Krankenhauszukunftsfonds

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Mit der Einführung des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) wurde die Krankenhausförderung im Rahmen des Krankenhausstrukturfonds ab 1. Januar 2021 um weitere Fördertatbestände erweitert.

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Mit der Einführung des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) wurde die Krankenhausförderung im Rahmen des Krankenhausstrukturfonds ab 1. Januar 2021 um weitere Fördertatbestände erweitert.

Allgemeines

Gefördert werden Maßnahmen zur Modernisierung der Notfallkapazitäten, Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Krankenhäuser in den Bereichen der internen und sektorübergreifenden Versorgung, Ablauforganisation, Kommunikation, Telemedizin, Robotik, Hightechmedizin und Dokumentation sowie IT- und Cybersicherheit der Krankenhäuser.

Eine Antragstellung beim Bundesamt für Soziale Sicherung durch die Länder/das Land Brandenburg auf Leistungen aus dem Zukunftsfonds war bis zum 31. Dezember 2021 möglich.

Gefördert werden Maßnahmen zur Modernisierung der Notfallkapazitäten, Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Krankenhäuser in den Bereichen der internen und sektorübergreifenden Versorgung, Ablauforganisation, Kommunikation, Telemedizin, Robotik, Hightechmedizin und Dokumentation sowie IT- und Cybersicherheit der Krankenhäuser.

Eine Antragstellung beim Bundesamt für Soziale Sicherung durch die Länder/das Land Brandenburg auf Leistungen aus dem Zukunftsfonds war bis zum 31. Dezember 2021 möglich.

Gegenstand der Förderung

Folgende Vorhaben sind förderfähig:

  • die Anpassung der technischen und insbesondere der informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses an den jeweils aktuellen Stand der Technik,
  • die Einrichtung von Patientenportalen für ein digitales Aufnahme-, Entlass- sowie Überleitungsmanagement zu nachgelagerten Leistungserbringern,
  • die Einrichtung einer durchgehenden, strukturierten elektronischen Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen sowie die Einrichtung von Systemen, die eine automatisierte und sprachbasierte Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen unterstützen,
  • die Einrichtung teil- oder vollautomatisierter klinischer Entscheidungsunterstützungssysteme,
  • die Einrichtung eines durchgehenden digitalen Medikationsmanagements zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit,
  • die Einrichtung eines krankenhausinternen digitalen Prozesses zur Anforderung von Leistungen, wettbewerbsrechtlich zulässige technische Anpassungen zur Abstimmung des Leistungsangebots von Krankenhäusern untereinander für die Gewährleistung einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und möglichst spezialisierten stationären Versorgung,
  • die Einführung und Weiterentwicklung eines onlinebasierten Versorgungsnachweissystems für Betten zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und anderen Versorgungsbereichen,
  • die Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung informationstechnischer, kommunikationstechnischer und robotikbasierter Anlagen, Systeme oder Verfahren oder räumlicher Maßnahmen,
  • die Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung informationstechnischer oder kommunikationstechnischer Anlagen, Systeme oder Verfahren, um die nach dem Stand der Technik angemessenen organisatorischen und technischen Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, der Integrität und der Vertraulichkeit der informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse des Krankenhausträgers zu treffen, die für die Funktionsfähigkeit des jeweiligen Krankenhauses und die Sicherheit der verarbeiteten Patienteninformationen maßgeblich sind,
  • Vorhaben zur Anpassung von Patientenzimmern an die besonderen Behandlungserfordernisse im Fall einer Epidemie.

Folgende Vorhaben sind förderfähig:

  • die Anpassung der technischen und insbesondere der informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses an den jeweils aktuellen Stand der Technik,
  • die Einrichtung von Patientenportalen für ein digitales Aufnahme-, Entlass- sowie Überleitungsmanagement zu nachgelagerten Leistungserbringern,
  • die Einrichtung einer durchgehenden, strukturierten elektronischen Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen sowie die Einrichtung von Systemen, die eine automatisierte und sprachbasierte Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen unterstützen,
  • die Einrichtung teil- oder vollautomatisierter klinischer Entscheidungsunterstützungssysteme,
  • die Einrichtung eines durchgehenden digitalen Medikationsmanagements zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit,
  • die Einrichtung eines krankenhausinternen digitalen Prozesses zur Anforderung von Leistungen, wettbewerbsrechtlich zulässige technische Anpassungen zur Abstimmung des Leistungsangebots von Krankenhäusern untereinander für die Gewährleistung einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und möglichst spezialisierten stationären Versorgung,
  • die Einführung und Weiterentwicklung eines onlinebasierten Versorgungsnachweissystems für Betten zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und anderen Versorgungsbereichen,
  • die Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung informationstechnischer, kommunikationstechnischer und robotikbasierter Anlagen, Systeme oder Verfahren oder räumlicher Maßnahmen,
  • die Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung informationstechnischer oder kommunikationstechnischer Anlagen, Systeme oder Verfahren, um die nach dem Stand der Technik angemessenen organisatorischen und technischen Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, der Integrität und der Vertraulichkeit der informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse des Krankenhausträgers zu treffen, die für die Funktionsfähigkeit des jeweiligen Krankenhauses und die Sicherheit der verarbeiteten Patienteninformationen maßgeblich sind,
  • Vorhaben zur Anpassung von Patientenzimmern an die besonderen Behandlungserfordernisse im Fall einer Epidemie.