Förderprogramm Green Care and Rehab
Die Energiekrise hat auch Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nach § 111 SGB V wirtschaftlich stark unter Druck gesetzt. Durch eine Abkehr von fossilen Brennstoffen und eine verstärkte Investition in energiesparende oder energieeffiziente Lösungen können Kosten zukünftig minimiert werden.
Die Energiekrise hat auch Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nach § 111 SGB V wirtschaftlich stark unter Druck gesetzt. Durch eine Abkehr von fossilen Brennstoffen und eine verstärkte Investition in energiesparende oder energieeffiziente Lösungen können Kosten zukünftig minimiert werden.
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Weiterführende Informationen
Mit dem Förderprogramm „Green Care and Rehab“ aus dem Brandenburg-Paket gewährt das Land Brandenburg Zuwendungen an Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen nach § 111 SGB V um Kosten zukünftig zu minimieren und damit die Folgen der Energiekrise abzumildern.
Mit dem Förderprogramm „Green Care and Rehab“ aus dem Brandenburg-Paket gewährt das Land Brandenburg Zuwendungen an Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen nach § 111 SGB V um Kosten zukünftig zu minimieren und damit die Folgen der Energiekrise abzumildern.
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Antragsberechtigte
Träger von Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen nach § 111 SGB V im Land Brandenburg
Träger von Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen nach § 111 SGB V im Land Brandenburg
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Gegenstand der Soforthilfe
- Gemäß Nr. 3.1 a) Investitionen an Gebäuden, Gebäudekomplexen oder Grundstücken
- Gemäß Nr. 3.1 b) Investitionen für weitere Maßnahmen
- Gemäß Nr. 3.1 c) Kosten für Beratung, Schulung und Fortbildung von Personal
Näheres entnehmen Sie bitte den Hinweisen zur Antragstellung.
- Gemäß Nr. 3.1 a) Investitionen an Gebäuden, Gebäudekomplexen oder Grundstücken
- Gemäß Nr. 3.1 b) Investitionen für weitere Maßnahmen
- Gemäß Nr. 3.1 c) Kosten für Beratung, Schulung und Fortbildung von Personal
Näheres entnehmen Sie bitte den Hinweisen zur Antragstellung.