Aufsicht für unterstützende Wohnformen
Die Aufsicht für unterstützende Wohnformen (ehemals Heimaufsicht) ist zuständig für unterstützende Wohnformen, in denen volljährige Menschen mit Pflegebedürftigkeit und/oder Behinderung leben. Unser Anliegen und gesetzlicher Auftrag ist es, die Interessen und Bedürfnisse pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen zu schützen, so dass sie in Würde und mit Lebensqualität in stationären Einrichtungen und sonstigen Wohnformen leben und wohnen können.