Pakt für Pflege

Jüngere Frau liest älterer Frau etwas aus einem Buch vor.
© hailey copter | stock.adobe.com

Der Pakt für Pflege ist die Fortführung der Pflegeoffensive des Landes Brandenburg. Die Pflegeoffensive wurde im Herbst 2015 basierend auf den Ergebnissen der Brandenburger Fachkräftestudie Pflege gestartet.

Jüngere Frau liest älterer Frau etwas aus einem Buch vor.
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Der Pakt für Pflege ist die Fortführung der Pflegeoffensive des Landes Brandenburg. Die Pflegeoffensive wurde im Herbst 2015 basierend auf den Ergebnissen der Brandenburger Fachkräftestudie Pflege gestartet.

  • Weiterführende Informationen

    Schwerpunkte sind die Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger, die Unterstützung lokaler Akteure bei der Gestaltung altersgerechter Sozialräume sowie die Verbesserung der Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in der Pflege und qualifikationsgerechter Einsatz der Pflegefachkräfte.

    Ziel aller Maßnahmen ist es, älteren und pflegedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes Leben in ihrem vertrauten Wohnumfeld und qualifizierte gute Pflege zu gewährleisten sowie ihnen gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.

    Schwerpunkte sind die Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger, die Unterstützung lokaler Akteure bei der Gestaltung altersgerechter Sozialräume sowie die Verbesserung der Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in der Pflege und qualifikationsgerechter Einsatz der Pflegefachkräfte.

    Ziel aller Maßnahmen ist es, älteren und pflegedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes Leben in ihrem vertrauten Wohnumfeld und qualifizierte gute Pflege zu gewährleisten sowie ihnen gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.

  • Pflege vor Ort

    Mit dem Förderprogramm "Pflege vor Ort" sollen Maßnahmen der kommunalen Pflegepolitik zur Stärkung der Pflege vor Ort in den Kommunen gefördert werden. Ziel ist die Unterstützung der Pflege in der Häuslichkeit und die Stabilisierung ambulanter Pflege im Land Brandenburg.

    Zum einen können die Landkreise und kreisfreien Städte Fördermittel für folgende Zwecke beantragen:

    • regionale Pflegestrukturplanung
    • Maßnahmen zur Koordinierung und Weiterentwicklung pflegerischer Versorgungsstrukturen
    • Vernetzung von Angebotsstrukturen in der Pflege und angrenzender Versorgungsbereiche
    • Umsetzung von investiven Förderungen in der Pflege (insbesondere im Bereich Tages- und Kurzzeitpflege aus dem Zukunftsinvestitionsfonds-Errichtungsgesetz)
    • Begleitung der Ämter sowie amtsfreien Städte und Gemeinden bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen im Vor- und Umfeld von Pflege nach dem SGB XI.

    Zum anderen werden den Ämtern sowie amtsfreien Städten und Gemeinden Fördermittel für folgende Zwecke zur Verfügung gestellt:

    • Maßnahmen zur Unterstützung eines selbständigen Lebens Pflegebedürftiger und deren Angehöriger
    • Maßnahmen zur Einbindung Pflegebedürftiger in die örtliche Gemeinschaft
    • Maßnahmen um Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern, zu verringern oder zu vermeiden.

    Mit dem Förderprogramm "Pflege vor Ort" sollen Maßnahmen der kommunalen Pflegepolitik zur Stärkung der Pflege vor Ort in den Kommunen gefördert werden. Ziel ist die Unterstützung der Pflege in der Häuslichkeit und die Stabilisierung ambulanter Pflege im Land Brandenburg.

    Zum einen können die Landkreise und kreisfreien Städte Fördermittel für folgende Zwecke beantragen:

    • regionale Pflegestrukturplanung
    • Maßnahmen zur Koordinierung und Weiterentwicklung pflegerischer Versorgungsstrukturen
    • Vernetzung von Angebotsstrukturen in der Pflege und angrenzender Versorgungsbereiche
    • Umsetzung von investiven Förderungen in der Pflege (insbesondere im Bereich Tages- und Kurzzeitpflege aus dem Zukunftsinvestitionsfonds-Errichtungsgesetz)
    • Begleitung der Ämter sowie amtsfreien Städte und Gemeinden bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen im Vor- und Umfeld von Pflege nach dem SGB XI.

    Zum anderen werden den Ämtern sowie amtsfreien Städten und Gemeinden Fördermittel für folgende Zwecke zur Verfügung gestellt:

    • Maßnahmen zur Unterstützung eines selbständigen Lebens Pflegebedürftiger und deren Angehöriger
    • Maßnahmen zur Einbindung Pflegebedürftiger in die örtliche Gemeinschaft
    • Maßnahmen um Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern, zu verringern oder zu vermeiden.

    Anträge können beim Landesamt für Soziales und Versorgung gestellt werden. Die Antragsunterlagen finden Sie hier:

    Anträge können beim Landesamt für Soziales und Versorgung gestellt werden. Die Antragsunterlagen finden Sie hier:

    Im Folgenden finden Sie eine Übersicht von Fragen und Antworten speziell zur Umsetzung der Richtlinie Pflege vor Ort:

    Im Folgenden finden Sie eine Übersicht von Fragen und Antworten speziell zur Umsetzung der Richtlinie Pflege vor Ort:

  • Ausbau Pflegestützpunkte

    Ausbau und Weiterentwicklung von Pflegestützpunkten in den Landkreisen und kreisfreien Städten

    Mit dem Förderprogramm „Ausbau und Weiterentwicklung von Pflegestützpunkten“, wird eine weitere der vier Säulen des „Paktes für Pflege“ ins Leben gerufen. In den Pflegestützpunkten erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine verlässliche, kompetente und vor Ort verfügbare Beratung zur Bewältigung der Anforderungen, die mit einer häuslichen Pflege verbunden sind. Ziel der Förderung ist es, die bereits vorhandenen und gut bewährten Angebote der Pflegestützpunkte auszubauen und weiterzuentwickeln.

    Das Land Brandenburg stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Förderung entsprechender Maßnahmen jährliche Fördermittel von jeweils 100.000 Euro zur Verfügung. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen

    • zur Erprobung, Einführung oder Verbesserung digitaler Angebote,
    • zum Ausbau der Beratungen und Fallbegleitung – auch für mobile Beratung von Pflegebedürftigen in der eigenen Häuslichkeit,
    • zur Erprobung, Einführung oder zum Ausbau von spezialisierten Angeboten für Zielgruppen mit spezifischen Versorgungsbedarfen (z. B. für Menschen mit Demenz),
    • zur Entlastung des vorhandenen Personals (z. B. durch neue Software zur Erleichterung der Beratungs-, Koordinierungs- oder Netzwerktätigkeiten),
    • zur Verbesserung der Datengrundlagen für Beratungs-, Koordinierungs- oder Netzwerktätigkeiten,
    • zur Weiterbildung oder Qualifizierung des Personals,
    • zur Öffentlichkeitsarbeit.

    Nähere Informationen dazu finden Sie in der Richtlinie: Link zur Richtlinie

    Anträge können beim Landesamt für Soziales und Versorgung gestellt werden. Die Antragsunterlagen stellen wir Ihnen auf Anforderung gern zur Verfügung. Wenden Sie sich dazu bitte an die unten genannten Ansprechpartner.

    Ausbau und Weiterentwicklung von Pflegestützpunkten in den Landkreisen und kreisfreien Städten

    Mit dem Förderprogramm „Ausbau und Weiterentwicklung von Pflegestützpunkten“, wird eine weitere der vier Säulen des „Paktes für Pflege“ ins Leben gerufen. In den Pflegestützpunkten erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine verlässliche, kompetente und vor Ort verfügbare Beratung zur Bewältigung der Anforderungen, die mit einer häuslichen Pflege verbunden sind. Ziel der Förderung ist es, die bereits vorhandenen und gut bewährten Angebote der Pflegestützpunkte auszubauen und weiterzuentwickeln.

    Das Land Brandenburg stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Förderung entsprechender Maßnahmen jährliche Fördermittel von jeweils 100.000 Euro zur Verfügung. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen

    • zur Erprobung, Einführung oder Verbesserung digitaler Angebote,
    • zum Ausbau der Beratungen und Fallbegleitung – auch für mobile Beratung von Pflegebedürftigen in der eigenen Häuslichkeit,
    • zur Erprobung, Einführung oder zum Ausbau von spezialisierten Angeboten für Zielgruppen mit spezifischen Versorgungsbedarfen (z. B. für Menschen mit Demenz),
    • zur Entlastung des vorhandenen Personals (z. B. durch neue Software zur Erleichterung der Beratungs-, Koordinierungs- oder Netzwerktätigkeiten),
    • zur Verbesserung der Datengrundlagen für Beratungs-, Koordinierungs- oder Netzwerktätigkeiten,
    • zur Weiterbildung oder Qualifizierung des Personals,
    • zur Öffentlichkeitsarbeit.

    Nähere Informationen dazu finden Sie in der Richtlinie: Link zur Richtlinie

    Anträge können beim Landesamt für Soziales und Versorgung gestellt werden. Die Antragsunterlagen stellen wir Ihnen auf Anforderung gern zur Verfügung. Wenden Sie sich dazu bitte an die unten genannten Ansprechpartner.

  • Ausbau Kurzzeit- und Tagespflege

    Ausbau Kurzzeit- und Tagespflege

    Im Rahmen der Sicherstellung einer pflegerischen Versorgung der Bevölkerung in Brandenburg ist die Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger, die Stabilisierung der häuslichen Pflege und der Erhalt der sozialen Kontakte von großer Bedeutung. Mit der Pflegezukunftsinvestitions-Richtlinie 2021 – 2024 wurde ein weiteres Angebot zur strukturellen Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstruktur geschaffen.

    Einrichtungen der Kurzzeitpflege sowie der Tages- und Nachtpflege bieten eine Stabilisierung der häuslichen Pflege. Sie sollen Pflegepersonen und pflegende Angehörige verlässlich, kurzfristig, wohnortnah und bezahlbar zur Verfügung stehen. Ziel der Förderung ist es, die Angebote auszubauen und weiterzuentwickeln.

    Das Land Brandenburg stellt, unter Berücksichtigung der Bedingungen vor Ort, den Landkreisen und kreisfreien Städten zur gezielten investiven Förderung dieser pflegerischen Angebote jährliche Fördermittel von 5 Mio. Euro zur Verfügung. Bis zum Jahr 2024 sind das insgesamt 20 Mio. Euro. Die Zuwendungen können eingesetzt werden für die Bezuschussung von Investitionsmaßnahmen zur Schaffung neuer zusätzlicher Plätze der Kurzzeit-, der Tages- oder der Nachtpflege. Hierzu gehören Neubau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen. Auch Weiterentwicklungen dieser Angebote, z.B. neue Formen von Tagepflege, stehen im Fokus der Richtlinie.

    Ausbau Kurzzeit- und Tagespflege

    Im Rahmen der Sicherstellung einer pflegerischen Versorgung der Bevölkerung in Brandenburg ist die Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger, die Stabilisierung der häuslichen Pflege und der Erhalt der sozialen Kontakte von großer Bedeutung. Mit der Pflegezukunftsinvestitions-Richtlinie 2021 – 2024 wurde ein weiteres Angebot zur strukturellen Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstruktur geschaffen.

    Einrichtungen der Kurzzeitpflege sowie der Tages- und Nachtpflege bieten eine Stabilisierung der häuslichen Pflege. Sie sollen Pflegepersonen und pflegende Angehörige verlässlich, kurzfristig, wohnortnah und bezahlbar zur Verfügung stehen. Ziel der Förderung ist es, die Angebote auszubauen und weiterzuentwickeln.

    Das Land Brandenburg stellt, unter Berücksichtigung der Bedingungen vor Ort, den Landkreisen und kreisfreien Städten zur gezielten investiven Förderung dieser pflegerischen Angebote jährliche Fördermittel von 5 Mio. Euro zur Verfügung. Bis zum Jahr 2024 sind das insgesamt 20 Mio. Euro. Die Zuwendungen können eingesetzt werden für die Bezuschussung von Investitionsmaßnahmen zur Schaffung neuer zusätzlicher Plätze der Kurzzeit-, der Tages- oder der Nachtpflege. Hierzu gehören Neubau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen. Auch Weiterentwicklungen dieser Angebote, z.B. neue Formen von Tagepflege, stehen im Fokus der Richtlinie.

    Die Landkreise und kreisfreien Städte können Anträge beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) stellen. Die Antragsunterlagen stellen wir Ihnen auf Anforderung gern zur Verfügung. Wenden Sie sich dazu bitte an die unten genannten Ansprechpartnerinnen.

    Die Landkreise und kreisfreien Städte können Anträge beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) stellen. Die Antragsunterlagen stellen wir Ihnen auf Anforderung gern zur Verfügung. Wenden Sie sich dazu bitte an die unten genannten Ansprechpartnerinnen.

  • Fachstelle Altern und Pflege im Quartier

    Die Fachstelle Altern und Pflege im Quartier (FAPIQ) ist die größte Maßnahme des brandenburgischen Paktes für Pflege. Die FAPIQ soll dazu beitragen, die Landkreise und kreisfreie Städte, Initiativen und Akteure vor Ort beim Auf- und Ausbau alternsgerechter und teilhabeorientierter Strukturen zu unterstützen. FAPIQ bietet u.a. Beratung, Begleitung und Qualifizierung an und fördert den Erfahrungsaustausch zu guten Praxis-Beispielen.

    Die Fachstelle hat Standorte in Potsdam, Eberswalde, Neuruppin, Luckenwalde und Lübben.

    Projektträger sind Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V. und die Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e.V. – Selbsthilfe Demenz

    Die Fachstelle Altern und Pflege im Quartier (FAPIQ) ist die größte Maßnahme des brandenburgischen Paktes für Pflege. Die FAPIQ soll dazu beitragen, die Landkreise und kreisfreie Städte, Initiativen und Akteure vor Ort beim Auf- und Ausbau alternsgerechter und teilhabeorientierter Strukturen zu unterstützen. FAPIQ bietet u.a. Beratung, Begleitung und Qualifizierung an und fördert den Erfahrungsaustausch zu guten Praxis-Beispielen.

    Die Fachstelle hat Standorte in Potsdam, Eberswalde, Neuruppin, Luckenwalde und Lübben.

    Projektträger sind Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V. und die Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e.V. – Selbsthilfe Demenz

  • Kompetenzzentrum Demenz für das Land Brandenburg

    Das "Kompetenzzentrum Demenz für das Land Brandenburg" wurde Anfang 2016 gegründet. Das Kompetenzzentrum soll mittelbar dazu beitragen, die Lebenssituation der an den unterschiedlichsten Formen von Demenz erkrankten Menschen und von deren Angehörigen im Land Brandenburg zu verbessern.

    Aufgaben sind die systematische Schulung von Angehörigen dementiell erkrankter Menschen, die Unterstützung beim Ausbau von Selbsthilfestrukturen sowie die fachliche Unterstützung der Akteure der pflegerischen, medizinischen und sozialen Versorgung.

    Zudem soll die Öffentlichkeit über das Thema Demenz besser informiert und aufgeklärt werden, zum Beispiel über das Internet, mit Broschüren und Informationsveranstaltungen.

    Projektträgerin ist die „Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e.V. Selbsthilfe Demenz“

    Das "Kompetenzzentrum Demenz für das Land Brandenburg" wurde Anfang 2016 gegründet. Das Kompetenzzentrum soll mittelbar dazu beitragen, die Lebenssituation der an den unterschiedlichsten Formen von Demenz erkrankten Menschen und von deren Angehörigen im Land Brandenburg zu verbessern.

    Aufgaben sind die systematische Schulung von Angehörigen dementiell erkrankter Menschen, die Unterstützung beim Ausbau von Selbsthilfestrukturen sowie die fachliche Unterstützung der Akteure der pflegerischen, medizinischen und sozialen Versorgung.

    Zudem soll die Öffentlichkeit über das Thema Demenz besser informiert und aufgeklärt werden, zum Beispiel über das Internet, mit Broschüren und Informationsveranstaltungen.

    Projektträgerin ist die „Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e.V. Selbsthilfe Demenz“

  • Innovative Personaleinsatz- und Personalentwicklungskonzepte

    Das im Rahmen des Modellprojektes "Innovative Personaleinsatz- und Personalentwicklungskonzepte" entwickelte Handbuch soll stationäre Pflegeeinrichtungen dabei unterstützen, innovative Personaleinsatz- und Personalentwicklungskonzepte zu erarbeiten. Ziel ist es, den Einsatz von Pflegefachkräften und Pflegehilfskräften in einer Einrichtung effizienter abzustimmen, um damit die Pflegequalität zu stärken, die Attraktivität der Beschäftigung in der Pflege zu erhöhen und Fachkraftressourcen zu erschließen.

    Projektträger waren die BTU Cottbus-Senftenberg und das Institut für Pflege- und Gesundheitswissenschaften.

    Näher Informationen erhalten Sie hier:

    Das im Rahmen des Modellprojektes "Innovative Personaleinsatz- und Personalentwicklungskonzepte" entwickelte Handbuch soll stationäre Pflegeeinrichtungen dabei unterstützen, innovative Personaleinsatz- und Personalentwicklungskonzepte zu erarbeiten. Ziel ist es, den Einsatz von Pflegefachkräften und Pflegehilfskräften in einer Einrichtung effizienter abzustimmen, um damit die Pflegequalität zu stärken, die Attraktivität der Beschäftigung in der Pflege zu erhöhen und Fachkraftressourcen zu erschließen.

    Projektträger waren die BTU Cottbus-Senftenberg und das Institut für Pflege- und Gesundheitswissenschaften.

    Näher Informationen erhalten Sie hier:


Katrin Hanschke

Ansprechpartner:
E-Mail:
Katrin.Hanschke@­lasv.brandenburg.de
Telefon:
+49 355 2893 328
Fax:
+49 331 27548 4566

Liane Hermann

Ansprechpartner:
E-Mail:
Liane.Hermann@­lasv.brandenburg.de
Telefon:
+49 355 2893 179
Fax:
+49 331 27548 4566

Dezernatsleiterin

Ansprechpartner:
Vorname:
Doreen
Nachname:
Zernick
E-Mail:
doreen.zernick@­lasv.brandenburg.de
Telefon:
+49 355 2893 239
Fax:
+49 331 27548 4566