Soforthilfeprogramm Green Care and Hospital

Die Energiekrise hat Einrichtungen der sozialen und gesundheitlichen Infrastruktur wirtschaftlich stark unter Druck gesetzt. Die Abkehr von fossilen Brennstoffen und die Investition in energiesparende oder energieeffiziente Lösungen ist u. a. wichtig, um die Kosten zukünftig zu minimieren. Mit dem Soforthilfeprogramm Green Care and Hospital aus dem Brandenburg-Paket werden Einrichtungen aus diesem Sektor dabei unterstützt.

Die Energiekrise hat Einrichtungen der sozialen und gesundheitlichen Infrastruktur wirtschaftlich stark unter Druck gesetzt. Die Abkehr von fossilen Brennstoffen und die Investition in energiesparende oder energieeffiziente Lösungen ist u. a. wichtig, um die Kosten zukünftig zu minimieren. Mit dem Soforthilfeprogramm Green Care and Hospital aus dem Brandenburg-Paket werden Einrichtungen aus diesem Sektor dabei unterstützt.
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Wichtige Informationen
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Weiterführende Informationen
Das LASV ist zuständige Behörde für die Antragsprüfung, Bewilligung und Auszahlungen im Rahmen des Soforthilfeprogramms Green Care and Hospital.
Das LASV ist zuständige Behörde für die Antragsprüfung, Bewilligung und Auszahlungen im Rahmen des Soforthilfeprogramms Green Care and Hospital.
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Antragsberechtigte
- Träger von Krankenhäusern und Schulen für Gesundheitsberufe nach dem Vierten Krankenhausplan des Landes Brandenburg
- Träger von Diensten und Einrichtungen der Pflege, unterstützenden Wohnformen sowie staatlich anerkannten Pflegeschulen
- Träger von Angeboten der Eingliederungshilfe
- Träger von Krankenhäusern und Schulen für Gesundheitsberufe nach dem Vierten Krankenhausplan des Landes Brandenburg
- Träger von Diensten und Einrichtungen der Pflege, unterstützenden Wohnformen sowie staatlich anerkannten Pflegeschulen
- Träger von Angeboten der Eingliederungshilfe
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Gegenstand der Soforthilfe
- Gemäß Nr. 3.1 a) Investitionen an Gebäuden, Gebäudekomplexen oder Grundstücken
- Gemäß Nr. 3.1 b) Investitionen für weitere Maßnahmen
- Gemäß Nr. 3.1 c) Kosten für Beratung, Schulung und Fortbildung von Personal
Näheres entnehmen Sie bitte den Hinweisen zur Antragstellung.
- Gemäß Nr. 3.1 a) Investitionen an Gebäuden, Gebäudekomplexen oder Grundstücken
- Gemäß Nr. 3.1 b) Investitionen für weitere Maßnahmen
- Gemäß Nr. 3.1 c) Kosten für Beratung, Schulung und Fortbildung von Personal
Näheres entnehmen Sie bitte den Hinweisen zur Antragstellung.
Ansprechpartner:
Team Green Care and Hospital | +49 355 2893 188 |
Ansprechpartner:
Team Green Care and Hospital | +49 355 2893 188 |