Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
Schwangerschaft ist ein bedeutendes Ereignis mit Freude und Ängsten. Um werdende Eltern zu unterstützen, gibt es umfassende Beratungsangebote. Medizinische Versorgung durch Ärzte und Hebammen begleitet die Schwangerschaft, während Schwangerschaftsberatung den Eltern zur Verfügung steht.
Schwangerschaft ist ein bedeutendes Ereignis mit Freude und Ängsten. Um werdende Eltern zu unterstützen, gibt es umfassende Beratungsangebote. Medizinische Versorgung durch Ärzte und Hebammen begleitet die Schwangerschaft, während Schwangerschaftsberatung den Eltern zur Verfügung steht.
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Ziel
Gewährung einer angemessenen öffentlichen Förderung der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen auf gesetzlicher Grundlage.
Gewährung einer angemessenen öffentlichen Förderung der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen auf gesetzlicher Grundlage.
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Gegenstand
Die öffentliche Förderung wird auf Antrag auf der Grundlage eines vorgegebenen Formulars gewährt.
Es werden jährliche pauschale Festbeträge für Personalkosten/ Sachkosten zur Erfüllung des gesetzlichen Beratungsauftrages gewährt. Mit dem pauschalen Festbetrag sind die notwendigen Personal- und Sachkosten abzudecken. Bei einer unterjährigen Besetzung der Beratungsstelle wird der Festbetrag entsprechend angepasst. Grundlage für die Förderung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen ist ein bestehendes Arbeitsrechtsverhältnis Die Höhe der öffentlichen Förderung darf die tatsächlichen Gesamtkosten nicht überschreiten.
- Festbetrag 2023 – 2025: 80.967,00 € (freie Träger)
- Festbetrag 2023 – 2025: 66.336,00 € (kommunale Träger)
Die öffentliche Förderung wird auf Antrag auf der Grundlage eines vorgegebenen Formulars gewährt.
Es werden jährliche pauschale Festbeträge für Personalkosten/ Sachkosten zur Erfüllung des gesetzlichen Beratungsauftrages gewährt. Mit dem pauschalen Festbetrag sind die notwendigen Personal- und Sachkosten abzudecken. Bei einer unterjährigen Besetzung der Beratungsstelle wird der Festbetrag entsprechend angepasst. Grundlage für die Förderung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen ist ein bestehendes Arbeitsrechtsverhältnis Die Höhe der öffentlichen Förderung darf die tatsächlichen Gesamtkosten nicht überschreiten.
- Festbetrag 2023 – 2025: 80.967,00 € (freie Träger)
- Festbetrag 2023 – 2025: 66.336,00 € (kommunale Träger)
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Voraussetzungen
Anerkennung als Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz im Land Brandenburg.
Anerkennung als Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz im Land Brandenburg.
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Antragsfristen
- bis 15.11. für das jeweils folgende Jahr
- bis 15.11. für das jeweils folgende Jahr
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Antragsunterlagen
- Formular Antrag Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle
- Anlage zum Antrag auf Gewährung einer öffentlichen Förderung „Übersicht Berater/innen“
- Anlage zum Förderantrag - Zusätzliche Angaben zur Förderung nach dem BbgAGSchKG (Auswahlkriterien)
- Arbeitsverträge, Satzung, Auszug Vereinsregister, Gemeinnützigkeitsbescheinigung
- Formular Antrag Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle
- Anlage zum Antrag auf Gewährung einer öffentlichen Förderung „Übersicht Berater/innen“
- Anlage zum Förderantrag - Zusätzliche Angaben zur Förderung nach dem BbgAGSchKG (Auswahlkriterien)
- Arbeitsverträge, Satzung, Auszug Vereinsregister, Gemeinnützigkeitsbescheinigung
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Verwendungsnachweis
- Einreichung bis 31.03. des Folgejahres
- Formular Verwendungsnachweis
- Formular zahlenmäßiger Nachweis (für gezahlte Vergütung)
- Formular Tätigkeitsbericht (Vorgabe durch das MSGIV)
- Jahreslohnkonten
- Einreichung bis 31.03. des Folgejahres
- Formular Verwendungsnachweis
- Formular zahlenmäßiger Nachweis (für gezahlte Vergütung)
- Formular Tätigkeitsbericht (Vorgabe durch das MSGIV)
- Jahreslohnkonten
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Gesetzliche Grundlagen
Bundesrecht
Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz – SchKG) vom 27. Juli 1992 (BGBl I 1992 S.1398) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Juli 2022 (BGBl. I 2022 S.1082)
Landesrecht
Verordnung über die öffentliche Förderung von Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz vom 23.04.2008 (GVBl. II v. 22.05.08/ Nr. 10) – Berechnung Festbetrag
Brandenburgisches Gesetz zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetz (BbgAGSchKG) vom 12.Juli 2007 (GVBl. I 2007 /Nr.10) zuletzt geändert durch Gesetz v.17. Dezember 2021; GVBl. I/.2021 Nr. 41
Bundesrecht
Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz – SchKG) vom 27. Juli 1992 (BGBl I 1992 S.1398) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Juli 2022 (BGBl. I 2022 S.1082)
Landesrecht
Verordnung über die öffentliche Förderung von Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz vom 23.04.2008 (GVBl. II v. 22.05.08/ Nr. 10) – Berechnung Festbetrag
Brandenburgisches Gesetz zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetz (BbgAGSchKG) vom 12.Juli 2007 (GVBl. I 2007 /Nr.10) zuletzt geändert durch Gesetz v.17. Dezember 2021; GVBl. I/.2021 Nr. 41
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