Ausbau Kurzzeit- und Tagespflege
Im Rahmen der Sicherstellung einer pflegerischen Versorgung der Bevölkerung in Brandenburg ist die Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger, die Stabilisierung der häuslichen Pflege und der Erhalt der sozialen Kontakte von großer Bedeutung. Mit der Pflegezukunftsinvestitions-Richtlinie 2021 – 2024 wurde ein weiteres Angebot zur strukturellen Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstruktur geschaffen.
Einrichtungen der Kurzzeitpflege sowie der Tages- und Nachtpflege bieten eine Stabilisierung der häuslichen Pflege. Sie sollen Pflegepersonen und pflegende Angehörige verlässlich, kurzfristig, wohnortnah und bezahlbar zur Verfügung stehen. Ziel der Förderung ist es, die Angebote auszubauen und weiterzuentwickeln.
Das Land Brandenburg stellt, unter Berücksichtigung der Bedingungen vor Ort, den Landkreisen und kreisfreien Städten zur gezielten investiven Förderung dieser pflegerischen Angebote jährliche Fördermittel von 5 Mio. Euro zur Verfügung. Bis zum Jahr 2024 sind das insgesamt 20 Mio. Euro. Die Zuwendungen können eingesetzt werden für die Bezuschussung von Investitionsmaßnahmen zur Schaffung neuer zusätzlicher Plätze der Kurzzeit-, der Tages- oder der Nachtpflege. Hierzu gehören Neubau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen. Auch Weiterentwicklungen dieser Angebote, z.B. neue Formen von Tagepflege, stehen im Fokus der Richtlinie.
Nähere Informationen dazu finden Sie in der Richtlinie: