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Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV)
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Themenübersicht

Männlicher Pfleger mit älterer Person freundlich und sitzend.
© Pixel-Shot | stock.adobe.com

Aufsicht für unterstützende Wohnformen

Die Aufsicht für unterstützende Wohnformen (ehemals Heimaufsicht) ist zuständig für unterstützende Wohnformen, in denen volljährige Menschen mit Pflegebedürftigkeit und/oder Behinderung leben. Unser Anliegen und gesetzlicher Auftrag ist es, die Interessen und Bedürfnisse pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen zu schützen, so dass sie in Würde und mit Lebensqualität in stationären Einrichtungen und sonstigen Wohnformen leben und wohnen können.

Junge Frau in medizinischer Kleidung im Krankenhaus-Umfeld.
© stock.adobe.com

Pflegefonds: Finanzierung

Durch das neue Pflegeberufegesetz (PflBG) wurden die bisher getrennt geregelten Pflegeausbildungen für die Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege zu einer hochwertigen Pflegeausbildung zusammengelegt.


Wippe mit 2 Spielfiguren und in der Mitte ein Haus. Im Hintergrund eine männliche Hand zur Schlichtung.
© stock.adobe.com

Pflegefonds: Schiedsstelle

Die Schiedsstelle nach § 36 PflBG ist organisatorisch dem für Soziales zuständigen Ministerium des Landes Brandenburg zugeordnet. Die laufenden Geschäfte werden von der Geschäftsstelle der Schiedsstelle nach § 36 PflBG beim Landesamt für Soziales und Versorgung geführt.

Aufgeklappter Laptop mit dem Wort "Barrierefreiheit" auf dem Bidschirm.
© MQ-Illustrations | stock.adobe.com

Überwachungsstelle Barrierefreies Internet

Unser Ziel ist es, Menschen mit Beeinträchtigungen die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben im Sinne der UN-BRK zu ermöglichen.


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