Welche Leistungen der Sozialen Entschädigung gibt es
Grundanliegen des Sozialen Entschädigungsrechts ist es, Personen zu entschädigen, die aufgrund von Einwirkungen, für die die Allgemeinheit bzw. der Staat die Verantwortung trägt, Gesundheitsschäden erlitten haben.
Grundanliegen des Sozialen Entschädigungsrechts ist es, Personen zu entschädigen, die aufgrund von Einwirkungen, für die die Allgemeinheit bzw. der Staat die Verantwortung trägt, Gesundheitsschäden erlitten haben.
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Schnelle Hilfen
Wenn Sie körperliche oder psychische Gewalt erfahren haben und sofort Hilfe brauchen, wenden Sie sich an die Traumaambulanz in Ihrer Nähe. Dort können Sie als Opfer sowie als Angehörige, Hinterbliebene oder nahestehende Person schnell und einfach psychologische Hilfe bekommen. Eine Übersicht aller Traumaambulanzen in Brandenburg finden Sie hier.
Traumaambulanzen helfen einer psychischen Traumatisierung vorzubeugen, diese zu heilen oder zumindest zu lindern. Als Erwachsene können Sie bis zu 15 Sitzungen und als Jugendlicher oder Kind bis zu 18 Sitzungen erhalten. Fahrkosten zur Traumaambulanz, auch für eine notwendige Begleitperson, sowie Betreuungskosten für Kinder oder zu pflegende Familienangehörige werden erstattet.
Spätestens nach der zweiten Sitzung muss ein Antrag auf Schnelle Hilfen oder ein Antrag auf Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht beim Landesamt für Soziales und Versorgung gestellt werden.
Wenn Sie Opfer einer lebensbedrohlichen Straftat, eines sexuellen Missbrauchs oder noch minderjährig sind, können Sie - im Rahmen eines so genannten Fallmanagements - vom Amt im Antrags- und Leistungsverfahren begleitet werden. Dort bekommen Sie auch Informationen über weitere Sozialleistungen. Das gilt auch für Angehörige, Hinterbliebene und andere dem Opfer Nahestehende.
Wenn Sie körperliche oder psychische Gewalt erfahren haben und sofort Hilfe brauchen, wenden Sie sich an die Traumaambulanz in Ihrer Nähe. Dort können Sie als Opfer sowie als Angehörige, Hinterbliebene oder nahestehende Person schnell und einfach psychologische Hilfe bekommen. Eine Übersicht aller Traumaambulanzen in Brandenburg finden Sie hier.
Traumaambulanzen helfen einer psychischen Traumatisierung vorzubeugen, diese zu heilen oder zumindest zu lindern. Als Erwachsene können Sie bis zu 15 Sitzungen und als Jugendlicher oder Kind bis zu 18 Sitzungen erhalten. Fahrkosten zur Traumaambulanz, auch für eine notwendige Begleitperson, sowie Betreuungskosten für Kinder oder zu pflegende Familienangehörige werden erstattet.
Spätestens nach der zweiten Sitzung muss ein Antrag auf Schnelle Hilfen oder ein Antrag auf Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht beim Landesamt für Soziales und Versorgung gestellt werden.
Wenn Sie Opfer einer lebensbedrohlichen Straftat, eines sexuellen Missbrauchs oder noch minderjährig sind, können Sie - im Rahmen eines so genannten Fallmanagements - vom Amt im Antrags- und Leistungsverfahren begleitet werden. Dort bekommen Sie auch Informationen über weitere Sozialleistungen. Das gilt auch für Angehörige, Hinterbliebene und andere dem Opfer Nahestehende.
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Entschädigung
Wenn die gesundheitliche Schädigung als Folge einer Gewalttat oder einer Impfung anerkannt wurde, werden je nach Schwere der Schädigung, dem sogenannten „Grad der Schädigungsfolgen“, monatliche Entschädigungszahlungen geleistet. Diese werden nicht auf andere Sozialleistungen als Einkommen angerechnet. Auf Wunsch kann auch eine Einmalzahlung in Form einer Abfindung gewährt werden.
Der Grad der Schädigungsfolgen wird durch ärztliche Gutachten festgestellt und bemisst sich daran, wie sich die körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen dauerhaft auswirken.
Für Menschen mit schwersten Schädigungsfolgen erhöhen sich die monatlichen Zahlungen um 20 Prozent. Der Grad der Schädigungsfolgen wird von ärztlichen Gutachterinnen und Gutachtern festgestellt.
Wenn die gesundheitliche Schädigung als Folge einer Gewalttat oder einer Impfung anerkannt wurde, werden je nach Schwere der Schädigung, dem sogenannten „Grad der Schädigungsfolgen“, monatliche Entschädigungszahlungen geleistet. Diese werden nicht auf andere Sozialleistungen als Einkommen angerechnet. Auf Wunsch kann auch eine Einmalzahlung in Form einer Abfindung gewährt werden.
