Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten
Die Ausbildung zu Pharmazeutisch-technischen Assistentinnen bzw. Assistenten (PTA) befähigt zur Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln, zur Abgabe von Medizinprodukten, zur Durchführung von Untersuchungen sowie zum Führen von Informations- und Beratungsgesprächen unter Aufsicht einer Apothekerin bzw. eines Apothekers. Damit tragen die PTA zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung und zur Patientensicherheit bei.
Die Ausbildung zu Pharmazeutisch-technischen Assistentinnen bzw. Assistenten (PTA) befähigt zur Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln, zur Abgabe von Medizinprodukten, zur Durchführung von Untersuchungen sowie zum Führen von Informations- und Beratungsgesprächen unter Aufsicht einer Apothekerin bzw. eines Apothekers. Damit tragen die PTA zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung und zur Patientensicherheit bei.
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Weiterführende Informationen
Aufgrund des demografischen Wandels sowie des zunehmenden allgemeinen Fachkräftemangels besteht ein erhebliches Landesinteresse, zumindest annähernd den Ersatzbedarf an entsprechend qualifizierten Fachkräften in Brandenburger Apotheken zu sichern. Ziel der Förderung ist es, jährlich bis zu 24 geeignete Personen durch die Ausbildung gemäß den berufsrechtlichen Vorgaben zu pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten zu qualifizieren.
Aufgrund des demografischen Wandels sowie des zunehmenden allgemeinen Fachkräftemangels besteht ein erhebliches Landesinteresse, zumindest annähernd den Ersatzbedarf an entsprechend qualifizierten Fachkräften in Brandenburger Apotheken zu sichern. Ziel der Förderung ist es, jährlich bis zu 24 geeignete Personen durch die Ausbildung gemäß den berufsrechtlichen Vorgaben zu pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten zu qualifizieren.
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Verweise
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Anträge/Formulare