Wohnformen für Menschen mit Eingliederungshilfebedarf

Bild einer angeschalteten Stehlampe mit 2 Lampenschirmen.
© stock.adobe.com

Für Menschen mit Eingliederungshilfebedarf gibt es unterschiedliche Wohnformen auch entsprechend des Hilfebedarfes und der Behinderung.

Dazu gehört beispielsweise die Unterstützung beim Wohnen und in der Freizeit aber auch Leistungen zur Mobilität. Die Eingliederungshilfe soll dabei helfen, dass Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben führen.

Die Einrichtungen richten sich zumeist konzeptionell nach der Art der Behinderung aus, zum Beispiel: Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für Menschen mit chronisch psychischen Erkrankungen und Einrichtungen für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen.

Bild einer angeschalteten Stehlampe mit 2 Lampenschirmen.
© stock.adobe.com

Für Menschen mit Eingliederungshilfebedarf gibt es unterschiedliche Wohnformen auch entsprechend des Hilfebedarfes und der Behinderung.

Dazu gehört beispielsweise die Unterstützung beim Wohnen und in der Freizeit aber auch Leistungen zur Mobilität. Die Eingliederungshilfe soll dabei helfen, dass Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben führen.

Die Einrichtungen richten sich zumeist konzeptionell nach der Art der Behinderung aus, zum Beispiel: Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für Menschen mit chronisch psychischen Erkrankungen und Einrichtungen für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen.

  • Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

    Die Leistungen werden stationär erbracht. Der Betreiber so einer Einrichtung garantiert eine Rundumversorgung in allen Lebensbereichen, demzufolge sind die Bewohnenden in der Wahl und Gestaltung der Betreuung vom Leistungsanbieter abhängig.

    Diese Wohnformen fallen unter das Brandenburgische Pflege- und Betreuungswohngesetz und werden durch die Aufsicht für unterstützende Wohnformen regelmäßig geprüft.

    Die Leistungen werden stationär erbracht. Der Betreiber so einer Einrichtung garantiert eine Rundumversorgung in allen Lebensbereichen, demzufolge sind die Bewohnenden in der Wahl und Gestaltung der Betreuung vom Leistungsanbieter abhängig.

    Diese Wohnformen fallen unter das Brandenburgische Pflege- und Betreuungswohngesetz und werden durch die Aufsicht für unterstützende Wohnformen regelmäßig geprüft.

  • Wohngemeinschaften

    In diesem Bereich ist von weitgehend selbstverantwortlich geführten Wohngemeinschaften bis zu Wohnformen mit breitem Dienstleistungsangebot aus einer Hand vieles denkbar.

    Die Assistenzleistungen werden meistens ambulant geleistet. Je nach Form der Wohngemeinschaft variiert die Zuständigkeit und Überwachung durch die Aufsicht für unterstützende Wohnformen.  

    In diesem Bereich ist von weitgehend selbstverantwortlich geführten Wohngemeinschaften bis zu Wohnformen mit breitem Dienstleistungsangebot aus einer Hand vieles denkbar.

    Die Assistenzleistungen werden meistens ambulant geleistet. Je nach Form der Wohngemeinschaft variiert die Zuständigkeit und Überwachung durch die Aufsicht für unterstützende Wohnformen.  

  • Hospize

    Stationäre Hospize sind selbstständige Einrichtungen, die für Menschen mit unheilbaren Krankheiten in ihrer letzten Lebensphase eine palliativ-pflegerische und palliativ-medizinische Versorgung erbringen.

    Wenn ein sterbender Mensch nicht zu Hause gepflegt werden kann und keine Behandlung im Krankenhaus benötigt, bietet das Hospiz Möglichkeiten einer palliativen, psychosozialen sowie seelsorglichen Begleitung und Versorgung.

    Hospize werden aus der Pflegeversicherung (SGB XI), der Krankenversicherung (SGB V) und Spenden finanziert.

    Stationäre Hospize sind selbstständige Einrichtungen, die für Menschen mit unheilbaren Krankheiten in ihrer letzten Lebensphase eine palliativ-pflegerische und palliativ-medizinische Versorgung erbringen.

    Wenn ein sterbender Mensch nicht zu Hause gepflegt werden kann und keine Behandlung im Krankenhaus benötigt, bietet das Hospiz Möglichkeiten einer palliativen, psychosozialen sowie seelsorglichen Begleitung und Versorgung.

    Hospize werden aus der Pflegeversicherung (SGB XI), der Krankenversicherung (SGB V) und Spenden finanziert.

  • Kontaktmöglichkeiten

    Julia Grödel

    Ansprechpartner:
    Position:
    Dezernatsleiterin
    E-Mail:
    Julia.Groedel@­lasv.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 355 2893 276

    Torsten Pröhl

    Ansprechpartner:
    Position:
    Dezernent
    E-Mail:
    Torsten.Proehl@­lasv.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 331 2761 378

    Katrin Schippel

    Ansprechpartner:
    Position:
    Teamkoordinatorin Cottbus
    E-Mail:
    Katrin.Schippel@­lasv.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 355 2893 911

    Markus Link

    Ansprechpartner:
    Position:
    Teamkoordinator Frankfurt (Oder)
    E-Mail:
    Markus.Link@­lasv.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 335 5582 483

    Maren Müller-Hümpfner

    Ansprechpartner:
    Position:
    Teamkoordinatorin Potsdam
    E-Mail:
    Maren.Mueller-Huempfner@­lasv.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 331 2761 330

Bei der Suche nach einer geeigneten Wohnform steht Ihnen das Sozialamt des zuständigen Landkreises zur Verfügung.

Bei der Suche nach einer geeigneten Wohnform steht Ihnen das Sozialamt des zuständigen Landkreises zur Verfügung.