Krankenhausfinanzierung

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Das Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) schafft seit dem Jahr 1972 den gesetzlichen Rahmen zur Finanzierung der Krankenhäuser durch die Bundesländer und die gesetzlichen Krankenkassen. Die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser, die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung und der Beitrag zu sozial tragbaren Pflegesätzen sind die wesentlichen Zielstellungen dieses Gesetzes.

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Das Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) schafft seit dem Jahr 1972 den gesetzlichen Rahmen zur Finanzierung der Krankenhäuser durch die Bundesländer und die gesetzlichen Krankenkassen. Die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser, die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung und der Beitrag zu sozial tragbaren Pflegesätzen sind die wesentlichen Zielstellungen dieses Gesetzes.

Krankenhausinvestitionspauschale

Das Land Brandenburg stellt den derzeit 53 Krankenhäusern und 23 Schulen für Gesundheitsberufe, die mit Krankenhäusern verbunden sind, eine jährliche Investitionspauschale zur Verfügung, die auf der Grundlage des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetztes (BbgKHEG) und der zugehörigen Verordnung zur Festsetzung der Investitionspauschale nach dem Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetz (Krankenhausinvestitionspauschalverordnung – BbgKHEGIPV) berechnet wird. Einen gesetzlichen Anspruch auf Investitionsförderung haben nur Krankenhäuser und Schulen für Gesundheitsberufe, welche im Krankenhausplan des Landes Brandenburg aufgenommen sind. Die Pauschale dient der Finanzierung von Baumaßnahmen und der Anschaffung/Wiederbeschaffung von Anlagegütern. Die Auszahlung erfolgt in 4 Teilbeträgen. 

Der Antrag auf Bewilligung der Investitionspauschale ist bis zum 31. Oktober des Vorjahres zu stellen.

Das LASV ist zuständige Behörde für die Gewährung von Investitionspauschalen nach dem Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetz.

Das Land Brandenburg stellt den derzeit 53 Krankenhäusern und 23 Schulen für Gesundheitsberufe, die mit Krankenhäusern verbunden sind, eine jährliche Investitionspauschale zur Verfügung, die auf der Grundlage des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetztes (BbgKHEG) und der zugehörigen Verordnung zur Festsetzung der Investitionspauschale nach dem Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetz (Krankenhausinvestitionspauschalverordnung – BbgKHEGIPV) berechnet wird. Einen gesetzlichen Anspruch auf Investitionsförderung haben nur Krankenhäuser und Schulen für Gesundheitsberufe, welche im Krankenhausplan des Landes Brandenburg aufgenommen sind. Die Pauschale dient der Finanzierung von Baumaßnahmen und der Anschaffung/Wiederbeschaffung von Anlagegütern. Die Auszahlung erfolgt in 4 Teilbeträgen. 

Der Antrag auf Bewilligung der Investitionspauschale ist bis zum 31. Oktober des Vorjahres zu stellen.

Das LASV ist zuständige Behörde für die Gewährung von Investitionspauschalen nach dem Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetz.

Krankenhausstrukturfonds II

Zum 1. Januar 2016 wurde der Krankenhausstrukturfonds zur Verbesserung der Strukturen in der Krankenhausversorgung errichtet. Diese Förderung diente vor allem dem Abbau von Überkapazitäten, der Konzentration von stationären Versorgungsangeboten und Standorten sowie der Umwandlung von Krankenhäusern in nicht akutstationäre örtliche Versorgungseinrichtungen.

Zum 1. Januar 2016 wurde der Krankenhausstrukturfonds zur Verbesserung der Strukturen in der Krankenhausversorgung errichtet. Diese Förderung diente vor allem dem Abbau von Überkapazitäten, der Konzentration von stationären Versorgungsangeboten und Standorten sowie der Umwandlung von Krankenhäusern in nicht akutstationäre örtliche Versorgungseinrichtungen.

Krankenhauszukunftsfonds

Mit der Einführung des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) wurde die Krankenhausförderung im Rahmen des Krankenhausstrukturfonds ab 1. Januar 2021 um weitere Fördertatbestände erweitert. Gefördert werden Maßnahmen zur Modernisierung der Notfallkapazitäten, Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Krankenhäuser in den Bereichen der internen und sektorübergreifenden Versorgung, Ablauforganisation, Kommunikation, Telemedizin, Robotik, Hightechmedizin und Dokumentation sowie IT- und Cybersicherheit der Krankenhäuser.

Mit der Einführung des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) wurde die Krankenhausförderung im Rahmen des Krankenhausstrukturfonds ab 1. Januar 2021 um weitere Fördertatbestände erweitert. Gefördert werden Maßnahmen zur Modernisierung der Notfallkapazitäten, Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Krankenhäuser in den Bereichen der internen und sektorübergreifenden Versorgung, Ablauforganisation, Kommunikation, Telemedizin, Robotik, Hightechmedizin und Dokumentation sowie IT- und Cybersicherheit der Krankenhäuser.

Krankenhaustransformationsfonds

Eine überwiegende Anzahl der Krankenhäuser in Deutschland schreiben derzeit rote Zahlen. Vor diesem Hintergrund haben Bund und Länder das größte gemeinsame Förderprogramm der Krankenhausgeschichte beschlossen.

Mit dem Transformationsfonds stehen von 2026 bis 2035 bundesweit bis zu 50 Milliarden Euro bereit, um die Krankenhausstrukturen zu modernisieren mit dem Ziel, eine hochwertige, flächendeckende und effiziente Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Rechtsgrundlage bildet das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vom 5. Dezember 2024. Es soll die Behandlungsqualität erhöhen, die wohnortnahe Versorgung sicherstellen, Bürokratie abbauen und die Wirtschaftlichkeit der Krankenhäuser stärken.

Eine überwiegende Anzahl der Krankenhäuser in Deutschland schreiben derzeit rote Zahlen. Vor diesem Hintergrund haben Bund und Länder das größte gemeinsame Förderprogramm der Krankenhausgeschichte beschlossen.

Mit dem Transformationsfonds stehen von 2026 bis 2035 bundesweit bis zu 50 Milliarden Euro bereit, um die Krankenhausstrukturen zu modernisieren mit dem Ziel, eine hochwertige, flächendeckende und effiziente Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Rechtsgrundlage bildet das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vom 5. Dezember 2024. Es soll die Behandlungsqualität erhöhen, die wohnortnahe Versorgung sicherstellen, Bürokratie abbauen und die Wirtschaftlichkeit der Krankenhäuser stärken.

Kontaktmöglichkeiten

Team Krankenhausinvestitionspauschale:

Ansprechpartner:
E-Mail:
investitionspauschale-kh@­lasv.brandenburg.de

Team Krankenhausstrukturfonds:

Ansprechpartner:
E-Mail:
KH-Fonds@­lasv.brandenburg.de

Team Krankenhauszukunftsfonds:

Ansprechpartner:
E-Mail:
KH-Fonds@­lasv.brandenburg.de

Team Krankenhaustransformationsfonds:

Ansprechpartner:
E-Mail:
Transformationsfonds@­lasv.brandenburg.de