Traumaambulanzen - Für Betroffene
Traumaambulanzen bieten für Opfer von Gewalttaten zum einen Prävention, um psychische Traumatisierungen zu verhindern und andererseits Rehabilitation, um psychische Traumatisierungen zu lindern und zu heilen.
Traumaambulanzen bieten für Opfer von Gewalttaten zum einen Prävention, um psychische Traumatisierungen zu verhindern und andererseits Rehabilitation, um psychische Traumatisierungen zu lindern und zu heilen.
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Berechtigter Personenkreis
- Opfer von einem „vorsätzlichen, rechtswidrigen, tätlichen Angriff“ gemäß dem Opferentschädigungsgesetz sowie deren Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende nach dem Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV).
- wenn die erste Sitzung innerhalb von zwölf Monaten nach dem schädigenden Ereignis oder nach der Kenntnisnahme hiervon erfolgt oder
- wenn das mehr als zwölf Monate zurückliegende, schädigende Ereignis zu einer akuten psychischen Belastung geführt hat und die erste Sitzung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Auftreten der akuten Belastung erfolgt
- Opfer von einem „vorsätzlichen, rechtswidrigen, tätlichen Angriff“ gemäß dem Opferentschädigungsgesetz sowie deren Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende nach dem Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV).
- wenn die erste Sitzung innerhalb von zwölf Monaten nach dem schädigenden Ereignis oder nach der Kenntnisnahme hiervon erfolgt oder
- wenn das mehr als zwölf Monate zurückliegende, schädigende Ereignis zu einer akuten psychischen Belastung geführt hat und die erste Sitzung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Auftreten der akuten Belastung erfolgt
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Leistungen
- bis zu 15 Sitzungen für Erwachsene und bis zu 18 Sitzungen für Kinder und Jugendliche in einer Traumaambulanz nach § 37 SGB XIV
- Fahrkosten zur Traumaambulanz gemäß § 36 SGB XIV, auch für eine notwendige Begleitperson sowie falls erforderlich notwendige Betreuungskosten für die Kinder oder für zu pflegende oder betreuende Familienangehörige
- bis zu 15 Sitzungen für Erwachsene und bis zu 18 Sitzungen für Kinder und Jugendliche in einer Traumaambulanz nach § 37 SGB XIV
- Fahrkosten zur Traumaambulanz gemäß § 36 SGB XIV, auch für eine notwendige Begleitperson sowie falls erforderlich notwendige Betreuungskosten für die Kinder oder für zu pflegende oder betreuende Familienangehörige
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Antrag
- Für die psychologische Unterstützung wenden sich Betroffene direkt an die nächstgelegene Traumaambulanz, am besten telefonisch. Die Traumaambulanz informiert das Landesamt für Soziales und Versorgung bei Beginn der Behandlung.
- Spätestens nach der zweiten Sitzung muss ein Antrag auf Schnelle Hilfen oder ein Antrag auf Leistungen für Gewaltopfer beim Landesamt für Soziales und Versorgung gestellt werden.
- Für die psychologische Unterstützung wenden sich Betroffene direkt an die nächstgelegene Traumaambulanz, am besten telefonisch. Die Traumaambulanz informiert das Landesamt für Soziales und Versorgung bei Beginn der Behandlung.
- Spätestens nach der zweiten Sitzung muss ein Antrag auf Schnelle Hilfen oder ein Antrag auf Leistungen für Gewaltopfer beim Landesamt für Soziales und Versorgung gestellt werden.
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Zuständigkeit der Dienststellen
Die Zuständigkeit unserer Dienststellen richtet sich nach dem Wohnort der Antragstellenden bzw. der Leistungsberechtigten.
Die Zuständigkeit unserer Dienststellen richtet sich nach dem Wohnort der Antragstellenden bzw. der Leistungsberechtigten.
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Übersicht der Traumaambulanzen
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Kontaktmöglichkeiten
Carola Wüstehube
- Ansprechpartner:
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- E-Mail:
- D21.22@ lasv.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 355 2893 513
- Fax:
- +49 331 27548 4570
Mario Buchwald
- Ansprechpartner:
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- E-Mail:
- D23@ lasv.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 335 5582 241
- Fax:
- +49 331 27548 4582
Veronika Cyrkel
- Ansprechpartner:
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- E-Mail:
- D24@ lasv.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 331 2761 346
- Fax:
- +49 331 2761 499