Spätaussiedler und weitere zugewanderte Personen
Die Aufnahme und Verteilung von Spätaussiedlern, jüdischen Zuwanderern und besonders schutzbedürftigen Personen sind Kernstücke unserer Arbeit.
Die Aufnahme und Verteilung von Spätaussiedlern, jüdischen Zuwanderern und besonders schutzbedürftigen Personen sind Kernstücke unserer Arbeit.
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Aufgaben
Unsere Aufgaben sind:
- Aufnahme und Statusanerkennung jüdischer Zuwanderer aus den GUS-Staaten, die auf der Grundlage des § 23 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) einreisen
- Aufnahme und Verteilung der Spätaussiedler und ihrer Familienmitglieder auf Grundlage des § 8 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) sowie des Landesaufnahmegesetzes (LAufnG)
- Aufnahme und Neuansiedlung besonders schutzbedürftiger Personen aus Drittstaaten in Zusammenarbeit mit dem UNHCR (Resettlement) gem. § 23 Absatz 4 AufenthG
- Erteilung einer Zweitschrift von Vertriebenenausweisen bzw. Spätaussiedlerbescheinigungen gem. § 15 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
Unsere Aufgaben sind:
- Aufnahme und Statusanerkennung jüdischer Zuwanderer aus den GUS-Staaten, die auf der Grundlage des § 23 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) einreisen
- Aufnahme und Verteilung der Spätaussiedler und ihrer Familienmitglieder auf Grundlage des § 8 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) sowie des Landesaufnahmegesetzes (LAufnG)
- Aufnahme und Neuansiedlung besonders schutzbedürftiger Personen aus Drittstaaten in Zusammenarbeit mit dem UNHCR (Resettlement) gem. § 23 Absatz 4 AufenthG
- Erteilung einer Zweitschrift von Vertriebenenausweisen bzw. Spätaussiedlerbescheinigungen gem. § 15 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
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Zweitschrift eines Vertriebenenausweises
Für in Brandenburg erteilte Vertriebenen- bzw. Flüchtlingsausweise oder Bescheinigungen nach § 15 BVFG werden bei Verlust durch das Landesamt für Soziales und Versorgung auf Antrag Zweitschriften erteilt.
Ein Antrag ist vor Ort beim
Landesamt für Soziales und Versorgung
Lipezker Straße 45 (Haus 6)
03048 Cottbuszu stellen.
Für in Brandenburg erteilte Vertriebenen- bzw. Flüchtlingsausweise oder Bescheinigungen nach § 15 BVFG werden bei Verlust durch das Landesamt für Soziales und Versorgung auf Antrag Zweitschriften erteilt.
Ein Antrag ist vor Ort beim
Landesamt für Soziales und Versorgung
Lipezker Straße 45 (Haus 6)
03048 Cottbuszu stellen.