Einhaltung der landesheimrechtlichen Anforderungen

Bild der Justizia-Statue in der rechten Bildhälfte.
© stock.adobe.com

Wir prüfen die Einhaltung der Anforderungen nach dem Brandenburgischen Pflege- und Betreuungs­wohngesetz und der Struktur- und QualitätsverordnungDie Überprüfung der Einrichtungen ist gesetzlich einmal jährlich (Pflege) und alle zwei Jahre (EGH) vorgeschrieben.

Bild der Justizia-Statue in der rechten Bildhälfte.
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Wir prüfen die Einhaltung der Anforderungen nach dem Brandenburgischen Pflege- und Betreuungs­wohngesetz und der Struktur- und QualitätsverordnungDie Überprüfung der Einrichtungen ist gesetzlich einmal jährlich (Pflege) und alle zwei Jahre (EGH) vorgeschrieben.

  • Prüfschwerpunkte

    Unsere Prüfschwerpunkte sind:

    • die Wahrung der Grundrechte sowie des Anspruches auf Selbstbestimmung und Teilhabe
    • die Mitwirkung von Bewohnenden,
    • die Qualität der Personalausstattung
    • die Qualität der Pflege, Betreuung und Förderung
    • die Wohnqualität

    Unsere Prüfschwerpunkte sind:

    • die Wahrung der Grundrechte sowie des Anspruches auf Selbstbestimmung und Teilhabe
    • die Mitwirkung von Bewohnenden,
    • die Qualität der Personalausstattung
    • die Qualität der Pflege, Betreuung und Förderung
    • die Wohnqualität
  • Prüfkonzept

    Die Prüfungen können angemeldet oder unangemeldet erfolgen. Grundlage ist das einheitliche Prüfkonzept der AuW. Dieses wird regelmäßig überarbeitet und aktualisiert, um es auf den aktuellen Stand der fachlichen Erkenntnisse zu erhalten. Unser Ziel ist es, die Prüfungen näher an die Lebenswirklichkeit der in den Einrichtungen lebenden Menschen zu rücken.

    Methodisch stehen bei den Überprüfungen Beobachtungen von Schlüsselsituationen (z.B. Mahlzeiten, Beschäftigung) und Gespräche mit Bewohnenden im Vordergrund. Die Sichtung von Unterlagen, die Befragung der Leitungspersonen und Mitarbeitenden dient der Ergänzung gewonnener Informationen.

    Die Prüfungen können angemeldet oder unangemeldet erfolgen. Grundlage ist das einheitliche Prüfkonzept der AuW. Dieses wird regelmäßig überarbeitet und aktualisiert, um es auf den aktuellen Stand der fachlichen Erkenntnisse zu erhalten. Unser Ziel ist es, die Prüfungen näher an die Lebenswirklichkeit der in den Einrichtungen lebenden Menschen zu rücken.

    Methodisch stehen bei den Überprüfungen Beobachtungen von Schlüsselsituationen (z.B. Mahlzeiten, Beschäftigung) und Gespräche mit Bewohnenden im Vordergrund. Die Sichtung von Unterlagen, die Befragung der Leitungspersonen und Mitarbeitenden dient der Ergänzung gewonnener Informationen.

  • Kontaktmöglichkeiten

    Julia Grödel

    Ansprechpartner:
    Position:
    Dezernatsleiterin
    E-Mail:
    Julia.Groedel@­lasv.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 355 2893 276

    Torsten Pröhl

    Ansprechpartner:
    Position:
    Dezernent
    E-Mail:
    Torsten.Proehl@­lasv.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 331 2761 378

    Katrin Schippel

    Ansprechpartner:
    Position:
    Teamkoordinatorin Cottbus
    E-Mail:
    Katrin.Schippel@­lasv.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 355 2893 911

    Markus Link

    Ansprechpartner:
    Position:
    Teamkoordinator Frankfurt (Oder)
    E-Mail:
    Markus.Link@­lasv.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 335 5582 483

    Maren Müller-Hümpfner

    Ansprechpartner:
    Position:
    Teamkoordinatorin Potsdam
    E-Mail:
    Maren.Mueller-Huempfner@­lasv.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 331 2761 330