Der Grad der Schädigungsfolgen wird durch ärztliche Gutachten festgestellt und bemisst sich daran, wie sich die körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen dauerhaft auswirken.
Für Menschen mit schwersten Schädigungsfolgen erhöhen sich die monatlichen Zahlungen um 20 Prozent. Der Grad der Schädigungsfolgen wird von ärztlichen Gutachterinnen und Gutachtern festgestellt.
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Berufsschadensausgleich
Führt die gesundheitliche Schädigung zu einem Einkommensverlust, weil der bisherige Beruf nicht mehr wie zuvor ausgeübt werden kann, wird ein Berufsschadensausgleich gewährt. Dieser ist an die Bedingungen geknüpft, dass ein Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 30 anerkannt wurde und die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht mehr Erfolg versprechend oder zumutbar sind. Die Höhe des Berufsschadensausgleichs richtet sich auch nach der individuellen Einkommenssituation und wird für jeden Einzelfall berechnet. Das Landesamt für Soziales und Versorgung hilft Ihnen bei Fragen gerne weiter.
Führt die gesundheitliche Schädigung zu einem Einkommensverlust, weil der bisherige Beruf nicht mehr wie zuvor ausgeübt werden kann, wird ein Berufsschadensausgleich gewährt. Dieser ist an die Bedingungen geknüpft, dass ein Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 30 anerkannt wurde und die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht mehr Erfolg versprechend oder zumutbar sind. Die Höhe des Berufsschadensausgleichs richtet sich auch nach der individuellen Einkommenssituation und wird für jeden Einzelfall berechnet. Das Landesamt für Soziales und Versorgung hilft Ihnen bei Fragen gerne weiter.
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Krankenbehandlung
Um die gesundheitlichen Folgen einer Gewalttat oder eines anderen schädigenden Ereignisses gut behandeln zu können, werden im Rahmen der Sozialen Entschädigung zusätzlich zum Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen ergänzende Leistungen der Krankenbehandlung gewährt. Dazu zählen insbesondere:
- psychotherapeutische Leistungen,
- zahnärztliche Leistungen und Mehrleistungen für Zahnersatz,
- heilpädagogische Leistungen,
- verschreibungs- oder apothekenpflichtige Arzneimittel sowie
- über die Krankenhausleistungen hinausgehende Leistungen im Rahmen einer stationären Behandlung.
Um die gesundheitlichen Folgen einer Gewalttat oder eines anderen schädigenden Ereignisses gut behandeln zu können, werden im Rahmen der Sozialen Entschädigung zusätzlich zum Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen ergänzende Leistungen der Krankenbehandlung gewährt. Dazu zählen insbesondere:
- psychotherapeutische Leistungen,
- zahnärztliche Leistungen und Mehrleistungen für Zahnersatz,
- heilpädagogische Leistungen,
- verschreibungs- oder apothekenpflichtige Arzneimittel sowie
- über die Krankenhausleistungen hinausgehende Leistungen im Rahmen einer stationären Behandlung.
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Hilfsmittelversorgung
Geschädigte Personen können Hilfsmittel erhalten, um im Alltag besser zurechtzukommen. Dazu gehören zum Beispiel Hörgeräte, Prothesen oder Rollatoren, Rollstühle und Bandagen, aber auch Verbrauchsmaterialien wie Verbände und Spritzen. Diese Mittel helfen, Krankheiten zu behandeln, Behinderungen und Pflegebedürftigkeit auszugleichen oder auch Entwicklungsstörungen bei Kindern zu vermeiden (z.B. durch ein Hörgerät) sowie soziale Teilhabe zu ermöglichen. Zusätzlich zur Erstattung von Hilfsmitteln, kann ein Pauschbetrag für den außergewöhnlichen Verschleiß von Kleidung und Wäsche gewährt werden.
Geschädigte Personen können Hilfsmittel erhalten, um im Alltag besser zurechtzukommen. Dazu gehören zum Beispiel Hörgeräte, Prothesen oder Rollatoren, Rollstühle und Bandagen, aber auch Verbrauchsmaterialien wie Verbände und Spritzen. Diese Mittel helfen, Krankheiten zu behandeln, Behinderungen und Pflegebedürftigkeit auszugleichen oder auch Entwicklungsstörungen bei Kindern zu vermeiden (z.B. durch ein Hörgerät) sowie soziale Teilhabe zu ermöglichen. Zusätzlich zur Erstattung von Hilfsmitteln, kann ein Pauschbetrag für den außergewöhnlichen Verschleiß von Kleidung und Wäsche gewährt werden.
