Geprüfte Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung
Das Landesamt für Soziales und Versorgung ist Zuständige Stelle für die Durchführung der Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“. Dabei handelt es sich um eine berufliche Weiterbildung nach bundesweit einheitlichen Regelungen.
Eine Teilnahme an einem Lehrgang ist für die Zulassung zur Prüfung nicht verpflichtend.
Das Landesamt für Soziales und Versorgung ist Zuständige Stelle für die Durchführung der Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“. Dabei handelt es sich um eine berufliche Weiterbildung nach bundesweit einheitlichen Regelungen.
Eine Teilnahme an einem Lehrgang ist für die Zulassung zur Prüfung nicht verpflichtend.
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Aufgaben und Tätigkeiten der Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
Die Fachkräfte betreuen und fördern Menschen mit Behinderung im beruflichen sowie im außerberuflichen Bereich, mit dem Ziel die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit der behinderter Menschen zu erhalten und zu entwickeln. Zudem unterstützen sie diese bei der Persönlichkeitsentwicklung. Darüber hinaus soll den behinderten Menschen die Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden.
Den unterschiedlichen Einschränkungen und Neigungen der behinderten Menschen haben die Fachkräfte Rechnung zu tragen. Aufgaben liegen daher u.a. in der Beurteilung von Kompetenzen, Förder- und Entwicklungsbedarfen, in der Erarbeitung von Bildungs- und Teilhabeplänen und im entsprechenden Einsatz der behinderten Menschen und – sofern notwendig – der Anpassung der Arbeitsplätze. Darüber hinaus dokumentieren sie Entwicklungsschritte, fördern Gruppenprozesse, beobachten das Arbeits- und Sozialverhalten sowie die Arbeitsleistung und passen ihre Maßnahmen entsprechend an. Nicht zuletzt liegt der Fokus auf der Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Die Fachkräfte betreuen und fördern Menschen mit Behinderung im beruflichen sowie im außerberuflichen Bereich, mit dem Ziel die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit der behinderter Menschen zu erhalten und zu entwickeln. Zudem unterstützen sie diese bei der Persönlichkeitsentwicklung. Darüber hinaus soll den behinderten Menschen die Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden.
Den unterschiedlichen Einschränkungen und Neigungen der behinderten Menschen haben die Fachkräfte Rechnung zu tragen. Aufgaben liegen daher u.a. in der Beurteilung von Kompetenzen, Förder- und Entwicklungsbedarfen, in der Erarbeitung von Bildungs- und Teilhabeplänen und im entsprechenden Einsatz der behinderten Menschen und – sofern notwendig – der Anpassung der Arbeitsplätze. Darüber hinaus dokumentieren sie Entwicklungsschritte, fördern Gruppenprozesse, beobachten das Arbeits- und Sozialverhalten sowie die Arbeitsleistung und passen ihre Maßnahmen entsprechend an. Nicht zuletzt liegt der Fokus auf der Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
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Weitere Aufgaben
- zuständigen Behörde für die Berufung der Mitglieder des Berufsbildungsausschusses (BBA) bzgl. gFAB
(LASV ist vom MASGF als zuständige Behörde nach § 2 der VO über die Bestimmung der zu-ständigen Stelle für die Durchführung der Prüfung zum anerkannten Abschluss gFAB für die Berufung der Mitglieder des BBA) - zuständig für die Errichtung von Prüfungsausschüsse
- zuständigen Behörde für die Berufung der Mitglieder des Berufsbildungsausschusses (BBA) bzgl. gFAB
(LASV ist vom MASGF als zuständige Behörde nach § 2 der VO über die Bestimmung der zu-ständigen Stelle für die Durchführung der Prüfung zum anerkannten Abschluss gFAB für die Berufung der Mitglieder des BBA) - zuständig für die Errichtung von Prüfungsausschüsse
- zuständigen Behörde für die Berufung der Mitglieder des Berufsbildungsausschusses (BBA) bzgl. gFAB