Eingliederungshilfe/Sozialhilfe

Überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe/Sozialhilfe, Umsetzung Bundesteilhabegesetz
Wir gewährleisten umfassende Beratung und Unterstützung der örtlichen Träger der Eingliederungshilfe/Sozialhilfe, um personenzentrierte Teilhabeleistungen und inklusive Angebote für behinderte Menschen im Land Brandenburg sicherzustellen und weiter zu entwickeln.

Überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe/Sozialhilfe, Umsetzung Bundesteilhabegesetz
Wir gewährleisten umfassende Beratung und Unterstützung der örtlichen Träger der Eingliederungshilfe/Sozialhilfe, um personenzentrierte Teilhabeleistungen und inklusive Angebote für behinderte Menschen im Land Brandenburg sicherzustellen und weiter zu entwickeln.
Weiterführende Informationen
Wenn Sie eine Frage zu einem konkreten Einzelfall oder zur Beantragung einer Eingliederungs- oder Sozialhilfeleistung haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter*innen des zuständigen Sozialamtes in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Wenn Sie eine Frage zu einem konkreten Einzelfall oder zur Beantragung einer Eingliederungs- oder Sozialhilfeleistung haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter*innen des zuständigen Sozialamtes in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe
Aufgaben gem. Ausführungsgesetz SGB IX:
- Mitwirkung beim Abschluss von Rahmenvereinbarungen
- Fachlich-konzeptionelle Beratung der örtlichen Träger der Eingliederungshilfe
- Empfehlende Rundschreiben zur einheitlichen Rechtsanwendung
- Weiterentwicklung des Bedarfsermittlungsinstrumentes und des Gesamtplanverfahrens
- Fachliche Einschätzung von Einzelfällen
- Prüfung der fachlichen Anforderungen an andere Leistungsanbieter
- Zielvereinbarungen und Modellvorhaben
- Organisation und Durchführung von Fortbildungen
- Geschäftsstelle/Mitgliedschaft Brandenburger Steuerungskreis
- Geschäftsstelle/Mitgliedschaft Brandenburger Kommission
- Geschäftsstelle der Schiedsstelle § 133 SGB IX
Aufgaben gem. Ausführungsgesetz SGB IX:
- Mitwirkung beim Abschluss von Rahmenvereinbarungen
- Fachlich-konzeptionelle Beratung der örtlichen Träger der Eingliederungshilfe
- Empfehlende Rundschreiben zur einheitlichen Rechtsanwendung
- Weiterentwicklung des Bedarfsermittlungsinstrumentes und des Gesamtplanverfahrens
- Fachliche Einschätzung von Einzelfällen
- Prüfung der fachlichen Anforderungen an andere Leistungsanbieter
- Zielvereinbarungen und Modellvorhaben
- Organisation und Durchführung von Fortbildungen
- Geschäftsstelle/Mitgliedschaft Brandenburger Steuerungskreis
- Geschäftsstelle/Mitgliedschaft Brandenburger Kommission
- Geschäftsstelle der Schiedsstelle § 133 SGB IX
Überörtlicher Träger der Sozialhilfe
Aufgaben gem. Ausführungsgesetz SGB XII, z. B:
- Unterstützung der örtlichen Träger der Sozialhilfe bei den Aufgaben der Hilfe zur Pflege (§§ 61-66 SGB XII) , Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 ff. SGB XII) und Blindenhilfe (§ 72 SGB XII)
- Geschäftsstelle/Mitgliedschaft Brandenburger Kommission
- Anerkennung von sozialhilfeergänzenden und -ersetzenden Leistungen sowie Modellvorhaben gemäß § 10 Abs. 3 AG-SGB XII
Aufgaben gem. Ausführungsgesetz SGB XII, z. B:
- Unterstützung der örtlichen Träger der Sozialhilfe bei den Aufgaben der Hilfe zur Pflege (§§ 61-66 SGB XII) , Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 ff. SGB XII) und Blindenhilfe (§ 72 SGB XII)
- Geschäftsstelle/Mitgliedschaft Brandenburger Kommission
- Anerkennung von sozialhilfeergänzenden und -ersetzenden Leistungen sowie Modellvorhaben gemäß § 10 Abs. 3 AG-SGB XII
Weitere Aufgaben
- Sozialhilfe für Deutsche im Ausland § 24 SGB XII
- Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Eingliederungs- und Sozialhilfeträger
- Zuständige Stelle für die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen (gFAB)
- Geschäftsstelle der Schiedsstelle § 81 SGB XII
- Einvernehmenserteilung im Rahmen Anerkennungsverfahren Werkstätten für behinderte Menschen (§ 225 SGB IX)
- Sozialhilfe für Deutsche im Ausland § 24 SGB XII
- Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Eingliederungs- und Sozialhilfeträger
- Zuständige Stelle für die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen (gFAB)
- Geschäftsstelle der Schiedsstelle § 81 SGB XII
- Einvernehmenserteilung im Rahmen Anerkennungsverfahren Werkstätten für behinderte Menschen (§ 225 SGB IX)