bzw. einzelner Module erhalten Sie auf Anfrage (nicht barrierefrei).

    Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und Eingliederungshilfe (BAGüS) stellt auf ihrer Webseite eine aktuelle Übersicht der bundesweit anerkannten Studien-, Aus- und Weiterbildungsgänge sowie Sachkundelehrgänge. Zur Übersicht gelangen Sie hier: https://www.lwl.org/spur-download/bag/Uebersicht_Anerkennungen_nach_BtRegV.pdf

    Der Anbieter kann die entsprechende Anerkennung beim Landesamt für Soziales und Versorgung beantragen, sofern der Studien-, Aus- oder Weiterbildungsgang bzw. der Anbieter eines Sachkundelehrgangs seinen Hauptsitz in Brandenburg hat.

    Im Rahmen der Anerkennung fallen Gebühren gemäß Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz – GebOMSGIV an.

    Das Antragsformular für die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs bzw. einzelner Module erhalten Sie auf Anfrage (nicht barrierefrei).

    Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und Eingliederungshilfe (BAGüS) stellt auf ihrer Webseite eine aktuelle Übersicht der bundesweit anerkannten Studien-, Aus- und Weiterbildungsgänge sowie Sachkundelehrgänge. Zur Übersicht gelangen Sie hier: https://www.lwl.org/spur-download/bag/Uebersicht_Anerkennungen_nach_BtRegV.pdf