Traumaambulanzen - Soforthilfe für Gewaltopfer: Für Betroffene
Traumaambulanzen bieten für Opfer von Gewalttaten zum einen Prävention, um psychische Traumatisierungen zu verhindern und andererseits Rehabilitation, um psychische Traumatisierungen zu lindern und zu heilen.
Traumaambulanzen bieten für Opfer von Gewalttaten zum einen Prävention, um psychische Traumatisierungen zu verhindern und andererseits Rehabilitation, um psychische Traumatisierungen zu lindern und zu heilen.
Opfer von einem „vorsätzlichen, rechtswidrigen, tätlichen Angriff“ gemäß demOpferentschädigungsgesetz sowie deren Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende nach dem Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV).
wenn die erste Sitzung innerhalb von zwölf Monaten nach dem schädigenden Ereignis oder nach der Kenntnisnahme hiervon erfolgt oder
wenn das mehr als zwölf Monate zurückliegende, schädigende Ereignis zu einer akuten psychischen Belastung geführt hat und die erste Sitzung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Auftreten der akuten Belastung erfolgt
Opfer von einem „vorsätzlichen, rechtswidrigen, tätlichen Angriff“ gemäß demOpferentschädigungsgesetz sowie deren Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende nach dem Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV).
wenn die erste Sitzung innerhalb von zwölf Monaten nach dem schädigenden Ereignis oder nach der Kenntnisnahme hiervon erfolgt oder
wenn das mehr als zwölf Monate zurückliegende, schädigende Ereignis zu einer akuten psychischen Belastung geführt hat und die erste Sitzung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Auftreten der akuten Belastung erfolgt
bis zu 15 Sitzungen für Erwachsene und bis zu 18 Sitzungen für Kinder und Jugendliche in einer Traumaambulanz nach§ 37 SGB XIV
Fahrkosten zur Traumaambulanz gemäß§ 36 SGB XIV, auch für eine notwendige Begleitperson sowie falls erforderlich notwendige Betreuungskosten für die Kinder oder für zu pflegende oder betreuende Familienangehörige
bis zu 15 Sitzungen für Erwachsene und bis zu 18 Sitzungen für Kinder und Jugendliche in einer Traumaambulanz nach§ 37 SGB XIV
Fahrkosten zur Traumaambulanz gemäß§ 36 SGB XIV, auch für eine notwendige Begleitperson sowie falls erforderlich notwendige Betreuungskosten für die Kinder oder für zu pflegende oder betreuende Familienangehörige
Für die psychologische Unterstützung wenden sich Betroffene direkt an die nächstgelegene Traumaambulanz, am besten telefonisch. Die Traumaambulanz informiert das Landesamt für Soziales und Versorgung bei Beginn der Behandlung.
Spätestens nach der zweiten Sitzung muss ein Antrag auf Schnelle Hilfen oder ein Antrag auf Leistungen für Gewaltopfer beim Landesamt für Soziales und Versorgung gestellt werden.
Für die psychologische Unterstützung wenden sich Betroffene direkt an die nächstgelegene Traumaambulanz, am besten telefonisch. Die Traumaambulanz informiert das Landesamt für Soziales und Versorgung bei Beginn der Behandlung.
Spätestens nach der zweiten Sitzung muss ein Antrag auf Schnelle Hilfen oder ein Antrag auf Leistungen für Gewaltopfer beim Landesamt für Soziales und Versorgung gestellt werden.