Krankenhausstrukturfonds II

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Zum 1. Januar 2016 wurde der Krankenhausstrukturfonds zur Verbesserung der Strukturen in der Krankenhausversorgung errichtet. Diese Förderung diente vor allem dem Abbau von Überkapazitäten, der Konzentration von stationären Versorgungsangeboten und Standorten sowie der Umwandlung von Krankenhäusern in nicht akutstationäre örtliche Versorgungseinrichtungen.

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Zum 1. Januar 2016 wurde der Krankenhausstrukturfonds zur Verbesserung der Strukturen in der Krankenhausversorgung errichtet. Diese Förderung diente vor allem dem Abbau von Überkapazitäten, der Konzentration von stationären Versorgungsangeboten und Standorten sowie der Umwandlung von Krankenhäusern in nicht akutstationäre örtliche Versorgungseinrichtungen.

Antragstellung

Eine Antragstellung beim Bundesamt für Soziale Sicherung durch die Länder/das Land Brandenburg auf Leistungen aus dem Krankenhausstrukturfonds war bis zum 31. Dezember 2025 möglich.

Eine Antragstellung beim Bundesamt für Soziale Sicherung durch die Länder/das Land Brandenburg auf Leistungen aus dem Krankenhausstrukturfonds war bis zum 31. Dezember 2025 möglich.

Gegenstand der Förderung

Vorhaben im Rahmen des Krankenhausstrukturfonds können gefördert werden, wenn:

  • ein Krankenhaus oder Teile von akutstationären Versorgungseinrichtungen eines Krankenhauses dauerhaft geschlossen werden, insbesondere wenn ein Standort, eine unselbständige Betriebsstätte oder eine Fachrichtung eines Krankenhauses geschlossen wird,
  • akutstationäre Versorgungskapazitäten, insbesondere Fachrichtungen mehrerer Krankenhäuser, in wettbewerbsrechtlich zulässiger Weise standortübergreifend konzentriert werden,
  • ein Krankenhaus oder Teile von akutstationären Versorgungseinrichtungen eines Krankenhauses, insbesondere ein Standort, eine unselbständige Betriebsstätte oder eine Fachrichtung, mindestens aber eine Abteilung eines Krankenhauses, umgewandelt werden
  • die Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung informationstechnischer oder kommunikationstechnischer Anlagen, Systeme oder Verfahren oder bauliche Maßnahmen erforderlich sind, um
  • es die Bildung integrierter Notfallstrukturen insbesondere durch bauliche Maßnahmen zum Gegenstand hat oder
  • Ausbildungskapazitäten in mit den Krankenhäusern notwendigerweise verbundenen Ausbildungsstätten geschaffen oder erweitert werden.

Vorhaben im Rahmen des Krankenhausstrukturfonds können gefördert werden, wenn:

  • ein Krankenhaus oder Teile von akutstationären Versorgungseinrichtungen eines Krankenhauses dauerhaft geschlossen werden, insbesondere wenn ein Standort, eine unselbständige Betriebsstätte oder eine Fachrichtung eines Krankenhauses geschlossen wird,
  • akutstationäre Versorgungskapazitäten, insbesondere Fachrichtungen mehrerer Krankenhäuser, in wettbewerbsrechtlich zulässiger Weise standortübergreifend konzentriert werden,
  • ein Krankenhaus oder Teile von akutstationären Versorgungseinrichtungen eines Krankenhauses, insbesondere ein Standort, eine unselbständige Betriebsstätte oder eine Fachrichtung, mindestens aber eine Abteilung eines Krankenhauses, umgewandelt werden
  • die Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung informationstechnischer oder kommunikationstechnischer Anlagen, Systeme oder Verfahren oder bauliche Maßnahmen erforderlich sind, um
  • es die Bildung integrierter Notfallstrukturen insbesondere durch bauliche Maßnahmen zum Gegenstand hat oder
  • Ausbildungskapazitäten in mit den Krankenhäusern notwendigerweise verbundenen Ausbildungsstätten geschaffen oder erweitert werden.