Bundesinvestitionsprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen"
Mit Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – der sogenannten Istanbul-Konvention - verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung umfassender Maßnahmen.
Mit Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – der sogenannten Istanbul-Konvention - verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung umfassender Maßnahmen.
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Weiterführende Informationen
Mit Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – der sogenannten Istanbul-Konvention - verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung umfassender Maßnahmen. Diese zielen auf die Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, den Ausbau von Schutz und Unterstützungsleistungen für Betroffene und die Gleichstellung der Geschlechter ab. Das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" ist ein wesentlicher Teilbereich des Gesamtprogramms der Bundesregierung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Ziel des Bundesprogramms ist die Erprobung von passgenauen Maßnahmen zur Verbesserung der Erreichbarkeit, Zugänglichkeit und Funktionsfähigkeit von Hilfseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder in kommunalen, regionalen und überregionalen Sozialräumen im Rahmen eines Modellprogramms.
Das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gewährt für den Zeitraum 2020 bis 2023 nach Maßgabe seiner Förderrichtlinie vom 18.02.2020 Zuwendungen für bauliche Maßnahmen im Rahmen von innovativen Konzepten für Einrichtungen, die dem Schutze und der Beratung von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern dienen. Um den regional und landesspezifischen Bedarfen gerecht zu werden, arbeitet der Bund bei der Umsetzung des Bundesinvestitionsprogramms eng mit den Bundesländern zusammen. Die Länder bestimmen auch den konzeptionellen Rahmen der investiven Weiterentwicklung ihrer Frauenschutzinfrastrukturen an Hand von landesspezifischen Zuwendungsvoraussetzungen. Das Land Brandenburg gewährt zudem darüber hinaus Landesfördermittel zur Beteiligung an den Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Bundesprogrammes.
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie in den nachfolgenden Downloads.
Mit Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – der sogenannten Istanbul-Konvention - verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung umfassender Maßnahmen. Diese zielen auf die Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, den Ausbau von Schutz und Unterstützungsleistungen für Betroffene und die Gleichstellung der Geschlechter ab. Das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" ist ein wesentlicher Teilbereich des Gesamtprogramms der Bundesregierung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Ziel des Bundesprogramms ist die Erprobung von passgenauen Maßnahmen zur Verbesserung der Erreichbarkeit, Zugänglichkeit und Funktionsfähigkeit von Hilfseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder in kommunalen, regionalen und überregionalen Sozialräumen im Rahmen eines Modellprogramms.
Das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gewährt für den Zeitraum 2020 bis 2023 nach Maßgabe seiner Förderrichtlinie vom 18.02.2020 Zuwendungen für bauliche Maßnahmen im Rahmen von innovativen Konzepten für Einrichtungen, die dem Schutze und der Beratung von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern dienen. Um den regional und landesspezifischen Bedarfen gerecht zu werden, arbeitet der Bund bei der Umsetzung des Bundesinvestitionsprogramms eng mit den Bundesländern zusammen. Die Länder bestimmen auch den konzeptionellen Rahmen der investiven Weiterentwicklung ihrer Frauenschutzinfrastrukturen an Hand von landesspezifischen Zuwendungsvoraussetzungen. Das Land Brandenburg gewährt zudem darüber hinaus Landesfördermittel zur Beteiligung an den Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Bundesprogrammes.
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