ITP Brandenburg

Jeweils eine Hand reicht links und rechts im Bild ein einzelnes Puzzlestück ins Bild.
© stock.adobe.com

Der Integrierte Teil­habe­plan - Das neue Bedarfsermittlungsinstrument der Eingliederungshilfe in Brandenburg.

Jeweils eine Hand reicht links und rechts im Bild ein einzelnes Puzzlestück ins Bild.
© stock.adobe.com

Der Integrierte Teil­habe­plan - Das neue Bedarfsermittlungsinstrument der Eingliederungshilfe in Brandenburg.

  • Einführung ITP Brandenburg

    Der ITP Brandenburg wurde als neues Instrument der Bedarfsermittlung für Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 102 SGB IX ab 01.01.2019 schrittweise eingeführt.

    Die regelhafte landesweite Einführung des Instrumentes für alle leistungsberechtigten Personen der Eingliederungshilfe (ausgeschlossen Leistungen der Frühförderung und Früherkennung) erfolgte zum 1. Januar 2020. Für die rechtsverbindliche Einführung des Instrumentes in allen Anwendungsbereichen ab dem 1. Januar 2020 nach § 118 SGB IX hat das Land von der Ermächtigungsgrundlage nach § 118 Abs. 2 SGB IX Gebrauch gemacht und die Brandenburgische Verordnung über das Instrument zur Bedarfsermittlung nach § 118 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (BbgBedarfV) am 07.05.2020 erlassen.

    Der ITP Brandenburg wurde als neues Instrument der Bedarfsermittlung für Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 102 SGB IX ab 01.01.2019 schrittweise eingeführt.

    Die regelhafte landesweite Einführung des Instrumentes für alle leistungsberechtigten Personen der Eingliederungshilfe (ausgeschlossen Leistungen der Frühförderung und Früherkennung) erfolgte zum 1. Januar 2020. Für die rechtsverbindliche Einführung des Instrumentes in allen Anwendungsbereichen ab dem 1. Januar 2020 nach § 118 SGB IX hat das Land von der Ermächtigungsgrundlage nach § 118 Abs. 2 SGB IX Gebrauch gemacht und die Brandenburgische Verordnung über das Instrument zur Bedarfsermittlung nach § 118 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (BbgBedarfV) am 07.05.2020 erlassen.

  • Integrierter Teilhabeplan - Was heißt das?

    Der ITP ist:

    • ein Instrument zur gemeinsamen Einschätzung der Situation, dass im Gespräch mit den betroffenen Menschen (bzw. mit Vertrauensperson und/oder gesetzlichen Vertreter) und ggf. weiteren Unterstützungskreis angewendet wird,
    • ist Dokumentationsgrundlage für einen Abstimmungsprozess
    • kein Gesamtplan und kein Kostenbescheid sondern nur die Grundlage dafür
    • erzwingt die Kommunikation aller Beteiligten - prozesshafte Gestaltung
    • integriert heißt: alle sind beteiligt und alles was für die Person wichtig ist, wird im Plan berücksichtigt - wirkungs- und nicht ergebnisorientiert

    Übereistimmend mit dem SGB IX dokumentiert der ITP die Einschätzung von Beeinträchtigungen, Ressourcen und Umfeldbezüge auf ICF-Basis, legt die Planung eines ggf. arbeitsteiligen Vorgehens fest und schätzt den Aufwand ein.

    Der ITP erfüllt die Voraussetzungen des BTHG:

    • Personenzentrierung
    • funktionsbezogene und individuelle Bedarfsermittlung
    • Unabhängigkeit von Leistungs- und Vergütungsformen (Wegfall von Unterscheidung ambulant-stationär)
    • Beteiligung des Menschen mit Behinderung
    • Zielorientierung
    • Teilhabebezug und ICF-Orientierung
    • Berücksichtigung von Selbsthilfe und Sozialraum

    Der ITP ist:

    • ein Instrument zur gemeinsamen Einschätzung der Situation, dass im Gespräch mit den betroffenen Menschen (bzw. mit Vertrauensperson und/oder gesetzlichen Vertreter) und ggf. weiteren Unterstützungskreis angewendet wird,
    • ist Dokumentationsgrundlage für einen Abstimmungsprozess
    • kein Gesamtplan und kein Kostenbescheid sondern nur die Grundlage dafür
    • erzwingt die Kommunikation aller Beteiligten - prozesshafte Gestaltung
    • integriert heißt: alle sind beteiligt und alles was für die Person wichtig ist, wird im Plan berücksichtigt - wirkungs- und nicht ergebnisorientiert

    Übereistimmend mit dem SGB IX dokumentiert der ITP die Einschätzung von Beeinträchtigungen, Ressourcen und Umfeldbezüge auf ICF-Basis, legt die Planung eines ggf. arbeitsteiligen Vorgehens fest und schätzt den Aufwand ein.

    Der ITP erfüllt die Voraussetzungen des BTHG:

    • Personenzentrierung
    • funktionsbezogene und individuelle Bedarfsermittlung
    • Unabhängigkeit von Leistungs- und Vergütungsformen (Wegfall von Unterscheidung ambulant-stationär)
    • Beteiligung des Menschen mit Behinderung
    • Zielorientierung
    • Teilhabebezug und ICF-Orientierung
    • Berücksichtigung von Selbsthilfe und Sozialraum
  • Kernprozess des ITP

    • ausgehend von den Wünschen/Zielen der Person und ihrer aktuellen Lebenssituation werden Teilhabeziele mit entsprechenden Indikatoren abgestimmt
    • Planung des Vorgehens unter Berücksichtigung der Fähigkeiten und Beeinträchtigungen, Berücksichtigung der Hilfen im Umfeld und Abstimmung der Art der Leistungen
    • Bündelung und Vereinbarung des Vorgehens in konkrete abgestimmte Maßnahmen, Festlegung des Leistungserbringers, des zeitlichen Umfangs und Höhe des Aufwandes
    • ausgehend von den Wünschen/Zielen der Person und ihrer aktuellen Lebenssituation werden Teilhabeziele mit entsprechenden Indikatoren abgestimmt
    • Planung des Vorgehens unter Berücksichtigung der Fähigkeiten und Beeinträchtigungen, Berücksichtigung der Hilfen im Umfeld und Abstimmung der Art der Leistungen
    • Bündelung und Vereinbarung des Vorgehens in konkrete abgestimmte Maßnahmen, Festlegung des Leistungserbringers, des zeitlichen Umfangs und Höhe des Aufwandes
  • Formulare ITP Brandenburg

    Die Formulare zum ITP Brandenburg können nach erfolgreicher Registrierung unter https://dialog.brandenburg.de/ heruntergeladen, oder bei den aufgeführten Ansprechpartnern angefragt werden.

    Die Formulare zum ITP Brandenburg können nach erfolgreicher Registrierung unter https://dialog.brandenburg.de/ heruntergeladen, oder bei den aufgeführten Ansprechpartnern angefragt werden.


Stefanie Maziul

Ansprechpartner:
E-Mail:
Stefanie.Maziul@­lasv.brandenburg.de
Telefon:
+49 355 2893 281
Fax:
+49 331 27548 4533

Yvonne Füssel

Ansprechpartner:
E-Mail:
Yvonne.Fuessel@­lasv.brandenburg.de
Telefon:
+49 355 2893 279
Fax:
+49 331 27548 4533