Hilfsmittelversorgung

Fuss mit Ortese neben Krücken.
© stock.adobe.com

Geschädigte Personen können Hilfsmittel erhalten, um im Alltag besser zurechtzukommen.

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Geschädigte Personen können Hilfsmittel erhalten, um im Alltag besser zurechtzukommen.

  • Weiterführende Informationen

    Dazu gehören zum Beispiel Hörgeräte, Prothesen oder Rollatoren, Rollstühle und Bandagen, aber auch Verbrauchsmaterialien wie Verbände und Spritzen. 

    Diese Mittel helfen, Krankheiten zu behandeln, Behinderungen und Pflegebedürftigkeit auszugleichen oder auch Entwicklungsstörungen bei Kindern zu vermeiden (z.B. durch ein Hörgerät) sowie soziale Teilhabe zu ermöglichen. Zusätzlich zur Erstattung von Hilfsmitteln, kann ein Pauschbetrag für den außergewöhnlichen Verschleiß von Kleidung und Wäsche gewährt werden.

    Dazu gehören zum Beispiel Hörgeräte, Prothesen oder Rollatoren, Rollstühle und Bandagen, aber auch Verbrauchsmaterialien wie Verbände und Spritzen. 

    Diese Mittel helfen, Krankheiten zu behandeln, Behinderungen und Pflegebedürftigkeit auszugleichen oder auch Entwicklungsstörungen bei Kindern zu vermeiden (z.B. durch ein Hörgerät) sowie soziale Teilhabe zu ermöglichen. Zusätzlich zur Erstattung von Hilfsmitteln, kann ein Pauschbetrag für den außergewöhnlichen Verschleiß von Kleidung und Wäsche gewährt werden.

  • Antragstellung

    Ihren Antrag richten Sie bitte an die:

    Unfallkasse Brandenburg
    Müllroser Chaussee 75
    15236 Frankfurt (Oder)

    Tel. 0335 5216203

    Ihren Antrag richten Sie bitte an die:

    Unfallkasse Brandenburg
    Müllroser Chaussee 75
    15236 Frankfurt (Oder)

    Tel. 0335 5216203