Frauenschutzeinrichtungen

Das Land Brandenburg hat ein landesweites Netz von Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen und Zufluchtswohnungen. Die Frauenschutzeinrichtungen bieten ein qualifiziertes Hilfeangebot. Die Frauen finden dort mit ihren Kindern jederzeit und unabhängig vom Wohnort Aufnahme. Sie werden von Sozialarbeiterinnen oder Sozialpädagoginnen beraten und begleitet und bei der Betreuung der Kinder unterstützt.

Das Land Brandenburg hat ein landesweites Netz von Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen und Zufluchtswohnungen. Die Frauenschutzeinrichtungen bieten ein qualifiziertes Hilfeangebot. Die Frauen finden dort mit ihren Kindern jederzeit und unabhängig vom Wohnort Aufnahme. Sie werden von Sozialarbeiterinnen oder Sozialpädagoginnen beraten und begleitet und bei der Betreuung der Kinder unterstützt.
Weiterführende Informationen
Ein weiteres Aufgabenfeld der Frauenhäuser ist die externe Beratung und Krisenintervention für Frauen, die nicht in ein Frauenhaus gehen wollen. In jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt befindet sich mindestens ein Frauenhaus oder eine Beratungsstelle mit angeschlossener Zufluchtswohnung. Die Einrichtungen werden von Land, Kommunen und Trägern sowie aus Spenden finanziert. Frauenhäuser und ihre Unterstützungsangebote sind Schutzräume zur Gewährung von Unterkunft und Hilfe bei Gewalterfahrung. Die Adressen von Frauenhäusern und Notunterkünften sind aus Sicherheitsgründen geschützt.
Die Frauenhäuser organisieren sich im Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser. Dies stellt auf seinem Internetportal Informationsmaterial zur Verfügung, welches auch in leichter Sprache zugänglich ist.
Das Land Brandenburg hat ein erhebliches Landesinteresse daran, dass die Kommunen die Strukturen von Zufluchts- und Beratungsangeboten in notwendigem Umfang vorhalten können und das flächendeckende Angebot dieser Unterstützungsangebote gegeben ist. Es unterstützt seine Landkreise und kreisfreien Städte daher bei der Erfüllung ihrer kommunalen Aufgaben im Rahmen der Daseinsfürsorge nach § 2 der Brandenburgischen Kommunalverfassung und leistet einen freiwilligen Beitrag zur Förderung von Zufluchts- und Beratungsangeboten für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder. Gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg vom 13. August 2025 werden für diesen Zweck Zuwendungen an die Landkreise und kreisfreien Städte für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 gewährt.
Weiterführende Informationen zur Förderung finden Sie hier:
Ein weiteres Aufgabenfeld der Frauenhäuser ist die externe Beratung und Krisenintervention für Frauen, die nicht in ein Frauenhaus gehen wollen. In jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt befindet sich mindestens ein Frauenhaus oder eine Beratungsstelle mit angeschlossener Zufluchtswohnung. Die Einrichtungen werden von Land, Kommunen und Trägern sowie aus Spenden finanziert. Frauenhäuser und ihre Unterstützungsangebote sind Schutzräume zur Gewährung von Unterkunft und Hilfe bei Gewalterfahrung. Die Adressen von Frauenhäusern und Notunterkünften sind aus Sicherheitsgründen geschützt.
Die Frauenhäuser organisieren sich im Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser. Dies stellt auf seinem Internetportal Informationsmaterial zur Verfügung, welches auch in leichter Sprache zugänglich ist.
Das Land Brandenburg hat ein erhebliches Landesinteresse daran, dass die Kommunen die Strukturen von Zufluchts- und Beratungsangeboten in notwendigem Umfang vorhalten können und das flächendeckende Angebot dieser Unterstützungsangebote gegeben ist. Es unterstützt seine Landkreise und kreisfreien Städte daher bei der Erfüllung ihrer kommunalen Aufgaben im Rahmen der Daseinsfürsorge nach § 2 der Brandenburgischen Kommunalverfassung und leistet einen freiwilligen Beitrag zur Förderung von Zufluchts- und Beratungsangeboten für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder. Gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg vom 13. August 2025 werden für diesen Zweck Zuwendungen an die Landkreise und kreisfreien Städte für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 gewährt.
Weiterführende Informationen zur Förderung finden Sie hier: