Brandenburg-Paket

Person mit Stift im Hintergrund vor Formularen. Glühbirne und gestaplte Münzen im Vordergrund.
© Maria Fuchs | stock.adobe.com

Das „Brandenburg-Paket“ ist ein Entlastungspaket auf Landesebene. Es beinhaltet eine Summe von Entlastungsmaßnahmen zur Abmilderung der Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der Energiekrise im Land Brandenburg.

Person mit Stift im Hintergrund vor Formularen. Glühbirne und gestaplte Münzen im Vordergrund.
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Das „Brandenburg-Paket“ ist ein Entlastungspaket auf Landesebene. Es beinhaltet eine Summe von Entlastungsmaßnahmen zur Abmilderung der Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der Energiekrise im Land Brandenburg.

  • Weiterführende Informationen

    Es weist einen Gesamtumfang von zwei Milliarden Euro auf, die aus einer Kreditaufnahme des Landes Brandenburg stammen. Die Kreditaufnahmemöglichkeit wurde durch den Notlagenbeschluss am 16. Dezember 2022 im Landtag ermöglicht. Aufgrund der geltenden Schuldenbremse ist ein solcher Beschluss zwingende Voraussetzung für eine Kreditaufnahme, die ansonsten nicht vorgesehen ist. Das Paket und somit die enthaltenen Entlastungsmaßnahmen sind auf zwei Jahre begrenzt, das heißt, sie gelten nur in den Jahren 2023 und 2024.

    Es weist einen Gesamtumfang von zwei Milliarden Euro auf, die aus einer Kreditaufnahme des Landes Brandenburg stammen. Die Kreditaufnahmemöglichkeit wurde durch den Notlagenbeschluss am 16. Dezember 2022 im Landtag ermöglicht. Aufgrund der geltenden Schuldenbremse ist ein solcher Beschluss zwingende Voraussetzung für eine Kreditaufnahme, die ansonsten nicht vorgesehen ist. Das Paket und somit die enthaltenen Entlastungsmaßnahmen sind auf zwei Jahre begrenzt, das heißt, sie gelten nur in den Jahren 2023 und 2024.

  • Tafeln-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie

    Das Land Brandenburg unterstützt die Tafeln mit Billigkeitsleistungen als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form eines pauschalen Mehrbelastungsausgleichs für Sachkosten zum Ausgleich von Energiepreissteigerungen und für Sachkosten zum Ausgleich der erhöhten Inanspruchnahme des Tafelangebots.

    Antragsberechtigt sind die Träger der Tafeln. Die Antragsberechtigten erhalten für das laufende Haushaltsjahr einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von höchstens 10.000,00 Euro pro Tafel.

    Für die Tafeln stehen in diesem Jahr insgesamt 500.000,00 Euro zur Verfügung.

    Weitere Informationen finden Sie hier.

    Das Land Brandenburg unterstützt die Tafeln mit Billigkeitsleistungen als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form eines pauschalen Mehrbelastungsausgleichs für Sachkosten zum Ausgleich von Energiepreissteigerungen und für Sachkosten zum Ausgleich der erhöhten Inanspruchnahme des Tafelangebots.

    Antragsberechtigt sind die Träger der Tafeln. Die Antragsberechtigten erhalten für das laufende Haushaltsjahr einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von höchstens 10.000,00 Euro pro Tafel.

    Für die Tafeln stehen in diesem Jahr insgesamt 500.000,00 Euro zur Verfügung.

    Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Green Care and Hospital

    Die Energiekrise hat Einrichtungen der sozialen und gesundheitlichen Infrastruktur wirtschaftlich stark unter Druck gesetzt. Die Abkehr von fossilen Brennstoffen und die Investition in energiesparende oder energieeffiziente Lösungen ist u. a. wichtig, um die Kosten zukünftig zu minimieren. Mit dem Soforthilfeprogramm Green Care and Hospital aus dem Brandenburg-Paket werden Einrichtungen aus diesem Sektor dabei unterstützt.

    Die Energiekrise hat Einrichtungen der sozialen und gesundheitlichen Infrastruktur wirtschaftlich stark unter Druck gesetzt. Die Abkehr von fossilen Brennstoffen und die Investition in energiesparende oder energieeffiziente Lösungen ist u. a. wichtig, um die Kosten zukünftig zu minimieren. Mit dem Soforthilfeprogramm Green Care and Hospital aus dem Brandenburg-Paket werden Einrichtungen aus diesem Sektor dabei unterstützt.

  • Sozial- und Gesundheitsinfrastruktur-Soforthilfe

    Im Rahmen des von der Landesregierung aufgelegten Brandenburg-Pakets werden Soforthilfen zur Aufrechterhaltung der sozialen und gesundheitlichen Infrastruktur im Land Brandenburg bereitgestellt. Ziel des Soforthilfeprogramms ist es, durch die Gewährung eines pauschalen Mehrbelastungsausgleichs zur Abmilderung der gestiegenen allgemeinen Inflations- und Energiekosten, den Fortbestand von Einrichtungen, Diensten, Beratungsstellen, Projekten, Vereinen, Verbänden und sonstigen Institutionen im Bereich der sozialen und gesundheitlichen Infrastruktur zu sichern.

    Im Rahmen des von der Landesregierung aufgelegten Brandenburg-Pakets werden Soforthilfen zur Aufrechterhaltung der sozialen und gesundheitlichen Infrastruktur im Land Brandenburg bereitgestellt. Ziel des Soforthilfeprogramms ist es, durch die Gewährung eines pauschalen Mehrbelastungsausgleichs zur Abmilderung der gestiegenen allgemeinen Inflations- und Energiekosten, den Fortbestand von Einrichtungen, Diensten, Beratungsstellen, Projekten, Vereinen, Verbänden und sonstigen Institutionen im Bereich der sozialen und gesundheitlichen Infrastruktur zu sichern.


Ansprechpartnerin Tafeln-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie

Ansprechpartner:
Vorname:
Petra
Nachname:
Hille
E-Mail:
Petra.Hille@­lasv.brandenburg.de
Telefon:
+49 355 2893 940
Fax:
+49 331 27548 4564

Ansprechpartner/in Sozial- und Gesundheitsinfrastruktur-Soforthilfe

Ansprechpartner:
Nachname:
Team Sozial- und Gesundheitsinfrastruktur-Soforthilfe
E-Mail:
soforthilfe_sozial_gesundheit@­lasv.brandenburg.de

Ansprechpartner Green Care and Hospital Soforthilfeprogramm

Ansprechpartner:
Nachname:
Team Green Care and Hospital
E-Mail:
gch@­LASV.Brandenburg.de
Telefon:
+49 355 2893 188