Finanzielle Leistungen

Hand am Braille-Lesegerät.
© stock.adobe.com

Das Integrationsamt fördert sowohl schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen selbst als auch Arbeitgeber. Dabei ist es wichtig, dass die Leistungen auf die individuellen Bedürfnisse des Arbeitgebers sowie des schwerbehinderten Menschen zugeschnitten sind.

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Das Integrationsamt fördert sowohl schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen selbst als auch Arbeitgeber. Dabei ist es wichtig, dass die Leistungen auf die individuellen Bedürfnisse des Arbeitgebers sowie des schwerbehinderten Menschen zugeschnitten sind.

  • Weiterführende Informationen

    Das Ziel ist es immer, neue Arbeits- und Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderung zu schaffen und bestehende Jobs zu sichern. Die Leistungen des Integrationsamtes sind gegenüber den Leistungen der gesetzlichen Rehabilitationsträger (insbesondere Agentur für Arbeit und gesetzliche Rentenversicherung) nachrangig.

    Bei Fragen zur Antragstellung oder technischen Ausgestaltung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen wenden Sie sich an unsere Ansprechpartnerinnen an den Standorten: Cottbus, Frankfurt und Potsdam.

    Das Ziel ist es immer, neue Arbeits- und Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderung zu schaffen und bestehende Jobs zu sichern. Die Leistungen des Integrationsamtes sind gegenüber den Leistungen der gesetzlichen Rehabilitationsträger (insbesondere Agentur für Arbeit und gesetzliche Rentenversicherung) nachrangig.

    Bei Fragen zur Antragstellung oder technischen Ausgestaltung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen wenden Sie sich an unsere Ansprechpartnerinnen an den Standorten: Cottbus, Frankfurt und Potsdam.

  • Finanzielle Förderungen für Arbeitgeber (Einzelarbeitsplätze)

    Das Integrationsamt kann Arbeitgebern zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verschiedene Arten von Zuschüssen zahlen:

    • Zuschüsse zu Investitionskosten für einen neuen Arbeitsplatz (Antragsformular § 15)
    • Zuschüsse zu Investitionskosten für einen Ersatzarbeitsplatz (Antragsformular § 15)
    • Zuschüsse für Anschaffungen/Maßnahmen, die behinderungsbedingt notwendig sind (Antragsformular § 26)
    • Finanzielle Förderung, wenn schwerbehinderte Beschäftigte besonders viel Unterstützung brauchen oder deutliche Leistungseinschränkungen haben (Antragsformular § 27)
    • Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung (Antragsformular § 26 a,b)
    • Landes-Förderprogramm "Inklusive Ausbildung und Arbeit im Betrieb" (hier zur Schaffung von Ausbildungsplätzen – Antragsformular LFP Art. 1)
    • Landesförderprogramm Inklusive Ausbildung und Arbeit im Betrieb (hier zur Förderung des Übergangs aus einer Werkstatt für behinderte Menschen bzw. der Vermeidung einer Werkstattbeschäftigung – Antragsformular LFP Art. 2)
    • Kooperationsvereinbarung zur gemeinsamen Umsetzung des Landesförderprogrammes "INKLUSIVE AUSBILDUNG und ARBEIT im Betrieb" und des Bundesprogrammes "Inklusionsinitiative II - Alle im Betrieb" (August 2017)

    Die Dokumente finden Sie in den Publikationen unter nachfolgendem Link:

    Das Integrationsamt kann Arbeitgebern zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verschiedene Arten von Zuschüssen zahlen:

    • Zuschüsse zu Investitionskosten für einen neuen Arbeitsplatz (Antragsformular § 15)
    • Zuschüsse zu Investitionskosten für einen Ersatzarbeitsplatz (Antragsformular § 15)
    • Zuschüsse für Anschaffungen/Maßnahmen, die behinderungsbedingt notwendig sind (Antragsformular § 26)
    • Finanzielle Förderung, wenn schwerbehinderte Beschäftigte besonders viel Unterstützung brauchen oder deutliche Leistungseinschränkungen haben (Antragsformular § 27)
    • Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung (Antragsformular § 26 a,b)
    • Landes-Förderprogramm "Inklusive Ausbildung und Arbeit im Betrieb" (hier zur Schaffung von Ausbildungsplätzen – Antragsformular LFP Art. 1)
    • Landesförderprogramm Inklusive Ausbildung und Arbeit im Betrieb (hier zur Förderung des Übergangs aus einer Werkstatt für behinderte Menschen bzw. der Vermeidung einer Werkstattbeschäftigung – Antragsformular LFP Art. 2)
    • Kooperationsvereinbarung zur gemeinsamen Umsetzung des Landesförderprogrammes "INKLUSIVE AUSBILDUNG und ARBEIT im Betrieb" und des Bundesprogrammes "Inklusionsinitiative II - Alle im Betrieb" (August 2017)

    Die Dokumente finden Sie in den Publikationen unter nachfolgendem Link:


  • Finanzielle Förderungen für Arbeitnehmer (Einzelarbeitsplätze)

    • Leistungen für eine notwendige Arbeitsassistenz (Antragsformular § 17),
    • Leistungen für technische Arbeitshilfen (Antragsformular § 19),
    • Leistungen zum Erreichen des Arbeitsplatzes als Kraftfahrzeughilfe (Antragsformular § 20),
    • Leistungen zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz (Antragsformular § 21),
    • Leistungen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung (Antragsformular § 22),
    • Leistungen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten (Antragsformular § 24),
    • Leistungen in besonderen Lebenslagen (Antragsformular § 25)
    • Berufsbegleitung in der Unterstützten Beschäftigung (Antragsformular § 55 Abs. 3 SGB IX)

    Die Dokumente finden Sie in den Publikationen unter nachfolgendem Link:

    • Leistungen für eine notwendige Arbeitsassistenz (Antragsformular § 17),
    • Leistungen für technische Arbeitshilfen (Antragsformular § 19),
    • Leistungen zum Erreichen des Arbeitsplatzes als Kraftfahrzeughilfe (Antragsformular § 20),
    • Leistungen zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz (Antragsformular § 21),
    • Leistungen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung (Antragsformular § 22),
    • Leistungen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten (Antragsformular § 24),
    • Leistungen in besonderen Lebenslagen (Antragsformular § 25)
    • Berufsbegleitung in der Unterstützten Beschäftigung (Antragsformular § 55 Abs. 3 SGB IX)

    Die Dokumente finden Sie in den Publikationen unter nachfolgendem Link:


  • Kontaktmöglichkeit

    Ansprechpartner:
    Vorname:
    Mario
    Nachname:
    Rönisch
    Position:
    Teamkoordinator Cottbus
    E-Mail:
    mario.roenisch@­lasv.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 355 2893 377
    Ansprechpartner:
    Vorname:
    Regina
    Nachname:
    Unger
    Position:
    Teamkoordinatorin Frankfurt (Oder)
    E-Mail:
    Regina.Unger@­LASV.Brandenburg.de
    Telefon:
    +49 335 5582 456
    Ansprechpartner:
    Vorname:
    Kai
    Nachname:
    Arlt
    Position:
    Teamkoordinator Potsdam
    E-Mail:
    Kai.Arlt@­lasv.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 331 2761 222
    Fax:
    +49 331 2761 499