Förderprogramm Green Care and Rehab

Die Energiekrise hat auch Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nach § 111 SGB V wirtschaftlich stark unter Druck gesetzt. Durch eine Abkehr von fossilen Brennstoffen und eine verstärkte Investition in energiesparende oder energieeffiziente Lösungen können Kosten zukünftig minimiert werden.

Die Energiekrise hat auch Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nach § 111 SGB V wirtschaftlich stark unter Druck gesetzt. Durch eine Abkehr von fossilen Brennstoffen und eine verstärkte Investition in energiesparende oder energieeffiziente Lösungen können Kosten zukünftig minimiert werden.
Weiterführende Informationen
Mit dem Förderprogramm „Green Care and Rehab“ aus dem Brandenburg-Paket gewährt das Land Brandenburg Zuwendungen an Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen nach § 111 SGB V um Kosten zukünftig zu minimieren und damit die Folgen der Energiekrise abzumildern.
Mit dem Förderprogramm „Green Care and Rehab“ aus dem Brandenburg-Paket gewährt das Land Brandenburg Zuwendungen an Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen nach § 111 SGB V um Kosten zukünftig zu minimieren und damit die Folgen der Energiekrise abzumildern.
Antragsberechtigte
Träger von Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen nach § 111 SGB V im Land Brandenburg
Träger von Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen nach § 111 SGB V im Land Brandenburg
Gegenstand der Soforthilfe
- Gemäß Nr. 3.1 a) Investitionen an Gebäuden, Gebäudekomplexen oder Grundstücken
- Gemäß Nr. 3.1 b) Investitionen für weitere Maßnahmen
- Gemäß Nr. 3.1 c) Kosten für Beratung, Schulung und Fortbildung von Personal
Näheres entnehmen Sie bitte den Hinweisen zur Antragstellung.
- Gemäß Nr. 3.1 a) Investitionen an Gebäuden, Gebäudekomplexen oder Grundstücken
- Gemäß Nr. 3.1 b) Investitionen für weitere Maßnahmen
- Gemäß Nr. 3.1 c) Kosten für Beratung, Schulung und Fortbildung von Personal
Näheres entnehmen Sie bitte den Hinweisen zur Antragstellung.