Einhaltung der landesheimrechtlichen Anforderungen

Bild der Justizia-Statue in der rechten Bildhälfte.
© stock.adobe.com

Wir prüfen die Einhaltung der Anforderungen nach dem Brandenburgischen Pflege- und Betreuungs­wohngesetz und der Struktur- und QualitätsverordnungDie Überprüfung der Einrichtungen ist gesetzlich einmal jährlich (Pflege) und alle zwei Jahre (EGH) vorgeschrieben.

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Wir prüfen die Einhaltung der Anforderungen nach dem Brandenburgischen Pflege- und Betreuungs­wohngesetz und der Struktur- und QualitätsverordnungDie Überprüfung der Einrichtungen ist gesetzlich einmal jährlich (Pflege) und alle zwei Jahre (EGH) vorgeschrieben.

Prüfschwerpunkte

Unsere Prüfschwerpunkte sind:

  • die Wahrung der Grundrechte sowie des Anspruches auf Selbstbestimmung und Teilhabe
  • die Mitwirkung von Bewohnenden,
  • die Qualität der Personalausstattung
  • die Qualität der Pflege, Betreuung und Förderung
  • die Wohnqualität

Unsere Prüfschwerpunkte sind:

  • die Wahrung der Grundrechte sowie des Anspruches auf Selbstbestimmung und Teilhabe
  • die Mitwirkung von Bewohnenden,
  • die Qualität der Personalausstattung
  • die Qualität der Pflege, Betreuung und Förderung
  • die Wohnqualität

Prüfkonzept

Die Prüfungen können angemeldet oder unangemeldet erfolgen. Grundlage ist das einheitliche Prüfkonzept der AuW. Dieses wird regelmäßig überarbeitet und aktualisiert, um es auf den aktuellen Stand der fachlichen Erkenntnisse zu erhalten. Unser Ziel ist es, die Prüfungen näher an die Lebenswirklichkeit der in den Einrichtungen lebenden Menschen zu rücken.

Methodisch stehen bei den Überprüfungen Beobachtungen von Schlüsselsituationen (z.B. Mahlzeiten, Beschäftigung) und Gespräche mit Bewohnenden im Vordergrund. Die Sichtung von Unterlagen, die Befragung der Leitungspersonen und Mitarbeitenden dient der Ergänzung gewonnener Informationen.

Die Prüfungen können angemeldet oder unangemeldet erfolgen. Grundlage ist das einheitliche Prüfkonzept der AuW. Dieses wird regelmäßig überarbeitet und aktualisiert, um es auf den aktuellen Stand der fachlichen Erkenntnisse zu erhalten. Unser Ziel ist es, die Prüfungen näher an die Lebenswirklichkeit der in den Einrichtungen lebenden Menschen zu rücken.

Methodisch stehen bei den Überprüfungen Beobachtungen von Schlüsselsituationen (z.B. Mahlzeiten, Beschäftigung) und Gespräche mit Bewohnenden im Vordergrund. Die Sichtung von Unterlagen, die Befragung der Leitungspersonen und Mitarbeitenden dient der Ergänzung gewonnener Informationen.

Kontaktmöglichkeiten

Julia Grödel

Ansprechpartner:
Position:
Dezernatsleiterin
E-Mail:
Julia.Groedel@­lasv.brandenburg.de
Telefon:
+49 355 2893 276

Torsten Pröhl

Ansprechpartner:
Position:
Dezernent
E-Mail:
Torsten.Proehl@­lasv.brandenburg.de
Telefon:
+49 331 2761 378

Katrin Schippel

Ansprechpartner:
Position:
Teamkoordinatorin Cottbus
E-Mail:
Katrin.Schippel@­lasv.brandenburg.de
Telefon:
+49 355 2893 911

Markus Link

Ansprechpartner:
Position:
Teamkoordinator Frankfurt (Oder)
E-Mail:
Markus.Link@­lasv.brandenburg.de
Telefon:
+49 335 5582 483

Maren Müller-Hümpfner

Ansprechpartner:
Position:
Teamkoordinatorin Potsdam
E-Mail:
Maren.Mueller-Huempfner@­lasv.brandenburg.de
Telefon:
+49 331 2761 330