Soziales Entschädigungsrecht
Den Menschen nah – Opfern helfen und sie entschädigen
Das Soziale Entschädigungsrecht hilft Menschen, die durch Ereignisse gesundheitlich geschädigt wurden für die der Staat eine besondere Verantwortung trägt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand körperliche oder psychische Gewalt erfahren hat, einen Impfschaden erlitten hat oder Opfer eines Terroranschlages wurde. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Landesamt für Soziales und Versorgung.
Den Menschen nah – Opfern helfen und sie entschädigen
Das Soziale Entschädigungsrecht hilft Menschen, die durch Ereignisse gesundheitlich geschädigt wurden für die der Staat eine besondere Verantwortung trägt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand körperliche oder psychische Gewalt erfahren hat, einen Impfschaden erlitten hat oder Opfer eines Terroranschlages wurde. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Landesamt für Soziales und Versorgung.
-
Wer kann Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten?
Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV) haben:
Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SGB XIV) haben:
Weitere Personenkreise haben Anspruch auf Leistungen nach folgenden Regelungen:
Weitere Personenkreise haben Anspruch auf Leistungen nach folgenden Regelungen:
Personen, die durch eine Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert wurden und deren Hinterbliebene nach dem Anti-D-Hilfegesetz (AntiDHG)
Personen, die durch eine Anti-D-Immunprophylaxe mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert wurden und deren Hinterbliebene nach dem Anti-D-Hilfegesetz (AntiDHG)
Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden, nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) und deren Hinterbliebene
Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden, nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) und deren Hinterbliebene
Opfer rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen in der ehemaligen DDR nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) und deren Hinterbliebene einschließlich besondere monatliche Zuwendung nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (§ 17a StrRehaG)
Opfer rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen in der ehemaligen DDR nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) und deren Hinterbliebene einschließlich besondere monatliche Zuwendung nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (§ 17a StrRehaG)
Opfer rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen in der ehemaligen DDR nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) und deren Hinterbliebene
Opfer rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen in der ehemaligen DDR nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) und deren Hinterbliebene
-
Welche Leistungen der Sozialen Entschädigung gibt es?
-
Wie stelle ich einen Antrag auf Soziale Entschädigung?
-
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?