Einhaltung der landesheimrechtlichen Anforderungen
Wir prüfen die Einhaltung der Anforderungen nach dem Brandenburgischen Pflege- und Betreuungswohngesetz und der Struktur- und Qualitätsverordnung. Die Überprüfung der Einrichtungen ist gesetzlich einmal jährlich (Pflege) und alle zwei Jahre (EGH) vorgeschrieben.
Wir prüfen die Einhaltung der Anforderungen nach dem Brandenburgischen Pflege- und Betreuungswohngesetz und der Struktur- und Qualitätsverordnung. Die Überprüfung der Einrichtungen ist gesetzlich einmal jährlich (Pflege) und alle zwei Jahre (EGH) vorgeschrieben.
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Prüfschwerpunkte
Unsere Prüfschwerpunkte sind:
- die Wahrung der Grundrechte sowie des Anspruches auf Selbstbestimmung und Teilhabe
- die Mitwirkung von Bewohnenden,
- die Qualität der Personalausstattung
- die Qualität der Pflege, Betreuung und Förderung
- die Wohnqualität
Unsere Prüfschwerpunkte sind:
- die Wahrung der Grundrechte sowie des Anspruches auf Selbstbestimmung und Teilhabe
- die Mitwirkung von Bewohnenden,
- die Qualität der Personalausstattung
- die Qualität der Pflege, Betreuung und Förderung
- die Wohnqualität
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Prüfkonzept
Die Prüfungen können angemeldet oder unangemeldet erfolgen. Grundlage ist das einheitliche Prüfkonzept der AuW. Dieses wird regelmäßig überarbeitet und aktualisiert, um es auf den aktuellen Stand der fachlichen Erkenntnisse zu erhalten. Unser Ziel ist es, die Prüfungen näher an die Lebenswirklichkeit der in den Einrichtungen lebenden Menschen zu rücken.
Methodisch stehen bei den Überprüfungen Beobachtungen von Schlüsselsituationen (z.B. Mahlzeiten, Beschäftigung) und Gespräche mit Bewohnenden im Vordergrund. Die Sichtung von Unterlagen, die Befragung der Leitungspersonen und Mitarbeitenden dient der Ergänzung gewonnener Informationen.
Die Prüfungen können angemeldet oder unangemeldet erfolgen. Grundlage ist das einheitliche Prüfkonzept der AuW. Dieses wird regelmäßig überarbeitet und aktualisiert, um es auf den aktuellen Stand der fachlichen Erkenntnisse zu erhalten. Unser Ziel ist es, die Prüfungen näher an die Lebenswirklichkeit der in den Einrichtungen lebenden Menschen zu rücken.
Methodisch stehen bei den Überprüfungen Beobachtungen von Schlüsselsituationen (z.B. Mahlzeiten, Beschäftigung) und Gespräche mit Bewohnenden im Vordergrund. Die Sichtung von Unterlagen, die Befragung der Leitungspersonen und Mitarbeitenden dient der Ergänzung gewonnener Informationen.
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Kontaktmöglichkeiten
Julia Grödel
- Ansprechpartner:
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- Position:
- Dezernatsleiterin
- E-Mail:
- Julia.Groedel@ lasv.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 355 2893 276
Torsten Pröhl
- Ansprechpartner:
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- Position:
- Dezernent
- E-Mail:
- Torsten.Proehl@ lasv.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 331 2761 378
Katrin Schippel
- Ansprechpartner:
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- Position:
- Teamkoordinatorin Cottbus
- E-Mail:
- Katrin.Schippel@ lasv.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 355 2893 911
Markus Link
- Ansprechpartner:
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- Position:
- Teamkoordinator Frankfurt (Oder)
- E-Mail:
- Markus.Link@ lasv.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 335 5582 483
Maren Müller-Hümpfner
- Ansprechpartner:
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- Position:
- Teamkoordinatorin Potsdam
- E-Mail:
- Maren.Mueller-Huempfner@ lasv.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 331 2761 330