Eingliederungshilfe/Sozialhilfe
Überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe/Sozialhilfe, Umsetzung Bundesteilhabegesetz
Wir gewährleisten umfassende Beratung und Unterstützung der örtlichen Träger der Eingliederungshilfe/Sozialhilfe, um personenzentrierte Teilhabeleistungen und inklusive Angebote für behinderte Menschen im Land Brandenburg sicherzustellen und weiter zu entwickeln.
Überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe/Sozialhilfe, Umsetzung Bundesteilhabegesetz
Wir gewährleisten umfassende Beratung und Unterstützung der örtlichen Träger der Eingliederungshilfe/Sozialhilfe, um personenzentrierte Teilhabeleistungen und inklusive Angebote für behinderte Menschen im Land Brandenburg sicherzustellen und weiter zu entwickeln.
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Weiterführende Informationen
Wenn Sie eine Frage zu einem konkreten Einzelfall oder zur Beantragung einer Eingliederungs- oder Sozialhilfeleistung haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter*innen des zuständigen Sozialamtes in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Wenn Sie eine Frage zu einem konkreten Einzelfall oder zur Beantragung einer Eingliederungs- oder Sozialhilfeleistung haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter*innen des zuständigen Sozialamtes in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
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Überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe
Aufgaben gem. Ausführungsgesetz SGB IX:
- Mitwirkung beim Abschluss von Rahmenvereinbarungen
- Fachlich-konzeptionelle Beratung der örtlichen Träger der Eingliederungshilfe
- Empfehlende Rundschreiben zur einheitlichen Rechtsanwendung
- Weiterentwicklung des Bedarfsermittlungsinstrumentes und des Gesamtplanverfahrens
- Fachliche Einschätzung von Einzelfällen
- Prüfung der fachlichen Anforderungen an andere Leistungsanbieter
- Zielvereinbarungen und Modellvorhaben
- Organisation und Durchführung von Fortbildungen
- Geschäftsstelle/Mitgliedschaft Brandenburger Steuerungskreis
- Geschäftsstelle/Mitgliedschaft Brandenburger Kommission
- Geschäftsstelle der Schiedsstelle § 133 SGB IX
Aufgaben gem. Ausführungsgesetz SGB IX:
- Mitwirkung beim Abschluss von Rahmenvereinbarungen
- Fachlich-konzeptionelle Beratung der örtlichen Träger der Eingliederungshilfe
- Empfehlende Rundschreiben zur einheitlichen Rechtsanwendung
- Weiterentwicklung des Bedarfsermittlungsinstrumentes und des Gesamtplanverfahrens
- Fachliche Einschätzung von Einzelfällen
- Prüfung der fachlichen Anforderungen an andere Leistungsanbieter
- Zielvereinbarungen und Modellvorhaben
- Organisation und Durchführung von Fortbildungen
- Geschäftsstelle/Mitgliedschaft Brandenburger Steuerungskreis
- Geschäftsstelle/Mitgliedschaft Brandenburger Kommission
- Geschäftsstelle der Schiedsstelle § 133 SGB IX
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Überörtlicher Träger der Sozialhilfe
Aufgaben gem. Ausführungsgesetz SGB XII, z. B:
- Unterstützung der örtlichen Träger der Sozialhilfe bei den Aufgaben der Hilfe zur Pflege (§§ 61-66 SGB XII) , Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 ff. SGB XII) und Blindenhilfe (§ 72 SGB XII)
- Geschäftsstelle/Mitgliedschaft Brandenburger Kommission
- Anerkennung von sozialhilfeergänzenden und -ersetzenden Leistungen sowie Modellvorhaben gemäß § 10 Abs. 3 AG-SGB XII
Aufgaben gem. Ausführungsgesetz SGB XII, z. B:
- Unterstützung der örtlichen Träger der Sozialhilfe bei den Aufgaben der Hilfe zur Pflege (§§ 61-66 SGB XII) , Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 ff. SGB XII) und Blindenhilfe (§ 72 SGB XII)
- Geschäftsstelle/Mitgliedschaft Brandenburger Kommission
- Anerkennung von sozialhilfeergänzenden und -ersetzenden Leistungen sowie Modellvorhaben gemäß § 10 Abs. 3 AG-SGB XII
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Weitere Aufgaben
- Sozialhilfe für Deutsche im Ausland § 24 SGB XII
- Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Eingliederungs- und Sozialhilfeträger
- Zuständige Stelle für die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen (gFAB)
- Geschäftsstelle der Schiedsstelle § 81 SGB XII
- Einvernehmenserteilung im Rahmen Anerkennungsverfahren Werkstätten für behinderte Menschen (§ 225 SGB IX)
- Sozialhilfe für Deutsche im Ausland § 24 SGB XII
- Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Eingliederungs- und Sozialhilfeträger
- Zuständige Stelle für die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen (gFAB)
- Geschäftsstelle der Schiedsstelle § 81 SGB XII
- Einvernehmenserteilung im Rahmen Anerkennungsverfahren Werkstätten für behinderte Menschen (§ 225 SGB IX)