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Pflege
Wenn eine Person als Folge einer Gewalttat oder eines anderen schädigenden Ereignisses pflegebedürftig wurde, steht zunächst der Leistungsumfang der Pflegeversicherung zur Verfügung. Wird der schädigungsbedingte Pflegebedarf durch die Pflegekasse nicht gedeckt, können zusätzliche Leistungen der Sozialen Entschädigung in Anspruch genommen werden. Dazu gehören zum Beispiel Pflegesachleistungen, Pflegehilfsmittel sowie Tages-, Nacht- und Vollzeitpflege. Im sogenannten „Arbeitgebermodell“ können die Kosten für eine besondere Pflegekraft erstattet werden, die bei der gepflegten Person beschäftigt ist.
Wenn eine Person als Folge einer Gewalttat oder eines anderen schädigenden Ereignisses pflegebedürftig wurde, steht zunächst der Leistungsumfang der Pflegeversicherung zur Verfügung. Wird der schädigungsbedingte Pflegebedarf durch die Pflegekasse nicht gedeckt, können zusätzliche Leistungen der Sozialen Entschädigung in Anspruch genommen werden. Dazu gehören zum Beispiel Pflegesachleistungen, Pflegehilfsmittel sowie Tages-, Nacht- und Vollzeitpflege. Im sogenannten „Arbeitgebermodell“ können die Kosten für eine besondere Pflegekraft erstattet werden, die bei der gepflegten Person beschäftigt ist.
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Teilhabe
Unabhängig von den sozialen Entschädigungszahlungen können sogenannte Leistungen zur Teilhabe gewährt werden. Diese sollen den Menschen helfen, trotz ihrer gesundheitlichen Schädigung wieder ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen zu können. Dazu zählen folgende drei Leistungsarten:
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben unterstützen die geschädigten Personen dabei, wieder ihren oder ggf. einen neuen Beruf ausüben zu können. Mögliche Leistungen sind zum Beispiel:
- Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes und der beruflichen Eingliederung,
- Berufsvorbereitungen,
- individuelle betriebliche Qualifizierungen,
- berufliche Weiterbildungen,
- die Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit,
- unterhaltssichernde Leistungen sowie
- Leistungen zum Betrieb, Unterhalt, Unterstellen und Abstellen eines Kfz.
Leistungen zur Teilhabe an Bildung
Leistungen zur Teilhabe an Bildung beinhalten Hilfen, um einen Schulabschluss, einen Hochschulabschluss oder eine Weiterbildung absolvieren zu können. Auch eine Unterstützung zur Teilnahme an Fernunterricht oder zur Ableistung eines Praktikums ist möglich.
Leistungen zur sozialen Teilhabe
Leistungen zur sozialen Teilhabe umfassen unter anderem:
- Leistungen für Wohnraum,
- Assistenzleistungen,
- heilpädagogische Leistungen,
- Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- Leistungen zur Förderung der Verständigung.
Unabhängig von den sozialen Entschädigungszahlungen können sogenannte Leistungen zur Teilhabe gewährt werden. Diese sollen den Menschen helfen, trotz ihrer gesundheitlichen Schädigung wieder ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen zu können. Dazu zählen folgende drei Leistungsarten:
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben unterstützen die geschädigten Personen dabei, wieder ihren oder ggf. einen neuen Beruf ausüben zu können. Mögliche Leistungen sind zum Beispiel:
- Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes und der beruflichen Eingliederung,
- Berufsvorbereitungen,
- individuelle betriebliche Qualifizierungen,
- berufliche Weiterbildungen,
- die Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit,
- unterhaltssichernde Leistungen sowie
- Leistungen zum Betrieb, Unterhalt, Unterstellen und Abstellen eines Kfz.
Leistungen zur Teilhabe an Bildung
Leistungen zur Teilhabe an Bildung beinhalten Hilfen, um einen Schulabschluss, einen Hochschulabschluss oder eine Weiterbildung absolvieren zu können. Auch eine Unterstützung zur Teilnahme an Fernunterricht oder zur Ableistung eines Praktikums ist möglich.
Leistungen zur sozialen Teilhabe
Leistungen zur sozialen Teilhabe umfassen unter anderem:
- Leistungen für Wohnraum,
- Assistenzleistungen,
- heilpädagogische Leistungen,
- Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- Leistungen zur Förderung der Verständigung.
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Sonstige Leistungen
- Leistungen bei Überführung und Bestattung
- Leistungen bei hochgradiger Sehbehinderung, Blindheit und Taubblindheit
- Leistungen bei Überführung und Bestattung
- Leistungen bei hochgradiger Sehbehinderung, Blindheit und Taubblindheit